Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5945
VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058 (https://dejure.org/2005,5945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2005 - 8 A 02.40058 (https://dejure.org/2005,5945)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2005 - 8 A 02.40058 (https://dejure.org/2005,5945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht: Konkurrenz zwischen mängelbehafteten Planfeststellungsbeschluß und Bebauungsplan, Rügerecht der Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kollission zwischen Bebauungsplan und Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Dies gilt selbst dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG vom 9.10.2003 - 9 VR 6/03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21.3.1996 NVwZ 1997, 169 und vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160).

    Weder aus Art. 28 Abs. 2 GG noch aus Art. 11 Abs. 2 BV folgt ein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O.; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207/209; vom 24.6.2004 - 4 C 11.03 -).

    Im Unterschied zu einem durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffenen privaten Grundstückseigentümer kann sich eine durch das Fachplanungsrecht berührte Gemeinde auch nicht auf die Schutzwirkung des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG oder Art. 103, 158 BV berufen, weil sie nicht Grundrechtsträgerin, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - nur Teil der öffentlichen Gewalt ist (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/100 ff.; BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O. S. 1161 m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160/1162; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Dies gilt selbst dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG vom 9.10.2003 - 9 VR 6/03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21.3.1996 NVwZ 1997, 169 und vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160).

    Es handelt sich hierbei nur um dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienende Belange; die Klägerin ist nicht dazu berufen, solche Belange zu wahren (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/395; vom 9.2.2005 UPR 2005, 272/274).

    Sie kann den planfestgestellten Abschnitt vielmehr nur mit solchen Betroffenheiten aus der beabsichtigten Weiterführung angreifen, an denen die Gesamtplanung und auch schon der planfestgestellte Abschnitt scheitern müssten (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/392 f.).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Weder aus Art. 28 Abs. 2 GG noch aus Art. 11 Abs. 2 BV folgt ein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O.; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207/209; vom 24.6.2004 - 4 C 11.03 -).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160/1162; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207).

    b) Anderen nach ihrem Vortrag betroffenen Bauleitplanungen der Klägerin geht die Autobahnplanung zum größten Teil bereits deshalb vor, weil diese gemeindlichen Planungen zum Zeitpunkt der Linienbestimmung noch nicht existierten, so dass der Vorrang der Bundesplanung (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 3 FStrG ) zum Zuge kommt (vgl. BVerwG vom 5.11.2002 a.a.O. S. 208 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Es handelt sich hierbei nur um dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienende Belange; die Klägerin ist nicht dazu berufen, solche Belange zu wahren (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388/395; vom 9.2.2005 UPR 2005, 272/274).

    In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auch darauf hinzuweisen, dass eine Gemeinde nicht berechtigt ist, die Einhaltung der Planungsgrundsätze des § 50 Satz 1 BImSchG zu rügen (vgl. BVerwG vom 9.2.2005 a.a.O. S. 272/274).

  • VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240

    Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung nicht eingehalten worden (vgl. BayVGH vom 16.3.1990 BayVBl 1991, 23/24; vom 4.4.2003 NVwZ-RR 2003, 669).

    Am 3. März 1994 hat der erste Bürgermeister durch seine Unterschrift auf dem Bebauungsplan die Originalurkunde zwar hergestellt; dieser Zeitpunkt liegt wie dargelegt jedoch zu spät (vgl. BayVGH vom 4.4.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Bei der konkreten Festlegung der Trasse im Planfeststellungsverfahren bestehen daher noch weitere Möglichkeiten, die Linienführung entsprechend der Abwägungsdirektive des § 50 Satz 1 BImSchG durch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen, Wallschüttungen oder andere Schutzvorkehrungen im Sinn der Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG und § 41 Abs. 2 BImSchG zu optimieren (vgl. BVerwG vom 28.1.1999 BVerwGE 108, 248/253 f.).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Auch die von der Klägerin problematisierten Verkehrsbelastungen im nachgeordneten Straßennetz kann die Klägerin grundsätzlich nur mit Blick auf ein ihr hierdurch evtl. erwachsendes Planungsbedürfnis, auf eine nachhaltige Einschränkung ihrer Planungsmöglichkeiten oder auf ihr Interesse an der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen geltend machen (vgl. BVerwG vom 1.8.1988 BVerwGE 80, 7/13 ff.; vom 17.3.2005 - 4 A 18.04 - AU S. 7 f.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Weil es sich dabei im Grundsatz um eine unvermeidbare Funktion handelt, die der Außenbereich zu erfüllen hat, hat die Rechtsprechung insoweit eine Vorbelastung angenommen (vgl. BVerwG vom 24.5.1996 NJW 1997, 142/143).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Auch die von der Klägerin problematisierten Verkehrsbelastungen im nachgeordneten Straßennetz kann die Klägerin grundsätzlich nur mit Blick auf ein ihr hierdurch evtl. erwachsendes Planungsbedürfnis, auf eine nachhaltige Einschränkung ihrer Planungsmöglichkeiten oder auf ihr Interesse an der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen geltend machen (vgl. BVerwG vom 1.8.1988 BVerwGE 80, 7/13 ff.; vom 17.3.2005 - 4 A 18.04 - AU S. 7 f.).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
    Bebauungspläne sind Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB ); als solche sind sie auszufertigen, bevor sie gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft gesetzt werden (vgl. BVerwG vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.00567

    Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).
  • VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058

    Zur wehrfähigen Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen -

    Dies ist vorliegend aber deshalb nicht der Fall, da der Bebauungsplan einschließlich seiner Änderung vom 20. September 2005 unwirksam ist und ein an einem nicht behebbaren Fehler leidender Bebauungsplan eine wehrfähige Rechtsposition von Gemeinden gegenüber Fachplanungen nicht begründen kann (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884) (1.).

    Insoweit liegt auch unter dem Gesichtspunkt, dass grundsätzlich auch auf konkretisierte Planungsabsichten von Gemeinden, insbesondere auf Entwürfe im Stadium der Planreife, Rücksicht zu nehmen ist, kein abwägungserheblicher kommunaler Belang vor (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884 zu einem "sinnlosen" Flächennutzungsplan).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40006

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

    Auf derartige, nicht wirksam in Kraft zu setzende Entwürfe im Stadium der Planreife muss eine Fachplanung keine Rücksicht nehmen (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BayVGH vom 11.7.2008 a.a.O.; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).
  • VGH Bayern, 01.09.2008 - 8 NE 08.2333

    Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Antrag gegen Zielfestsetzung im

    Die Antragstellerin ist schließlich nicht berechtigt, sich im Rahmen des Normenkontrollverfahrens und des Antrags auf einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zum Sachwalter privater Interessen ihrer Gemeindebürger aufzuschwingen (zur Rügebefugnis bei fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 8 CS 09.1388

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bundesfernstraßenbau; sofort vollziehbare

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (vgl. BayVGH vom 19.4.2005, VGH n.F. 58, 125/126 = UPR 2006, 75 = BayVBl 2006, 403), haben Gemeinden grundsätzlich keinen Anspruch auf umfassende objektiv-rechtliche Prüfung einer straßenrechtlichen Fachplanung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht