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   VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725   

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VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 (https://dejure.org/2013,12706)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 (https://dejure.org/2013,12706)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 8 ZB 12.725 (https://dejure.org/2013,12706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Steganlage am Tegernsee

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steganlage am Tegernsee darf gebaut werden - Befürchtung der Anwohner hinsichtlich Entwertung der Grundstücke steht bayerisches Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur entgegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Zwar ist dann, wenn ein Regelungswerk bestimmte Lärmgrenzwerte festlegt, grundsätzlich auch die in diesem Regelungswerk für die Lärmberechnung vorgesehene Methodik zugrunde zu legen, weil Lärmgrenzwerte ihre Aussagekraft erst im Zusammenspiel mit einem Mess- oder Berechnungsverfahren erlangen, in dem sie zu ermitteln sind (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/4; U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201).

    Fehlen indes solche Regelungen zur Berechnung der festgesetzten Grenzwerte, ist die Lücke einzelfallbezogen und unter möglichst weitgehender Beachtung der gesetzgeberischen Intention angemessen auszufüllen (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300; BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Zwar ist dann, wenn ein Regelungswerk bestimmte Lärmgrenzwerte festlegt, grundsätzlich auch die in diesem Regelungswerk für die Lärmberechnung vorgesehene Methodik zugrunde zu legen, weil Lärmgrenzwerte ihre Aussagekraft erst im Zusammenspiel mit einem Mess- oder Berechnungsverfahren erlangen, in dem sie zu ermitteln sind (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/4; U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300; BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58/10 - juris; B.v. 17.12.2010 - 8 B 38/10 - ZOV 2011, 45; B.v. 7.3.2012 - 7 BN 3/11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 7 BN 3.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58/10 - juris; B.v. 17.12.2010 - 8 B 38/10 - ZOV 2011, 45; B.v. 7.3.2012 - 7 BN 3/11 - juris Rn. 5).
  • VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146

    Seeufersteg; Eigentumsverletzung (verneint); Eingriff in den eingerichteten und

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Gleiches gilt nach der vom Verwaltungsgericht erholten schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... GmbH vom 12. April 2011, in der - unter Zugrundelegung von täglich 3.000 Spaziergängern - für das Anwesen der Klägerin Immissionswerte von maximal 51 dB(A) tags errechnet wurden (vgl. S. 20 der schalltechnischen Untersuchung, Blatt 173 ff., 193 der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts München Az. M 2 K 10.4146).
  • VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4218

    Seeufersteg; Rücksichtnahmegebot; Geh- und Kommunikationsgeräusche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Dies ist hier durch die Berechnungen der von der Beigeladenen erholten schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... von Dezember 2010 (Blatt 107 ff. der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts München Az. M 2 K 10.4218) geschehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300; BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
    Denn sie setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 15 N 04.1980

    Bebauungsplan für die südliche Ortsumfahrung von Nesselwang ergänzungsbedürftig

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 8 B 13.386

    Aus dem Fischereirecht (Art. 1 Abs. 1 BayFiG) kann keine Klagebefugnis

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 CE 21.1102

    Rückbau eines Fuß- und Radweges im Wege der Folgenbeseitigung

    Weiterhin sind die Regelungen der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036; vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - NVwZ 1991, 879; BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 23 ff.) heranziehbar, die auf der Grundlage der § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erlassen wurde.

    Dazu zählen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG auch beschränkt-öffentliche Wege wie selbständige Geh- und Radwege im Sinn des Art. 53 Nr. 2 BayStrWG (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Eine andere Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des Senats allenfalls dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 24), der auch das Verwaltungsgericht gefolgt ist, ist vielmehr auf den Wortlaut des § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV sowie den Zweck dieser Verordnung abzustellen, den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu gewährleisten.

    Fehlen indes solche Regelungen zur Berechnung der festgesetzten Grenzwerte, ist die Lücke einzelfallbezogen und unter möglichst weitgehender Beachtung der gesetzgeberischen Intention angemessen auszufüllen (BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201).

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

    Die Gerichts- und Behördenakten in den noch anhängigen wasserrechtlichen Verfahren wurden beigezogen (Az. 8 ZB 12.725 und 8 ZB 12.784).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1250

    Erfolgloser Eilrechtsschutz eines Wassermühlenbetreibers gegen eine

    Die mit umfasste wasserrechtliche Anlagengenehmigung ist nicht drittschützend (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 juris Rn. 9 ff.).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich nach ständiger Rechtsprechung nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften herleiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen deutlich erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.81 - BVerwGE 78, 40/41).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1541

    Neubau eines Einfamilienhauses im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet

    Die mit umfasste wasserrechtliche Anlagengenehmigung ist nicht drittschützend (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 9 ff.).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich nach ständiger Rechtsprechung nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften herleiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen deutlich erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.81 - BVerwGE 78, 40/41).
  • VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Planfeststellungsbeschluss, Planfeststellung,

    Fehlen indes solche Regelungen zur Berechnung der festgesetzten Grenzwerte, ist die Lücke einzelfallbezogen und unter möglichst weitgehender Beachtung der gesetzgeberischen Intention angemessen auszufüllen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 -, juris).

    Es gibt auch keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Berechnungen; solche sind auch nicht vorgetragen und die gefundenen Ergebnisse erscheinen auch keineswegs aus der Luft gegriffen (vgl. zu einem Holzsteg mit 2.500 bzw. 3.000 Nutzern zur Tagzeit: VG München, U.v. 13.12.2011 - M 2 K 10.4146 - nachfolgend BayVGH, B.v. 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 -, jeweils juris).

  • VG München, 02.05.2018 - M 2 E 18.2021

    Errichtung einer "Elektrotankstelle"

    Maßgeblich sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG vielmehr allein die §§ 41 ff. BImSchG i.V.m. 16. BImSchV (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 Rn. 23 f.).
  • VG München, 12.07.2016 - M 2 K 15.5391

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für eine Brücke und Drittschutz

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 23.4.2013 - 8 B 13.386 - juris Rn. 19 ff., B. v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 9 ff.) vermitteln die die wasserrechtliche Anlagengenehmigung betreffenden wasserrechtlichen Rechtsvorschriften - § 36 WHG, Art. 20 BayWG - keinen Drittschutz: § 36 WHG liegt ein rein wasserwirtschaftliches Gestattungsregime zugrunde.

    Es genügte hierfür, dass sich aus der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. ... als öffentliche Verkehrsfläche und der diesbezüglichen vertraglichen Absichtserklärungen sowie der Vorabzustimmung der Grundstückseigentümerin zur Widmung (vgl. § 2 Nr. 1 Abs. 4, § 3 Nr. 2 Buchst. b), § 19 b Ziff. 2.2 der Grundvereinbarung) die entsprechende Zweckbestimmung hinreichend verlässlich ergibt (BayVGH, B. v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.784 - juris Rn. 25; B. v. 11.6.2013 - 8 ZB 12.725 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475

    Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen

    Sie werden jedoch nicht dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (BayVGH, B.v. 11.6.2013 -8 ZB 12.725 - m.w.N.); Die Eigentumsgarantie gemäß Art. 103 Abs. 1 BV schützt das Erworbene, hat also die Ergebnisse geleisteter Arbeit zum Gegenstand (VerfGH, B.v. 28.6.2013, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum

  • VG München, 24.06.2021 - M 1 SN 21.1058

    Eilantrag des Nachbarn gegen Wohnanlage im faktischen Überschwemmungsgebiet

  • VG München, 23.07.2014 - M 9 K 12.4357

    Errichtung eines Milchvieh-Stalles im Dorfgebiet; Geruchsimmissionen; Schutz

  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 9 K 20.00892

    Nachbarklage gegen Einfamilienhaus im Überschwemmungsgebiet - wasserrechtlicher

  • VG München, 23.07.2014 - M 9 K 12.4423

    Errichtung eines Milchvieh-Stalles im Dorfgebiet; Geruchsimmissionen; Schutz

  • VG München, 11.02.2022 - M 1 SN 21.4324

    Erfolgloser Antrag gegen Baugenehmigung für zweistöckigen Geräteschuppen mit

  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 9 K 20.00179

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses

  • VG München, 10.09.2013 - M 2 K 13.1881

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung; Drittanfechtung; unzulässige Klage

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