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   OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16   

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https://dejure.org/2016,24534
OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16 (https://dejure.org/2016,24534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2016 - 8 W 60/16 (https://dejure.org/2016,24534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 8 W 60/16 (https://dejure.org/2016,24534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Terminsgebühr bei Nachfrage hinsichtlich der Möglichkeit einer Klagerücknahme unter den Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Nr. 3104
    Keine Terminsgebühr bei telefonischer Anfrage, ob eine Klagrücknahme erwogen werde

  • rechtsportal.de

    VV- RVG Nr. 3104
    Erfallen der Terminsgebühr bei Nachfrage hinsichtlich der Möglichkeit einer Klagerücknahme unter den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16
    Mit der Regelung in Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 3 VV RVG soll das ernsthafte Bemühen des Prozessbevollmächtigten um einen Abschluss des Verfahrens ohne Beteiligung des Gerichts honoriert und damit zugleich die außergerichtliche Streitbeilegung - auch zur Entlastung der Gerichte - gefördert werden (BGH AGS 2010, 164).
  • LG Hamburg, 21.04.2016 - 303 O 1/15
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2016, Az. 303 O 1/15, abgeändert:.
  • OLG Hamburg, 16.03.2006 - 8 W 30/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Entstehen einer Terminsgebühr für außergerichtliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16
    Da es nach dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 3 VV RVG für das Entstehen der Terminsgebühr genügt, dass die Besprechung auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, reicht es nach einhelliger Auffassung aus, wenn der Rechtsanwalt den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage zu bewegen versucht (OLG Naumburg JurBüro 2006, 529; OLGR Hamburg 2006, 574; OLG Köln AGS 2009, 9; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., Vorb. 3 VV Rn. 166; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., 3104 VV Rn. 12; Hansens, JurBüro 2004, 250; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.05.2012, 4 W 48/12).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12

    Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16
    Da es nach dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 3 VV RVG für das Entstehen der Terminsgebühr genügt, dass die Besprechung auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, reicht es nach einhelliger Auffassung aus, wenn der Rechtsanwalt den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage zu bewegen versucht (OLG Naumburg JurBüro 2006, 529; OLGR Hamburg 2006, 574; OLG Köln AGS 2009, 9; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., Vorb. 3 VV Rn. 166; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., 3104 VV Rn. 12; Hansens, JurBüro 2004, 250; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.05.2012, 4 W 48/12).
  • LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06

    Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16
    Da es nach dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 3 VV RVG für das Entstehen der Terminsgebühr genügt, dass die Besprechung auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, reicht es nach einhelliger Auffassung aus, wenn der Rechtsanwalt den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage zu bewegen versucht (OLG Naumburg JurBüro 2006, 529; OLGR Hamburg 2006, 574; OLG Köln AGS 2009, 9; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., Vorb. 3 VV Rn. 166; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., 3104 VV Rn. 12; Hansens, JurBüro 2004, 250; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.05.2012, 4 W 48/12).
  • OLG Koblenz, 03.05.2005 - 14 W 265/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei telefonischer

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16
    Nicht entscheidend ist, ob das Ansinnen positiv aufgenommen wird (OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1592).
  • LG Stuttgart, 17.07.2018 - 19 T 48/18

    Rechtsanwaltsgebühren: Entstehung einer erstattungsfähigen Terminsgebühr durch

    Vielmehr muss es sich um eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung handeln (u.a. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2016, 8 W 60/16).

    Da es nach dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG für das Entstehen der Terminsgebühr genügt, dass die Besprechung auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, reicht es nach einhelliger Auffassung bspw. aus, wenn der Rechtsanwalt den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage zu bewegen versucht (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2016, 8 W 60/16 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 6 W 83/18

    Kostenerstattung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr

    Darauf, ob ein Telefonat für die anschließende Rücknahme ursächlich ist, kommt es ebenfalls nicht an (OLG Hamburg, Beschl. v. 15.6.2016 - 8 W 60/16 - juris).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2022 - 13 WF 234/21

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung einer

    Vielmehr muss es sich um eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung handeln (u.a. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2016, 8 W 60/16).
  • VG Augsburg, 19.07.2022 - Au 2 K 21.1671

    Keine fiktive Terminsgebühr bei nur formeller Mitwirkung an Erledigung des

    Aus diesem Grund genügt es für das Entstehen der Gebühr nicht, dass die Beteiligten sich außergerichtlich ohne ihre Bevollmächtigten einigen und diese nach bereits eingetretener materieller Erledigung nur noch an der formellen Beendigung des gerichtlichen Verfahrens mitwirken, etwa durch die Abgabe einer Klagerücknahmeerklärung (BVerwG, B.v. 28.11.2011 - 6 B 34.11 - juris Rn. 4; OVG NRW, B.v. 8.6.2022 - 9 E 290/22 - juris Rn. 11; OVG Saarl, B.v. 15.10.2013 - 1 E 383/13 - NJW 2014, 405; NdsOVG, B.v. 4.7.2008 - 2 OA 338/08 - NJW 2009, 460; BGH, B.v. 9.5.2017 - VIII ZB 55/16 - NJW-RR 2017, 1148, OLG Hamburg, B.v. 15.6.2016 - 8 W 60/16 - BeckRS 2016, 15032; VG Leipzig, B.v. 22.3.2018 - 2 K 2700/17 NC - juris Rn. 30 ff.; so auch Toussaint in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, RVG VV 3103, 3104 Rn. 22; a.A. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Aufl. 2021, Vorb.
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