Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8898
OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10 (https://dejure.org/2010,8898)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2010 - 8 W 99/10 (https://dejure.org/2010,8898)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 8 W 99/10 (https://dejure.org/2010,8898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eintragung des handelsrechtlichen Haftungsausschlusses durch das Registergericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB); Zulässigkeit einer befristeten Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung; Anforderungen an die Form einer Zwischenverfügung in Registersachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form einer Zwischenverfügung in Registersachen; Voraussetzungen der Eintragung eines Haftungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungsausschluss bei zweifelhafter Firmenfortführung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerber, Gesellschaftsrecht, Haftung, Handelsregister

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 321/08

    Vordergründigkeit eines fortgeführten Autohauses im äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; je m. w. N.).

    Für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB kommt es dabei nicht darauf an, welche Erklärung gegenüber dem Registergericht abgegeben wird, sondern allein darauf, unter welcher Bezeichnung ein Unternehmen tatsächlich am Markt auftritt (BGH NJW 2010, 236 m. w. N.).

  • BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99

    Fortführung der bisherigen Firma

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Entscheidend ist allein, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weiter geführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (BGH NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; je m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Die gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB hängt vielmehr von den nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Umständen ab, weswegen ein Erwerb nicht nur dann angenommen werden kann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäfts überhaupt fehlt (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 m. w. N. zur BGH-Rspr.).

  • OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb

    (Vgl. zur Problematik insgesamt den Beschluss des Senats vom 26. Februar 2010, Az. 8 W 99/10.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht