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   VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084   

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https://dejure.org/2017,4659
VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084 (https://dejure.org/2017,4659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084 (https://dejure.org/2017,4659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 8 ZB 15.1084 (https://dejure.org/2017,4659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStrWG Art. 9 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3, Art. 67 Abs. 3, 4
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Anspruch auf Herstellung oder Erweiterung eines Straßenbestandteils

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anspruch privater Dritter auf Herstellung oder Erweiterung eines Straßenbestandteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung oder Erweiterung von Straßen im öffentlichen Interesse; Privater Anspruch eines Dritten auf Verbreiterung der Straße

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Anspruch auf Herstellung oder Erweiterung eines Straßenbestandteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Herstellung oder Erweiterung eines Straßenbestandteils

  • rechtsportal.de

    Herstellung oder Erweiterung von Straßen im öffentlichen Interesse; Privater Anspruch eines Dritten auf Verbreiterung der Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Herstellung oder Erweiterung eines Straßenbestandteils

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084
    Auch wenn die Anforderungen an Eintragungen im Wege der Rechtsbereinigung ab 1958 nicht überspannt werden dürfen (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - BayVBl 2013, 84/85 ff. = FStBay 2012 Rn. 172 S. 512 ff.), so erscheinen hier die Angaben in der Eintragung vom 29. August 1961 in einem Maße kümmerlich, dass von einer Nichtigkeit nach Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG auszugehen sein dürfte.
  • VGH Bayern, 05.12.2003 - 8 B 96.3098

    Zulässigkeit des Reitens auf aus sachlichen Gründen als beschränkt-öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084
    Insoweit kann auch kein Anspruch auf eine solche Erweiterung des Gemeingebrauchs bestehen (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2002 - 8 B 96.3098 - BayVBl 2003, 526/527; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Oktober 2015, Art. 14 Rn. 7 a. E.).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582

    Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084
    Einen solchen Herstellungsanspruch eines Dritten schließt Art. 9 Abs. 1 BayStrWG aus; Verpflichtungen aus der Straßenbaulast begründen nur Pflichten, die im öffentlichen Interesse bestehen (BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - BayVBl 2010, 509/510).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

    In Bezug auf diese ist allgemein anerkannt, dass sie Dritten keine subjektiven Rechte einräumt, sondern eine im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmende Aufgabe darstellt (vgl. BGH, U.v. 5.7.1990 - III ZR 217/89 - BGHZ 112, 74 = juris Rn. 9; OVG NW, U.v. 10.11.1994 - 23 A 2097/93 - NVwZ-RR 1995, 482 = juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 5.8.1996 - 8 S 380/96 - NVwZ 1997, 1021 = juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 8 ZB 15.1084 - BayVBl. 2018, 247= juris Rn. 7; Witting in Müller/Schulz, FStrG , 3. Aufl. 2022, § 3 Rn. 25 ff.; Herber in Kodal, Handbuch Straßenrecht, 8. Aufl. 2021, S. 1759).
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 2973/18

    Flurbereinigung; subjektives Recht auf Herstellung des Wegenetzes; wertgleiche

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 11 A 1097/12 -, juris Rn. 70 und Beschluss vom 15. August 2012 - 11 A 2790/10 -, juris Rn. 13; Bay.VGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2019 - 8 ZB 19.805 -, juris Rn. 10 und vom 20. Februar 2017 - 8 ZB 15.1084 -, juris Rn. 7; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 705.
  • VG Augsburg, 06.03.2019 - Au 6 K 18.1614

    Unterhaltspflicht und Einziehung einer Straße liegen allein im öffentlichen

    a) Diese Aufgabenzuweisung liegt jedoch allein im öffentlichen Interesse; einen Herstellungsanspruch Dritter wie z.B. einen - hier geltend gemachten - Anspruch auf Verbreiterung einer Straße schließt Art. 9 BayStrWG von vornherein aus (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 8 ZB 15.1084 - BayVBl. 2018, 247 Rn. 7 m.w.N.).
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