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   VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65   

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https://dejure.org/2014,1671
VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65 (https://dejure.org/2014,1671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2014 - 8 ZB 12.65 (https://dejure.org/2014,1671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 8 ZB 12.65 (https://dejure.org/2014,1671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion; Abwägung; Existenzgefährdung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Ortsumgehung Lederdorn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Etappensieg für die Ortsumgehung Lederdorn

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Etappensieg für die Ortsumgehung Lederdorn

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04

    Einführung neuer Tatsachen im Verfahren auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65
    Eine Entscheidung über die Frage, ob die Voraussetzungen des § 91 VwGO für eine Klageänderung vorliegen, ist im Zulassungsverfahren schon deshalb nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung des Berufungsverfahrens dargelegt und in der Sache gegeben ist (VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Auch wenn in dem Planergänzungsbeschluss grundsätzlich eine neue Tatsache gesehen werden könnte, kann er in das Zulassungsverfahren nicht einbezogen werden, weil dadurch vor Zulassung der Streitgegenstand verändert würde (vgl. VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - NVwZ 2005, 104/105 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 15 ZB 06.2212
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65
    Eine Klageänderung in der Berufungsinstanz setzt jedoch eine zulässige Berufung und damit deren Zulassung voraus (stRspr, vgl. etwa BayVGH, B.v. 28.3.2007 - 15 ZB 06.2212 - juris Rn. 10; OVG NRW, B.v. 21.5.2001 - 8 A 33.73/99 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65
    Die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen sind im Berufungszulassungsverfahren in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterlegenen Partei aufzuerlegen (BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65
    Das Verwaltungsgericht ist jedoch zu Recht davon ausgegangen, dass es bezüglich der von der Änderung unberührt gebliebenen Teile des Plans bei einer einmal eingetretenen Präklusionswirkung verbleibt (BVerwG, B.v. 23.6.2009 - 9 VR 1/09 - NVwZ-RR 2009, 253).
  • VGH Bayern, 05.03.2001 - 8 ZB 00.3490

    Optimierung einer Straßentrasse im Hinblick auf den Schutz von Wohngebieten nach

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65
    Voraussetzung für eine (weitere) Minderung der Lärmbelastung unterhalb der genannten Grenzwerte ist allerdings, dass eine Lärmvermeidung durch die Wahl einer bestimmten Trasse nach Lage der Dinge ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 5.3.2001 - 8 ZB 00.3490 - VGH n.F. 54, 32/34).
  • VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.840

    Planfeststellung für Ortsumgehung

    Mit Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 ZB 12.65 - lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. November 2011 ab.

    Im Übrigen ist nicht zu beanstanden, dass die Behörde hinsichtlich der im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren erhobenen und im anschließenden gerichtlichen Verfahren RO 2 K 11.880 bereits abgehandelten Einwendungen auf das Urteil des Gerichts vom 18. November 2011 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 2014 - 8 ZB 12.65 - verweist, soweit es sich lediglich um wiederholendes bzw. nicht die Variantenwahl betreffendes Vorbringen handelt.

    Eine existenzielle Gefährdung des klägerischen Betriebes wurde bereits im Vorprozess geprüft und sowohl vom Verwaltungsgericht Regensburg als auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verneint (vgl. VG Regensburg, U. v. 18.11.2011 - RO 2 K 11.880; BayVGH, B. v. 23.1.2014 - 8 ZB 12.65).

  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

    Die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses scheidet demnach schon dann aus, wenn nach Lage der Dinge im entscheidungserheblichen Zeitpunkt weder rechtlich noch tatsächlich ausgeschlossen ist, dass die festgestellten Mängel behoben werden können und der Plan wie festgestellt oder in modifizierter Form (bei Wahrung der Identität des Vorhabens) erhalten bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 28.01.2014 - 8 ZB 12.65 - juris Rn. 23).
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