Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 14.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.04.2011 - II-8 WF 110/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19287
OLG Hamm, 20.04.2011 - II-8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,19287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2011 - II-8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,19287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2011 - II-8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,19287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters trotz fehlender Zustimmung der Mutter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1626a BGB
    Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters trotz fehlender Zustimmung der Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Prüfung des Kindeswohlinteresses bei der Beurteilung des Rechts des nichtehelichen Vaters zur Sorgerechtsausübung gegen den Willen der Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2011 - 8 WF 110/11
    Insbesondere hat das Amtsgericht die rechtlichen Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21 7.2010 (FamRZ 2010, 1403 ff) zutreffend wiedergegeben.
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2011 - 8 WF 110/11
    Denn nicht schon das Bestehen der Pflicht allein ist dem Kindeswohl dienlich, sondern erst die tatsächliche Pflichterfüllung, die sich in der Realität nicht verordnen lässt (BGH, FamRZ 2008, 592).
  • OLG Hamm, 18.11.2013 - 8 UF 169/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Kindesvater allein, da

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 14.03.2011, II-8 WF 63/11; Beschluss vom 20.04.2011, II-8 WF 110/11; Beschluss vom 06.08.2011, II-8 WF 143/11 und Beschluss vom 03.02.2012, II-8 UF 138/11) ist für die Ausübung der gemeinsamen Verantwortung für ein Kind ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern erforderlich (vgl. auch Palandt-Götz, BGB, 72. Aufl, § 1626a Rz. 12).

    Für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es jedoch eines Mindestmaßes an Verständigungsmöglichkeiten der getrennt lebenden Elternteile (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.04.2011, II-8 WF 110/11 und 03.02.2012, II-8 UF 138/11).

  • KG, 16.02.2012 - 17 UF 375/11

    Sorgerechtsregelung für ein nichteheliches Kind: Gemeinsame elterliche Sorge

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2011 - 17 UF 54/11 -, FamRZ 2011, 1661) und der Rechtsprechung weiterer Obergerichte zu dieser Frage (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2011 - 8 WF 110/11 -, FamFR 2011, 403; OLG Brandenburg, Beschluss v. 23. März 2011 - 10 UF 2/11 -, FamRZ 2011, 1662 [bei juris Rz. 14]; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 UF 39/10 -, FamRZ 2011, 1660) hat das Familiengericht entscheidend darauf abgestellt, inwieweit zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Übereinstimmung besteht und ob diese in der Lage sind, sich über die Belange des Kindes einvernehmlich zu einigen.

    Im Interesse des Kindes bedarf es für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge eines Mindestmaßes an Verständigungsmöglichkeiten der Eltern; die bloße Pflicht zur Konsensfindung vermag eine tatsächlich nicht bestehende Verständigungsmöglichkeit dabei gerade nicht zu ersetzen (vgl. OLG Hamm, FamFR 2011, 403).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49273
OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,49273)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2011 - 8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,49273)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,49273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe: Anfechtungsrecht eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen abändernde Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Prozessbevollmächtigten gegen die Ablehnung der Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistender Zahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die Ablehnung der Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistender Zahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 650
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 27.07.1992 - 8 W 253/92

    Ratenzahlungen; Ablehnung der erstmaligen Anordnung; Beschwerderecht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
  • OLG Schleswig, 12.09.1996 - 9 W 104/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
  • OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09

    Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Die von der Beschwerdeführerin angeführte Entscheidung des OLG Schleswig (FamRZ 2009, 1613) betrifft den anders gelagerten Fall, dass der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts durch das Gericht wegen zuvor erfolgter Beiordnung eines anderen Anwalts beschränkt wird.
  • OLG Hamm, 11.05.2005 - 11 WF 143/05

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei Ablehnung von Ratenzahlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
  • OLG Celle, 13.08.2014 - 10 WF 401/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Wegfall der

    Nach - soweit ersichtlich - in Schrifttum wie Rechtsprechung ganz einhelliger Auffassung stellt die nachträgliche Aufhebung zunächst angeordneter Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entsprechend nunmehr § 120a ZPO) aufgrund ihrer ebenfalls dem kostenarmen Beteiligenden zugute kommenden Funktion einen (weitergehenden) Akt der Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligung dar und ist insofern durch den dem Begünstigten beigeordneten Rechtsanwalt nicht anfechtbar (vgl. etwa Zöller 30 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 15 und 24; Müko-ZPO 4 -Motzer, ZPO § 127 Rz. 25; Prütting/Gehrlein 4 -Volker/Zempel, ZPO § 127 Rz.27; Musielak 10 -Fischer, ZPO § 127 Rz. 15; Stein/Jonas 22 -Bork, ZPO § 127 Rz. 13 a.E.; OLG Zweibrücken - Beschluß vom 3. Februar 2000 - 5 WF 14/00 - Rpfleger 2000, 339; OLG Schleswig - Beschluß vom 12. September 1996 - 9 W 104/96 - JurBüro 1998, 92 f. = OLG-Report Bremen/Hamburg/Schleswig 1996, 331 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 24. April 1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283 f.; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 4. Januar 2001 - 6 WF 87/00 - OLG Report Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 2001, 190 f.; OLG Stuttgart - Beschluß vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 - FamRZ 2012, 650 f.).
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