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   VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896   

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https://dejure.org/2020,31097
VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896 (https://dejure.org/2020,31097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.2020 - 8 ZB 20.896 (https://dejure.org/2020,31097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 8 ZB 20.896 (https://dejure.org/2020,31097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 17, Art. 38 Abs. 1 S. 1; BGB § 242; VerkPBG § 5
    Anspruch auf Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt (hier verneint)

  • rewis.io

    Anspruch auf Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896
    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt u.a. die Darlegung voraus, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 16; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25).

    Im Übrigen dient die Aufklärungsrüge nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 2 B 52.18 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 22.11.2018 - 4 ZB 17.1989 - NVwZ-RR 2019, 480 = juris Rn. 18).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Auch ein solches Antragsverfahren soll aus prozessökonomischen Gründen nicht um eines Fehlers willen fortgeführt werden, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9 f.; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 8 ZB 18.2125 - juris Rn. 11; B.v. 30.9.2014 - 20 ZB 11.1890 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 4.7.2014 - 1 A 891/13 - juris Rn. 3; vgl. auch Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 98).

  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Art. 38 Abs. 1 BayVwVfG auf allgemeine behördliche Zusagen keine Anwendung findet, sodass für sie auch die Erfordernisse der Schriftform und Behördenzuständigkeit nicht gelten (BVerwG, B.v. 6.8.2001 - 4 VR 23.01, 4 A 44.01 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 = juris Rn. 5; B.v. 10.11.2006 - 9 B 17.06 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 6.7.2006 - 4 B 05.504 - juris Rn. 34; OVG LSA, U.v. 21.3.2012 - 3 L 301/11 - juris Leitsatz 2 und Rn. 29).

    Auch die allgemeine Zusage setzt indes einen Bindungswillen der Behörde mit Verbindlichkeitsanspruch voraus, wovon nur auszugehen ist, wenn die Behörde gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft den Willen zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Handlung später vorzunehmen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, B.v. 6.8.2001 a.a.O.; Stelkens in Stelkens/ Bonk/ Sachs, a.a.O., § 38 Rn. 21).

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 8 CE 21.1289

    Verlegung einer Bushaltestelle - zweite Grundstückszufahrt

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats lässt sich weder dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs (Art. 17 BayStrWG) noch Art. 14 Abs. 1 GG ein solcher Anspruch entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.10.2020 - 8 ZB 20.896 - juris Rn. 21 m.w.N.).
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