Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss von Schaumwein (Sekt) als Bestandteil eines aromatisierten weinhaltigen Cocktails; Beifügen eines höherwertigen Grundmaterials zu dem weinhaltigen Cocktail als weniger qualitativem Produkt; Angabe "mit Sekt & Orange" als irreführende Angabe; Verpflichtung zur ...
- kanzlei.biz
Getränk mit Sekt und Orangennektar in Anteilen von über 50% darf die Bezeichnung "Aromatisierter weinhaltiger Cocktail" tragen
- Judicialis
WeinG § 25; ; WeinG § 25 Abs. 2; ; WeinG § 25 Abs. 2 Nr. 1; ; VO (EWG) Nr. 1601/91; ; VO (EWG) NR. 822/87; ; VO (EG) Nr. 1493/99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weinrecht: Aroma; aromatisiertes Getränkt; weinhaltiger Cocktail; aromatisierter weinhaltiger Cocktail; Wein; Schaumwein; Sekt; Orange; Orangennektar; Irreführung; elegant; Spezialität; Mousseux; Verkehrsbezeichnung; Bezeichnung; Aufmachung; Sektflasche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
"Sekt & Orange" - Ein Mischgetränk, das sich unter anderem aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet werden
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zulässig: Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
Verfahrensgang
- VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08.OVG
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 1268 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.1998, NJW 1998, 3183; OVG RP…, Urteil vom 4.11.2003, ZLR 2004, 631 und juris, Rn. 36). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03
Erzeugnisse, Wein, Weinbau, Weinwirtschaft, Weinüberwachung, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.1998, NJW 1998, 3183; OVG RP, Urteil vom 4.11.2003, ZLR 2004, 631 und juris, Rn. 36). - BPatG, 22.11.1997 - 26 W (pat) 179/78
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
Es handelt sich insoweit um eine allgemein werbliche Anpreisung ohne spezifischen Inhalt (vgl. BPatG, Beschluss vom 22.11.1997 - 26 W (pat) 179/78 -, juris, Rn. 12 zu "elegant"). - BVerwG, 27.03.2003 - 3 B 62.02
Weinbezeichnung; Begriff "feinherb".
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08
Die danach größere Freiheit im Weinbezeichnungsrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.3.2003, ZLR 2003, 448 und juris, Rn. 4), die auch für die der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 unterliegenden aromatisierten Getränke Geltung beanspruchen kann, lässt auch die gleichzeitige Benennung zweier Begriffe von Verkehrsbezeichnungen auf einem Etikett zu.
- VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
Folienumkleidung Sektflaschen
Entsprechend hat das OVG Rheinland-Pfalz in seiner Sekt-Orange-Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass durch die Folienumkleidung die Abgrenzung eines anderen, im Übrigen in einer vergleichbaren Flasche angebotenen Getränks (konkret: eines aromatisierten weinhaltigen Cocktails) zu einem Sekt erfolgt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08 -, juris, Rn. 36). - VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12
Hinweise für den Verbraucher auf Weinetikett
Ferner hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08.OVG - zum Anwendungsbereich der Bestimmung des Art. 2 Abs. 1 c) der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91, der zufolge ein aromatisierter weinhaltiger Cocktail ein aus Wein und/oder Traubenmost gewonnenes Getränk ist, entschieden, dass Schaumwein/Sekt Wein im Sinne dieser Bestimmung darstellt, so dass viel dafür spricht, dass § 37 Abs. 1 WeinV der klägerseits vorgesehenen Angabe nicht entgegensteht, ohne dass es darauf ankommt, ob das Wort Eiswein vorliegend "für" ein Erzeugnis im Sinne der Bestimmung benutzt wird. - VG Trier, 25.06.2019 - 2 K 624/19
Bezeichnung eines Weins als Perlwein
Hier besteht ein als schutzwürdig anerkanntes Interesse, den Verwaltungsrechtsweg als sachnähere und fachspezifische Rechtsschutzform einzuschlagen (so OVG RP…, Urteil vom 13. März 2019 - 8 A 11522/18 -, juris, Rn. 33 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 2. Juli 2008 - 8 A 10310/08 - juris). - VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 7 S 10.919
Etikettierung eines aromatisierten weinhaltigen Getränks (Glühwein)
Abzustellen ist dabei auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 2.07.2008, Az. 8 A 10310/08, m.w.N.).