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   OLG Hamburg, 04.02.2014 - 8 W 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32005
OLG Hamburg, 04.02.2014 - 8 W 7/14 (https://dejure.org/2014,32005)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2014 - 8 W 7/14 (https://dejure.org/2014,32005)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 8 W 7/14 (https://dejure.org/2014,32005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 566a BGB, § 578 Abs 2 BGB
    Mietsicherheit: Unmittelbares Herausgabeverlangen des Mieters gegen den Grundstücksveräußerer

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung der nicht an den Erwerber weitergegebenen Mietkaution auf direktem Wege vom Veräußerer

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Mietkaution - Herausgabeverlangen des Mieters gegen EX-Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietsicherheit nicht weitergeleitet: Ansprüche direkt gegen früheren Vermieter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verkaufte Mietwohnung - und die nicht weitergebene Mietkaution

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietsicherheit: Unmittelbares Herausgabeverlangen des Mieters gegen den Grundstücksveräußerer ...

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kaution nach Wohnungsverkauf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksverkauf: Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit gegen früheren Vermieter? (IMR 2015, 52)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 13/10

    Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2014 - 8 W 7/14
    Bei der für Mietverhältnisse über gewerblich genutzte Räume entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 566a BGB handelt es sich um eine mieterschützende Bestimmung, die dem Mieter zwei Schuldner - den früheren Vermieter und den Grundstückserwerber - für seinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit verschafft, und zwar unabhängig davon, ob der frühere Vermieter dem Erwerber die Mietsicherheit ausgehändigt hat oder nicht (BGH, Urteil v. 7.3.2012 zum Aktz. XII ZR 13/10, Rn.8, zit. nach juris).
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