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   OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13354
OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11 (https://dejure.org/2011,13354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.05.2011 - 8 WF 66/11 (https://dejure.org/2011,13354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 8 WF 66/11 (https://dejure.org/2011,13354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine anwaltlich vertretene Partei kann auf die Zustellung wichtiger Entscheidungen an die Person des Prozessbevollmächtigten im Prozesskostenhilfeverfahren vertrauen; Voraussetzungen für das Vertrauen einer Partei auf Zustellung wichtiger Entscheidungen an die Person des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 2; ZPO § 172; ZPO § 233
    Zustellungsadressat bei anwaltlicher Vertretung im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Einreichung einer neuen Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Partei darf auf Zustellungen von Entscheidungen an den eigenen Anwalt vertrauen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spätere Nachprüfungen bei der Prozesskostenhilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungen an die anwaltlich vertretene Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1746
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11
    Die anwaltlich vertretene Partei darf darauf vertrauen, dass Zustellungen von Entscheidungen, welche den Fortbestand oder die Ausgestaltung der Prozesskostenhilfe betreffen, an ihren Anwalt erfolgen (Anschluss an BGH FamRZ 2011, 463).

    Wie der BGH (FamRZ 2011, 463) entschieden hat, kann eine im Hauptsacheverfahren anwaltlich vertretene Partei darauf vertrauen, dass Zustellungen von Entscheidungen, die den Fortbestand der Prozesskostenhilfe betreffen, an ihren Anwalt erfolgen.

  • OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98

    Anfechtungsfrist bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11
    Weil der Wiedereinsetzungsgrund somit sich bereits aus der Akte ergibt, kann die Wiedereinsetzung auch ohne einen hierauf gerichteten Antrag durch den Senat gewährt werden (OLG Hamm, FGPrax 1998, 215; BayObLG NJW-RR 2003, 211; Bassenge/Herbst/Roth, 10. Aufl., § 22 FGG, Rn. 6).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11
    Weil der Wiedereinsetzungsgrund somit sich bereits aus der Akte ergibt, kann die Wiedereinsetzung auch ohne einen hierauf gerichteten Antrag durch den Senat gewährt werden (OLG Hamm, FGPrax 1998, 215; BayObLG NJW-RR 2003, 211; Bassenge/Herbst/Roth, 10. Aufl., § 22 FGG, Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 09.12.1998 - 1 W 815/98

    Überprüfung von Änderungen der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11
    Hierzu war diese nicht verpflichtet, weil das Gesetz zwar in § 117 Abs. 4 ZPO die Verwendung eingeführter Formulare vor der Erstbewilligung von Prozesskostenhilfe vorsieht, in § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO eine vergleichbare Vorschrift jedoch fehlt (OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 36; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 1144; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rn. 842; Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 120 Rn. 28 a).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2003 - 2 WF 97/03

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Nachreichen einer Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 8 WF 66/11
    Hierzu war diese nicht verpflichtet, weil das Gesetz zwar in § 117 Abs. 4 ZPO die Verwendung eingeführter Formulare vor der Erstbewilligung von Prozesskostenhilfe vorsieht, in § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO eine vergleichbare Vorschrift jedoch fehlt (OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 36; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 1144; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rn. 842; Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 120 Rn. 28 a).
  • OLG Köln, 16.11.2015 - 12 WF 128/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung (Beschluss vom 19.5.2011, 8 WF 66/11, FamFR 2011, 300) Wiedereinsetzung gewährt hat, fehlt jede Auseinandersetzung mit der - nach dem oben Ausgeführten höchstrichterlich bereits geklärten - Frage der Zurechnung eines möglichen Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten, weshalb der Senat die dort getroffene Wertung nicht zur Grundlage der hier zu treffenden Entscheidung machen kann.
  • LSG Bayern, 02.04.2014 - L 19 R 6/14

    Prozesskostenhilfe

    Daraus folgt auch, dass die Partei darauf vertrauen durfte, dass ihr Anwalt die erforderlichen Schritte einleiten würde, um ihr ungünstige Entscheidungen bezüglich des Fortbestandes der Prozesskostenhilfe anzugreifen (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 19.05.2011 - 8 WF 66/11 - juris).
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