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   OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74   

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https://dejure.org/1974,1689
OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74 (https://dejure.org/1974,1689)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.1974 - 8 W 61/74 (https://dejure.org/1974,1689)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 1974 - 8 W 61/74 (https://dejure.org/1974,1689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung; Rasenfläche; Überbaubare Fläche; Teilungserklärung; Nutzungsrecht; Abstimmung; Eigentümerbeschluß; Eigentümerversammlung; Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2137
  • DNotZ 1975, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
    Hinsichtlich dieses Gesichtspunktes darf von einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich nur dann abgesehen werden, wenn eine gütliche Einigung aussichtslos erscheint, wenn kein Raum für ein Vergleichsgespräch besteht (vgl. BayObLGZ 1972, 348 = NJW 1973, 152).
  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
    Die Auslegung einzelner Vorschriften einer Teilungserklärung, welche die Beziehungen der Wohnungseigentümer zueinander betrifft, die Benutzung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Klärung der Frage, welche Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschlüsse geregelt werden können usw., ist durch das Rechtsbeschwerdegericht insoweit nachprüfbar, als es sich darum handelt, ob die Auslegung durch das Landgericht alle im Einzelfall in Betracht kommenden rechtserheblichen Umstände und Gesichtspunkte berücksichtigt hat; hierbei ist zusätzlich zu § 133 BGB der in § 157 BGB enthaltene Rechtsgedanke heranzuziehen, in der Weise, daß die Teilungserklärung, die ihrer Bedeutung nach einer Vereinbarung ähnelt und z. B. von der Eigentümergemeinschaft einstimmig geändert werden kann (BayObLGZ 1972, 314, 317 = NJW 1973, 151), so auszulegen ist, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
  • KG, 03.09.1971 - 1 W 3312/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
    Diese Ansicht hatte der Senat auch schon in dem Beschluß vom 26.5.1961, NJW 1961, 1359, vertreten, sie wird gebilligt von Weitnauer/Wirths, Rdn. 2, Bärmann/Pick, Rdn. 23, Palandt/Degenhart, BGB, 33. Aufl., Anm. 1 je zu § 22; Pick, NJW 1972, 1741, 1742 [KG Berlin 03.09.1971 - 1 W 3312/69] ; Diester, Die Rechtsprechung zum WEG , 1967, S. 125 f, 132 f., und hat offenbar in der Lit. keinen Widerspruch gefunden.
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
    Ein Wohnungseigentümer kann nicht eine gerichtliche Entscheidung über die Benutzung gemeinschaftlichen Eigentums ohne vorherige Beschlußfassung der Eigentümergemeinschaft begehren, wie das Gericht auch an rechtswirksame Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden ist (vgl. Bärmann/Merle, Rdn. 40 f., Weitnauer/Wirths, Rdn. 12 je zu § 43, OLG Hamm, Rpfleger 1970, 400 = OLGZ 1971, 96).
  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
    Zutreffend ist ferner die Auffassung des Landgerichts, die Regelung des § 22 WEG sei andererseits abdingbar (ebenso Bärmann/Pick, Rdn. 14, Weitnauer/Wirths, Rdn. 1, Palandt/ Degenhart, Anm. 3 je zu § 22; Pick, NJW 1970, 2061; KG, MDR 1969, 925); diese Auffassung ist, soweit ersichtlich, unbestritten.
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74
    Das Landgericht hat zwar zutreffend hervorgehoben, Sinn dieser Vorschrift des § 23 Abs. 2 WEG sei, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung zu geben; dies ist allgemein anerkannt (s. BayObLGZ 1973, 68 = NJW 1973, 1086 = Rpfleger 1973, 253; ebenso für die gleichlautende Regelung des § 32 Abs. 1 S. 2 BGB, RGR-Komm., 12. Aufl. 1974, bearbeitet von Steffen, Rdn. 7, Soergel/Siebert/Schultze-von Lasaul, 10. Aufl. 1967, Rdn. 10, je mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

    2 Z 25/69">OLGZ 1970, 198/199 f.; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137).
  • OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76

    Möglichkeit der Mitwirkung des zum Verwalter bestellten Wohnungeigentümers bei

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß ein zum Verwalter bestellter Wohnungseigentümer bei der Abstimmung über seine Entlassung mitwirken darf (OLG Celle, NJW 1958, 307; LG Dortmund, RPfleger 1966, 335; Weitnauer/Wirths, WEG 5. Aufl. 1974, RN 11 a zu § 25; a.M. Bärmann, WEG, 3. Aufl. 1975, Rn 59 zu § 25, Palandt/Bassenge, BGB, 36. Aufl. 1977, Anm. 4 zu § 25 WEG; Riedel, Vollkommer, RPfleger 1966, 337; offengelassen von BayObLGZ 1958, 234, 240 und OLG Stuttgart OLGZ 1974, 404).
  • OLG Hamm, 15.02.1980 - 15 W 131/79
    Soweit es sich um die Schlichtungsaufgabe handelt, kann das Gericht zwar von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Gegenstand des Verfahrens für eine mit dem Gesetz zu vereinbarende Schlichtung des Streits keinen Raum läßt oder wenn der Versuch einer gütlichen Einigung von vornherein aussichtslos erscheint (KG a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137; Bärmann/Merle, § 44 Rdnr. 2 und 3; ebenso die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
    Das Gericht kann im Hinblick auf seine Schlichtungsaufgabe von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Gegenstand des Verfahrens für eine mit dem Gesetz zu vereinbarende Schlichtung des Streites keinen Raum läßt oder wenn der Versuch einer gütlichen Einigung von vornherein aussichtslos erscheint (KG NJW 1970, 330 und 1972, 691; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137 [OLG Stuttgart 05.07.1974 - 8 W 61/74] = Rpfleger 1974, 361; Bärmann/Merle, Rdn. 2 und 3 zu § 44; st.Rspr. des Sen., z.B. Beschluß vom 21.5. 1975 - 15 Wx 124/74 -).
  • BayObLG, 17.07.1986 - 2 Z 32/85

    Anspruch auf Beseitigung aller vorgenommener Veränderungen insbesondere

    Auch die Baumaßnahmen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück (Treppe, Treppenvorplatz und Auffahrtsrampe vor dem Kundeneingang, Teerung der früheren Grünfläche) stellen eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359 und OLGZ 1974, 404; Palandt Anm. 1b aa, Augustin RdNr. 4, je zu § 22).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - 3 W 101/76

    Wohnungseigentum

    Das dem Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeräumte Ermessen, mündlich zu verhandeln oder das Verfahren schriftlich zu führen, ist durch § 44 Abs. 1 WEG zumindest dahin eingeschränkt, daß die mündliche Verhandlung in der Regel zur Pflicht gemacht ist (vgl. dazu Bärmann, a.a.O., § 44 Randr. 2, KG Rpfl 1972, 62 = WM 1972, 711; KG OLGZ 1970, 198, 200; OLG Stuttgart, NJW 1974, 2137; …
  • OLG Köln, 12.05.1997 - 16 Wx 104/97
    Die mündliche Verhandlung dient dabei neben der Sachaufklärung (§ 12 FGG) vor allem dem Ziel einer gütlichen, vergleichsweisen Erledigung des Verfahrens (Senatsbeschluß vom 12.05.1980 in Rechtspfleger 1980, 349; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137 BayObLG NJW-RR 1988, 1.151 (1.152); Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 44 Rd. Nr. 22).
  • BayObLG, 24.10.1978 - BReg. 2 Z 45/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Ein Stimmenverhältnis von 28 zu 26 bei zwei Stimmenthaltungen und einer ungültigen Stimme - wie in der Niederschrift über die Versammlung vermerkt - ergäbe dann keine Mehrheit für die Entlastung der Verwalterin, selbst wenn außer Betracht gelassen wird, daß deren für ihre Entlastung abgegebene Stimme hierbei ohnehin nicht zählt, weil sie nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt war (OLG Stuttgart OLGZ 1974, 404/408; Bärmann RdNr. 54, Palandt Anm. 4, Weitnauer/Wirths RdNr. 11 c, je zu § 25 WEG).
  • OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78

    Stimmrecht für die Verwalterwahl einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht

    Die Pflicht zum Sühneversuch in mündlicher Verhandlung besteht aber dann nicht, wenn er von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. KG WM 72, 711, OLG Stuttgart NJW 74, 2137) oder wenn der Gegenstand des Streits keinen Raum für ein sachgerechtes Vergleichsgespräch, läßt (BayObLG NJW 73, 152).
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