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   OLG Stuttgart, 04.11.2010 - 8 W 83/10   

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https://dejure.org/2010,3022
OLG Stuttgart, 04.11.2010 - 8 W 83/10 (https://dejure.org/2010,3022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2010 - 8 W 83/10 (https://dejure.org/2010,3022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2010 - 8 W 83/10 (https://dejure.org/2010,3022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 866, 867; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; GBO § 16 Abs. 1
    Eintragung einer Zwangshypothek auch zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen mit Rangvorrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer unbedingten Zwangshypothek zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Eintragung einer unbedingten Zwangshypothek zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer unbedingten Zwangshypothek zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangshypothek für titulierten Hausgeldforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Unbedingte Zwangshypothek für titulierte Hausgeldforderungen! (IMR 2011, 115)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 335
  • FGPrax 2011, 117
  • ZMR 2011, 154
  • Rpfleger 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 19 T 113/08

    Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen der WEG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2010 - 8 W 83/10
    Es ist eine Reihe von Fallgestaltungen möglich, in denen gerade keine vorrangige Befriedigung in der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG erfolgen kann oder dies zumindest für das Grundbuchamt im Zeitpunkt der Eintragung der Zwangshypothek für Hausgeldansprüche nicht ersichtlich ist (vgl. im Einzelnen Schneider, Anmerkung zum Beschluss des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, ZMR 2008, 819 ff.; Schneider, Ausgewählte Fragestellungen zur Immobiliarvollstreckung nach der WEG-Novelle 2007, ZfIR 2008, 161 ff.).

    Eine solche unbeschränkte Eintragung ist vielmehr möglich (ebenso LG Düsseldorf ZMR 2008, 819.; Demharter, a.a.O., § 54 GBO, Rdnr. 12; Staudinger/Wolfsteiner [2009], § 1113 BGB, Rdnr. 52; Schneider a.a.O., ZMR 2008, 820 ff. sowie ZfIR 2008, 161 ff.; a. A.: Zeiser, Zwangssicherungshypothek wegen Wohngeldansprüchen nach der WEG-Reform, Rpfleger 2008, 58 f.).

    Zu beachten ist dabei im Übrigen auch, dass die Zwangssicherungshypothek gleichzeitig der Sicherung des Gläubigers für den Fall der freihändigen Veräußerung des Miteigentumsanteils durch den Schuldner dient, in welchem der Erwerber nicht ohne weiteres auch für Zahlungsrückstände gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet (vgl. LG Düsseldorf ZMR 2008, 819 ff.; zur Beitragsschuld des Erwerbers vgl. Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage 2010, § 16 WEG, Rdnr. 39).

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