Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08   

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https://dejure.org/2008,3606
OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08 (https://dejure.org/2008,3606)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2008 - 8 WF 102/08 (https://dejure.org/2008,3606)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 8 WF 102/08 (https://dejure.org/2008,3606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachverständigenentschädigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines gerichtlichen Abstammungsgutachtens bei Vorliegen einer vorgerichtlich eingeholten DNA-Analyse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung einer nicht heimlich eingeholten vorgerichtlichen DNA-Analyse zur Begründung der Schlüssigkeit der Anfechtungsklage bei der Vaterschaftsanfechtung; Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit der Einholung eines gerichtlichen genetischen Abstammungsgutachtens; ...

  • Judicialis

    ZPO § 616 Abs. 1; ; ZPO § 617; ; ZPO § 640 Abs. 1; ; ZPO § 640 Abs. 2 Nr. 2; ; GKG § 21 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Nicht heimliches Vaterschaftsgutachten verwertbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen der Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1392
  • MDR 2008, 1043
  • FamRZ 2008, 2139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08
    Der Kläger muss vielmehr Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Abstammung des Kindes von dem als Vater geltenden Kläger zu wecken und die Möglichkeit der Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen (BGHZ 162, 1).

    Die nicht heimlich eingeholte DNA-Analyse ist geeignet, den Anfechtungsverdacht zu begründen, führt aber nicht zur Entbehrlichkeit der Einholung eines gerichtlichen genetischen Abstammungsgutachtens, dass auf Blut- und Speichelproben der Probanden beruht, im Interesse der Beteiligten und insbesondere des Kindes (zur Nichtverwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Abstammungsgutachtens: BGHZ 162, 1; OLG Celle NJW 2004, 449).

  • OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08
    Bei einer außergerichtlich veranlassten DNA-Analyse kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das untersuchte genetische Material auch tatsächlich von den Beteiligten stammt (OLG Celle NJW 2004, 449), während diese Voraussetzung bei dem gerichtlichen Gutachten unzweifelhaft erfüllt ist.

    Die nicht heimlich eingeholte DNA-Analyse ist geeignet, den Anfechtungsverdacht zu begründen, führt aber nicht zur Entbehrlichkeit der Einholung eines gerichtlichen genetischen Abstammungsgutachtens, dass auf Blut- und Speichelproben der Probanden beruht, im Interesse der Beteiligten und insbesondere des Kindes (zur Nichtverwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Abstammungsgutachtens: BGHZ 162, 1; OLG Celle NJW 2004, 449).

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08
    Die Beschwerde gegen die den Antrag auf Nichterhebung von Kosten zurückweisende Entscheidung des Erstgerichts ist zulässig (§ 21 GKG i. V. m. § 66 Abs. 2 GKG; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 21 GKG Rdnr. 65 m. w. N.; BGH MDR 2005, 956), aber in der Sache unbegründet.

    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (BGH NJW-RR 2003, 1294; BGH MDR 2005, 956; Hartmann, a. a. O., § 21 GKG Rdnr. 8 ff m. w. N.).

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08
    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (BGH NJW-RR 2003, 1294; BGH MDR 2005, 956; Hartmann, a. a. O., § 21 GKG Rdnr. 8 ff m. w. N.).
  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 19/03

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Verfahren zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08
    Anerkenntnisurteile dürfen nicht ergehen (BGH FamRZ 2005, 514).
  • KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09

    Kosten der Nebenklage: Kosten des anwaltlichen Beistandes für den minderjährigen

    Um einer Ausuferung von entsprechenden Anträgen mit langwierigen Prüfungen von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzubeugen, verlangt die Rechtsprechung - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - für ihre Anwendung das Vorliegen eines offensichtlich schweren Fehlers (vgl. BGH MDR 2005, 956; OLG Stuttgart MDR 2008, 1043; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 807; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151).
  • LG Berlin, 20.02.2013 - 538 Qs 20/13

    Kostenerhebung für Geschwindigkeitssachverständigen

    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß, der offen zu Tage tritt, oder ein offensichtliches Versehen, etwa eine eindeutige Verkennung des materiellen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 4.5.2006, - XII ZR 217/04 - BGH, Beschluss vom 13.7.1983, - 3 StR 420/82 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2007 - 17 U 85/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.7.2008 - 8 WF 102/08).
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