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   VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023   

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VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023 (https://dejure.org/2007,2110)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2007 - 8 A 06.40023 (https://dejure.org/2007,2110)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 8 A 06.40023 (https://dejure.org/2007,2110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bayern.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Autobahn A 94 (Planfeststellungsabschnitt Forstinning - Pastetten) im Korridor über Dorfen; Auswirkungen einer europarechtlichen Meldung eines FFH-Gebietes auf ein laufendes Gerichtsverfahren; Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteilung bei ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 1; ; FStrG § ... 16; ; FStrG § 17; ; FStrG § 17a; ; FStrG § 17b; ; FStrG § 17c; ; FStrG § 17d; ; FStrG § 17e; ; FStrAbG § 1 Abs. 1; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 50 Satz 1; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 4; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 12 ff.; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 16 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Anhang II; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Anhang IV; ; Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie) Art. 1; ; Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie) Art. 5; ; BNatSchG § 32; ; BNatSchG § 34; ; BNatSchG § 42; ; BNatSchG § 49a; ; BNatSchG § 62; ; BayVwVfG Art. 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau eigentumsbetroffenen Klägers; Planrechtfertigung; fachplanungsrechtliche Abwägung; Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen; Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern; Trennungsgrundsatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Isental-Autobahn A94 darf gebaut werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht: Isental-Autobahn A 94 darf gebaut werden - Geplante Trasse verstößt weder gegen FFH-Gebietsschutz noch gegen FFH-Artenschutz

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlungen vor dem Verwaltungsgerichtshof über die geplante Autobahn A 94

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (55)

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Ergänzend hat der Kläger auf das Vorbringen der Kläger in den Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40024 und 8 A 06.40026) Bezug genommen und sich dieses zu eigen gemacht.

    Ergänzend wird verwiesen auf die Niederschriften über die Augenscheine (am 25.3.2004 und am 30.3.2004) und über die mündlichen Verhandlungen in den Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40024 und 8 A 06.40026; Niederschriften vom 15.2.2005 und 15.3.2005, vom 22. und 23.3.2005 und vom 6., 7., 12. und 19.4.2005 [erster Abschnitt des gerichtlichen Verfahrens] sowie vom 26.9.2007 und vom 9., 10. und 11.10.2007 [abschließender Abschnitt]).

    Soweit Prof. Dr. Kirchhoff es als methodischen Fehler ansieht, dass der südliche Korridor zwischen der B 12 und der weiter südlich verlaufenden B 304 nicht voll in die Detailuntersuchung einbezogen worden ist (vgl. Gutachten vom 13.9.2007, vorgelegt im Verfahren Az. 8 A 06.40024 als Anlage K 48 zum Schriftsatz der Kläger vom 14.9.2007, s. dort S. 2 f.; Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 9.10.2007 S. 2), vertritt Prof. Dr. Kurzak den Standpunkt, dass sich dies von seinem methodischen Ansatz aus im Ergebnis nicht auswirke; alles, was sich auf eine Trasse Haag auswirken könne - wie etwa den Ort Albaching oder Verkehrsströme aus dem Raum östlich von Wasserburg - habe er ohnedies in seine Berechnungen aufgenommen (vgl. Niederschriften vom 9.10.2007 S. 3 und vom 16.10.2007 S. 4).

    Andererseits überzeugt es auch nicht, wenn die Klägerseite bestrebt ist, die Probleme, die sich bei einem Bau der Trasse Haag stellen, zu bagatellisieren (vgl. hierzu auch die fachtechnische Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Kleemann vom 27.1.2004, vorgelegt im Verfahren Az. 8 A 06.40024 als Anlage K 27 zum Schriftsatz der Kläger vom 1.3.2004).

    Forstmaier (vorgelegt im Verfahren Az. 8 A 06.40024 als Anlage K 47, im Folgenden: Gutachten Forstmaier) vermag indessen den Senat nicht vom Gegenteil zu überzeugen.

    Als Gründe für diesen Misserfolg kommen nach dem Versuchsbericht in Betracht (vgl. die auszugsweise Wiedergabe im Klageschriftsatz vom 14.9.2007 im Verfahren Az. 8 A 06.40024, s. dort S. 37 f.):.

    Forstmaier zu dieser Thematik eine farbig gestaltete tabellarische Zusammenstellung vorgelegt, in der die beiden untersuchten Trassen Dorfen und Haag einander gegenübergestellt sind, und zwar mit den seiner Meinung nach jeweils betroffenen Arten sowie der Art und Intensität der Betroffenheiten, auch unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen (vorgelegt im Verfahren Az. 8 A 06.40024 als Anlage K 50 zum Klägerschriftsatz vom 14.9.2007 - Tabelle Forstmaier -).

    2.3.3.4 Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings bei Pausenberg/Watzling wurde in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40024, vgl. Niederschrift vom 10.10.2007, S. 6 f.) erörtert.

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Es gibt aber keine Beweisregel des Inhalts, dass das Habitatschutzrecht nach der FFH-Richtlinie sich als ein unüberwindliches Planungshindernis erweist (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 Az. 9 B 38.07, RdNr. 22).

    Darüber hinaus kann ein Straßenbauvorhaben, das diese Prüfschwelle nicht überwindet, schließlich noch immer aufgrund einer Abweichungsprüfung zugelassen werden (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 Az. 9 B 38.07, RdNr. 21 f.).

    Hinsichtlich der Folgeabschnitte, in denen der Habitatschutz zum Tragen kommt, ist in der Vorausschau somit gerade keine Prognosesicherheit erforderlich (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 Az. 9 B 38.07, RdNr. 21).

    Ein Grad an Sicherheit, bei dem kein Prognoserisiko verbleibt, kann auch insoweit nicht verlangt werden (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 Az. 9 B 38.07 RdNr. 21).

    Wie mehrfach herausgestellt, ist dabei eine Prognosesicherheit nicht gefordert (vgl. BVerwG vom 23.11.2007, Az. 9 B 38.07, RdNr. 21).

    Auch eine Prognosesicherheit ist wegen des Charakters einer bloßen Vorprüfung nicht gefordert (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 Az. 9 B 38.07, RdNr. 21).

    Ansonsten würde dem Beklagten die nach ständiger Rechtsprechung eingeräumte Möglichkeit genommen, ein Straßenbauvorhaben abschnittsweise durchzuführen (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 Az. 9 B 38.07, RdNrn. 20 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Hierbei hat sie insbesondere auch die Belange des europäischen Naturschutzrechts im Hinblick auf die inzwischen (nach dem Ministerratsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 28.9.2004) erfolgte Meldung von FFH-Gebieten im weiteren Trassenverlauf berücksichtigt und die aktuellen Anforderungen des Artenschutzes nach der FFH-Richtlinie in ihre Untersuchung einbezogen, zumal gerade letztere in den zurückliegenden Jahren in der Rechtsprechung eine besondere Akzentuierung erfahren haben (vgl. EuGH vom 10.1.2006 NuR 2006, 166; BVerwG vom 21.6.2006 NuR 2006, 779, BVerwG vom 17.1.2007 NuR 2007, 336).

    Von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 42 Abs. 1 BNatSchG kann - gegebenenfalls sogar noch während des gerichtlichen Verfahrens - eine Befreiung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG erteilt werden (vgl. BVerwG vom 21.6.2006 NVwZ 2006, 1161/1164 f. [RdNrn. 40 ff., 46 ff.] m.w.N. aus der Rspr. des EuGH).

    Ebenso kommt dem Schutz und der Erhaltung vorhandener Lebensräume grundsätzlich der Vorrang vor ihrer Verlagerung zu (vgl. BVerwG vom 21.6.2006 DVBl 2006, 1309/1314 [RdNr. 36]).

    In diesem Zusammenhang können auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Zulassung begünstigen (vgl. BVerwG vom 21.6.2006 DVBl 2006, 1309/1314 ff. [RdNrn. 39 ff. und 51 ff.]).

    Ein Erwerb dieser Fläche durch die Bundesstraßenverwaltung stellt deshalb im Hinblick auf die Schutzziele tatsächlich eine erhebliche Verbesserung dar und eröffnet (erstmals) die Möglichkeit gezielter und nachhaltiger Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustands (konsequentes Mahdregime, intensive gärtnerische Pflegemaßnahmen; vgl. auch BVerwG vom 21.6.2006 DVBl 2006 1309/1327 f. [RdNr. 62]).

    Insgesamt rechtfertigt dies die Einschätzung, der Erhaltungszustand dieser Art werde sich durch den Bau der A 94 nicht weiter verschlechtern (vgl. hierzu auch EPFB S. 162; vgl. auch BVerwG vom 21.6.2006 DVBl 2006 1309/1327 f. [RdNr. 62]).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Über das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14. September 2006 (Az. C-244/05) entschieden.

    Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im September/Oktober 2007 (einschließlich Urteilsverkündung) waren diese FFH-Gebiete entweder gänzlich (Isental mit Nebenbächen) oder in den - für die Zulässigkeit der Planung relevanten - Abgrenzungen der ergänzenden Nachmeldung (Strogn mit Hammerbach und Köllinger Bächlein, Mausohrkolonien im Unterbayerischen Hügelland) noch nicht förmlich in die Liste der Kommission mit jenen Gebieten, die das kohärente europäische ökologische Netz besonderer Schutzgebiete ("Natura 2000") gemäß Art. 3 FFH-RL bilden, eingetragen und hatten deshalb lediglich den Schutzstatus potenzieller FFH-Gebiete (zu diesem Schutzstatus vgl. das auf die Vorlage des Senats u.a. zum vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des EuGH vom 14.9.2006 Az. C-244/05, NVwZ 2007, 61 ff.).

    Hinsichtlich des Schutzstandards für gemeldete FFH-Gebiete wie hier ist es nicht geboten, bis zur endgültigen Entscheidung der Kommission über die Aufnahme des Gebiets in die Gemeinschaftsliste jedwede Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, ohne die Möglichkeit einer Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL zu vermeiden (vgl. EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, 61/63).

    Was unter "geeigneten Schutzmaßnahmen" zu verstehen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in dem auch zum vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 14. September 2006 (Az. C-244/05 NVwZ 2007, 61/63 [RdNrn. 45 f.]) auf die vom Senat gestellten Vorlagefragen hin näher definiert und mit Beispielen erläutert.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Eingriff die Fläche des Gebiets wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder aber die Zerstörung des Gebiets oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (vgl. EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, 61/63 [RdNr. 46]).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Eine Planung ist gerechtfertigt, wenn für das Vorhaben nach Maßgabe der mit dem jeweiligen Fachplanungsgesetz allgemein verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht, es also vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG vom 19.5.1998 BVerwGE 107, 1/9 f.; vom 8.7.1998 BVerwGE 107, 142/145).

    Damit sind Fragen des europäischen Naturschutzrechts gleichwohl vorausschauend dahin zu prüfen, ob der beabsichtigten Trassenführung in diesem weiteren Verlauf unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 19.5.1998 BVerwGE 107, 1/16).

    Im Rahmen der Prüfung nach Art eines (abwägungsbegrenzenden) "vorläufigen positiven Gesamturteils", ob dem abschnittsweise zu verwirklichenden Straßenbauvorhaben unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. dazu BVerwG vom 19.5.1998 BVerwGE 107, 1/16; vom 10.4.1997 BVerwGE 104, 236/244), muss die Prüfungsintensität bei der Vorausschau bezüglich der in den Folgeabschnitten zu bewältigenden Probleme auch unter dem Gesichtspunkt des Habitatschutzrechts nicht so weit gesteigert werden, dass jegliches Risiko für die Verwirklichung des Gesamtvorhabens aus Gründen entgegenstehender FFH-Schutzbelange ausgeschlossen werden kann.

    Diese Prüfung verlangt nicht, einen Grad der Gewissheit zu erreichen, der eine Verzögerung oder auch ein Scheitern des Gesamtvorhabens - aus welchen Gründen auch immer - ausschließt (vgl. BVerwG vom 19.5.1998 BVerwGE 107, 1/15).

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    W. O. Art. 4 Ziff. 7.

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Diese gesetzliche Feststellung der Zielkonformität bedeutet, dass allein mit der Aufnahme in den Bedarfsplan "für die Planfeststellung nach § 17 FStrG", d.h. sowohl für die Planfeststellungsbehörde als auch für das im Rahmen eines eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens überprüfende Gericht, verbindlich festgelegt ist, dass das Vorhaben im Sinne der Planrechtfertigung erforderlich ist (st. Rspr.; zuletzt BVerwG vom 18.6.2007 NuR 2008, 36).

    Die Untersuchung, inwieweit hier ein naturschutzrechtlicher Verbotstatbestand nach § 42 BNatSchG eingreift, beruht auf einer ausreichenden Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Strukturen dieser Pflanze (vgl. auch BVerwG vom 18.6.2007 NuR 2008, 36 ff.).

    Das Recht nötigt nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht (vgl. BVerwG vom 18.6.2007 NuR 2008, 36 [RdNr. 20]).

    Eine förmliche Beweiserhebung zur Betroffenheit der verschiedenen Arten im Vergleich der beiden Trassen wäre aus der Sicht des Senats nur erforderlich gewesen, wenn die mündliche Verhandlung Anhaltspunkte für eine erkennbare Fehleinschätzung der Planfeststellungsbehörde erbracht hätte (vgl. BVerwG vom 18.6.2007 NuR 2008, 36 f. [RdNrn. 19 ff.]).

  • RG, 13.06.1906 - I 8/06
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Trennungsgrundsatz als Abwägungsdirektive oder Optimierungsgebot anerkannt, das im Übrigen in der Abwägung überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 NVwZ-Beilage I 8/2006, 1/13; vom 9.2.2005 NVwZ 2005, 813/816).

    Denn die Optimierungsgebote des § 50 Satz 1 BImSchG sind im Rahmen der Abwägung nicht konkurrenzlos, können also überwunden werden (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 NVwZ-Beilage I 8/2006, 1/13).

    Eine Alternative, die insoweit auf einen anderen Projektinhalt hinausläuft, weil der Beklagte dann das selbständige Teilziel der Erschließung des Raums Dorfen aufgeben müsste, ist in diesem Sinn nicht zumutbar (vgl. BVerwG vom 13.6.2006 NVwZ-Beilage I 8/2006, 1/55 [RdNr. 567]; OVG Rheinland-Pfalz vom 15.5.2007 NuR 2007, 557/559 f.).

    All diese Belange wiegen auch so schwer, dass sie offensichtlich das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG erfüllen (vgl. auch BVerwG vom 16.3.2006 NVwZ-Beilage I 8/2006, 1/55 [RdNr. 566]).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Die Wiederherstellungsoptionen werden aber schon wegen der Höhe der geplanten Brücke nicht beeinträchtigt; die Maßnahme ist insoweit neutral (vgl. auch EuGH vom 14.6.2007 NuR 2007, 477/478 [RdNr. 29]).

    Im Übrigen würde man nach den plausiblen Darlegungen der Mehrzahl der Sachverständigen ohnedies von einer Wochenstube in einem günstigen Erhaltungszustand und von einer Neutralität der Maßnahme ausgehen können (vgl. auch EuGH vom 14.6.2007 NuR 2007, 477/478 f. [RdNrn. 29 ff.]).

    Sie konnte deshalb auch ohne Rechtsfehler davon ausgehen, dass die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Population Kriechender Scheiberich in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Befreiung nicht behindert wird (vgl. auch EuGH vom 14.6.2007 NuR 2007, 477/478 [RdNr. 29]).

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Denn erst wenn bei einem Vorhaben aufgrund der Vorprüfung nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen entstanden ist, kann dieser Verdacht nur durch eine schlüssige naturschutzfachliche Argumentation ausgeräumt werden, mit der ein Gegenbeweis geführt wird: Die Beweisregel, dass ein Vorhaben ohne Rückgriff auf Art. 6 Abs. 4 FFH-RL nur dann zugelassen werden darf, wenn der Planungsträger zuvor Gewissheit darüber erlangt hat, dass sich dieses nicht nachteilig auf FFH-Gebiete als solche auswirkt (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054/1061 [RdNr. 62]), gilt nicht für eine FFH-Vorprüfung (vgl. BVerwG vom 26.11.2007 Az. 4 BN 46.07, RdNr. 11) und kann demnach erst recht nicht auf die vorausschauende Beurteilung von Folgeabschnitten eines abschnittsweise geplanten Vorhabens angewandt werden.

    In jedem Fall handelt es sich dabei aber nur um eine Vorprüfung; der hierbei anzulegende Maßstab ist nicht identisch mit den - höheren - Anforderungen, die an die endgültige Prüfung zu stellen sind (vgl. BVerwG vom 26.11.2007 Az. 4 BN 46.07, RdNr. 11).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023
    Zu diesem Zweck sind die von der EG-Kommission für die Meldung ausgearbeiteten Standard-Datenbögen auszuwerten (vgl. EuGH vom 7.9.2004 NuR 2004, 788 [RdNr. 46]; BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054/1062 [RdNr. 75 m.w.N.]).

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wonach es für die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit auf die besonderen Merkmale und Umweltbedingungen des betroffenen Gebiets ankommt (vgl. EuGH vom 7.9.2004 NuR 2004, 788/790 [RdNr. 48]).

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040

    Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Drittes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (3. FStrAbÄndG)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • VerfGH Bayern, 15.07.2002 - 10-VII-00
  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 8 N 06.2040

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung;

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40041

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - 11 B 1431/06

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
  • VGH Bayern, 14.01.1998 - 8 A 95.40057

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Existenzgefährdung eines Betriebs

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Startbahn West

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Optimierung einer Straßentrasse im Hinblick auf den Schutz von Wohngebieten nach

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis;

  • VGH Bayern, 05.03.2001 - 8 ZB 00.3490

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Autobahn durch

  • VGH Bayern, 05.05.1998 - 8 A 97.40001

    Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40082

    Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes

  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang;

  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40046

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 09.01.2007 - 20 F 1.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Ergänzend haben die Kläger auf das Vorbringen der Kläger in den Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40023 und 8 A 06.40026) Bezug genommen und sich dieses zu eigen gemacht.

    Ergänzend wird verwiesen auf die Niederschriften über die Augenscheine (am 25.3.2004 und am 15.4.2004) und über die mündlichen Verhandlungen in den Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40023 und 8 A 06.40026; Niederschriften vom 15.2.2005, vom 1., 2. und 7.3.2005, vom 15.3.2005 und vom 12. und 19.4.2005 [erster Abschnitt des gerichtlichen Verfahrens] sowie vom 26.9.2007 und vom 16. und 17.10.2007 [abschließender Abschnitt]).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

    2.1.1.4.3 In Würdigung der vertieften Erörterung dieser Probleme in der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte in der Verhandlung vom 16. Oktober 2007 im Verfahren Az. 8 A 06.40023 folgende Zusicherungen (Art. 38 BayVwVfG) abgegeben, die in allen Verfahren Gültigkeit beanspruchen (vgl. Niederschrift vom 16.10.2007, S. 9 f.): .

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Die Beteiligten haben ergänzend auf das umfangreiche Vorbringen von Kläger- und Beklagtenseite in den Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40023, 8 A 06.40024 und 8 A 06.40026) verwiesen und hierauf Bezug genommen.

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

    Die hiergegen gerichteten Klagen anderer Kläger (Az. 8 A 06.40023, Az. 8 A 06.40024, 8 A 06.40025, 8 A 06.40026) blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof (Urteile vom 30.10.2007) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 5.12.2008 (Az. 9 B 28.08 [NVwZ 2009, 320], 9 B 29.08 und 9 B 30.08) ohne Erfolg.

    Die Klagepartei beruft sich insoweit auf die vom Beklagten im Verfahren 8 A 06.40023 zum ersten Bauabschnitt Forstinning-Pastetten in der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober 2007 gegenüber dem Bund Naturschutz Bayern e.V. abgegebene Zusage nach Art. 38 BayVwVfG (vgl. Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 17.10.2007, S. 10 f.).

    Auch insoweit beruft sich die Klagepartei auf die vom Beklagten im Verfahren Az. 8 A 06.40023 zum ersten Bauabschnitt Forstinning-Pastetten in der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober 2007 gegenüber dem Bund Naturschutz Bayern e.V. abgegebene Zusage nach Art. 38 BayVwVfG (vgl. oben B II. 2.4, RdNr. 52).

    Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde mit nachvollziehbarer Begründung dargelegt, dass die genannten Bedingungen für die zugesagten Schutzmaßnahmen nicht eingetreten seien, weil über die Wirksamkeit der betreffenden Schadensvermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bereits einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse existierten und durch das vom Vorhabensträger in der mündlichen Verhandlung vom 17. Oktober 2007 im Verfahren Az. 8 A 06.40023 vorgestellte Schutzkonzept sichergestellt werden könne, dass die Population des Großen Mausohrs in einem günstigen Erhaltungszustand stabil bleiben werde (vgl. PFB S. 166).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40013

    Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen;

    Die hiergegen gerichteten Klagen der Klagepartei (8 A 06.40026) und anderer Kläger (Az. 8 A 06.40023, Az. 8 A 06.40024, 8 A 06.40025) blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof (Urteile vom 30.10.2007) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 5.12.2008 (Az. 9 B 28.08 [NVwZ 2009, 320], 9 B 29.08 und 9 B 30.08) ohne Erfolg.

    Die Klagepartei beruft sich insoweit auf die vom Beklagten im Verfahren 8 A 06.40023 zum ersten Bauabschnitt Forstinning-Pastetten in der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober 2007 gegenüber dem Bund Naturschutz Bayern e.V. abgegebene Zusage nach Art. 38 BayVwVfG (vgl. Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 17.10.2007, S. 10 f.).

    Auch insoweit beruft sich die Klagepartei auf die vom Beklagten im Verfahren Az. 8 A 06.40023 zum ersten Bauabschnitt Forstinning-Pastetten in der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober 2007 gegenüber dem Bund Naturschutz Bayern e.V. abgegebene Zusage nach Art. 38 BayVwVfG (vgl. oben B II. 2.4, RdNr. 52).

    Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde mit nachvollziehbarer Begründung dargelegt, dass die genannten Bedingungen für die zugesagten Schutzmaßnahmen nicht eingetreten seien, weil über die Wirksamkeit der betreffenden Schadensvermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bereits einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse existierten und durch das vom Vorhabensträger in der mündlichen Verhandlung vom 17. Oktober 2007 im Verfahren Az. 8 A 06.40023 vorgestellte Schutzkonzept sichergestellt werden könne, dass die Population des Großen Mausohrs in einem günstigen Erhaltungszustand stabil bleiben werde (vgl. PFB S. 166).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Die hiergegen gerichteten Klagen der Klagepartei (8 A 06.40023) und anderer Kläger (Az. 8 A 06.40024, 8 A 06.40025, 8 A 06.40026) blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof (Urteile vom 30.10.2007) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 5.12.2008 (Az. 9 B 28.08 [NVwZ 2009, 320], 9 B 29.08 und 9 B 30.08) ohne Erfolg.

    Weiterhin hat sie auf ihr Vorbringen im Verfahren zum ersten Bauabschnitt verwiesen (vgl. Einwendungsschreiben vom 24.11.2009, S. 1 und 2); auch dieses Vorbringen wurde zumindest teilweise bereits im Urteil vom 30. Oktober 2007 Az. 8 A 06.40023 zum ersten Bauabschnitt Forstinning-Pastetten behandelt und dürfte insoweit erledigt sein.

    Die Klagepartei beruft sich insoweit auf die vom Beklagten im Verfahren Az. 8 A 06.40023 zum ersten Bauabschnitt Forstinning-Pastetten in der mündlichen Verhandlung am 17. Oktober 2007 ihr gegenüber abgegebene Zusage nach Art. 38 BayVwVfG (vgl. oben RdNr. 73 und Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 17.10.2007, S. 10 f.).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Vorlage an EuGH - Erheblichkeit von

    Ergänzend wird verwiesen auf die Niederschriften über die Augenscheine (am 30.3.2004 und am 15.4.2004) und über die mündlichen Verhandlungen in den Parallelverfahren (Az. 8 A 06.40023 und 8 A 06.40024; Niederschriften vom 22. und 23.2.2005, vom 1., 2. und 7.3.2005, vom 6., 7., 12. und 19.4.2005 [erster Abschnitt des gerichtlichen Verfahrens] sowie vom 9., 10. und 11.10.2007 und vom 16. und 17.10.2007 [abschließender Abschnitt]).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Die hiergegen gerichteten Klagen der Klagepartei (Az. 8 A 06.40024) und weiterer Personen (Az. 8 A 06.40023, 8 A 06.40025 und 8 A 06.40026) blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof (Urteile vom 30.10.2007) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 5.12.2008 (Az. 9 B 28.08 [NVwZ 2009, 320], 9 B 29.08 und 9 B 30.08) ohne Erfolg.
  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Trennungsgrundsatz als Abwägungsdirektive oder Optimierungsgebot anerkannt, das im Übrigen in der Abwägung überwunden werden kann (vgl. BVerwG, U. vom 16.03.2006, 4 A 1075/04, ; U.v. 09.02.2005, NVwZ 2005, 813; BayVGH, U.v. 30.10.2007, 8 A 06.40023; ).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Die hiergegen gerichteten Klagen der Klagepartei (Az. 8 A 06.40024) und weiterer Personen (Az. 8 A 06.40023, 8 A 06.40025 und 8 A 06.40026) blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof (Urteile vom 30.10.2007) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 5.12.2008 (Az. 9 B 28.08 [NVwZ 2009, 320], 9 B 29.08 und 9 B 30.08) ohne Erfolg.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Die hiergegen gerichteten Klagen der Rechtsvorgänger der Klagepartei (Az. 8 A 06.40024) und weiterer Personen (Az. 8 A 06.40023, 8 A 06.40025 und 8 A 06.40026) blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof (Urteile vom 30.10.2007) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 5.12.2008 (Az. 9 B 28.08 [NVwZ 2009, 320], 9 B 29.08 und 9 B 30.08) ohne Erfolg.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10

    Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VG München, 09.02.2010 - M 2 K 08.6250

    Planfeststellung; Umfahrung ...; Planrechtfertigung; Lärmbetroffenheit; Abwägung

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