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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,3832
OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09.OVG (https://dejure.org/2009,3832)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.08.2009 - 8 A 10480/09.OVG (https://dejure.org/2009,3832)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09.OVG (https://dejure.org/2009,3832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Nutzung eines im Gewerbegebiet gelegenen Anwesens als Bordellbetrieb

  • Judicialis

    BauNVO § 15; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1
    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Nutzung eines im Gewerbegebiet gelegenen Anwesens als Bordellbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Weiterer Bordellbetrieb widerspricht Charakter eines Gewerbegebiets

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Mehrere Bordellbetriebe in Gewerbegebiet nicht zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusätzlicher Bordellbetrieb südlich des Speyrer Doms nicht zulässig - Gefahr des „trading-down-Effekts“

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1395
  • ZfBR 2010, 158
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09
    Mit seiner Rüge, das Verwaltungsgericht habe es unterlassen, einen Ortstermin durchzuführen und den Sachverhalt hinsichtlich des Vorliegens eines "trading-down-Effekts" weiter aufzuklären, kann der im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich vertretene Kläger schon deshalb nicht durchdringen, weil er keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2001, NVwZ 2001, 922, 923 und juris Rn. 14).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09
    Eine solche Betrachtung stellt aber nicht auf die Unsittlichkeit der Prostitution ab, sondern bezieht sich auf deren konkreten Öffentlichkeitsbezug und steht damit dem seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes eingetretenen Wandel der Wertvorstellung der Rechtsgemeinschaft nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2009, NVwZ 2009, 909, 910 und juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09
    Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn das Gebiet durch die Zulassung des Bordells eine Prägung erlangen könnte, die es nach seiner Eigenart und Zweckbestimmung gleichsam als ein Sondergebiet für Bordellbetriebe erscheinen ließe (vgl. BVerwGE 68, 213, 218 und juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 19.05.2010 - 19 A 167.08

    Keine Baugenehmigung für "Laufhaus"

    Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn das Gebiet durch die Zulassung der prostitutiven Einrichtung eine Prägung erlangen könnte, die es nach seiner Eigenart und Zweckbestimmung gleichsam als ein Sondergebiet für sexuelle Dienstleistungen erscheinen ließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21/83 -, zitiert nach [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, zitiert nach [...]).

    Denn auch wenn hinsichtlich der Beurteilung, ob das Vorhaben zulässig ist, auf die Verhältnisse im Baugebiet selbst abzustellen ist, können hinsichtlich der tatsächlichen Beeinträchtigungen, die einem Vorhaben entgegenstehen, auch Umstände einbezogen werden, die von außen auf das Baugebiet einwirken (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Konzentration von Bordellbetrieben, sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes und Vergnügungsstätten eine Gebietsabwertung auslösen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 5 K 3864/05 -, zitiert nach [...]; VG München, Urteil vom 9. Februar 2006 - M 11 K 05.1994 -, zitiert nach [...]; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 4 B 182.92 -, zitiert nach [...]).

    Maßgeblich sind allein die städtebaulichen Auswirkungen im Sinne eines Attraktivitätsverlustes des Gebiets (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 8 A 10480/09 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09

    Zweifel an der Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur

    Dies führt tendenziell zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise und damit zu einer Verdrängung von Gewerbebranchen mit schwächerer Finanzkraft (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2009 - 8 A 10480/09 -, BRS 74, 85).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Zum anderen legt die Antragstellerin nicht dar, dass in der von ihr in S... betriebenen Prostitutionsstätte "L...", bei der es sich offenbar um ein "Großbordell" handelt (vgl. www.....de; OVG RP, Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09.OVG -, BA S. 4), ein gleichzeitiges Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen nicht möglich sei.
  • VG Neustadt, 26.09.2014 - 4 K 479/14

    Kein neues Bordell in Speyer

    Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09.OVG - einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil abgelehnt hatte.

    An dieser bereits im Urteil vom 6. April 2009 - 4 K 45/09.NW - dargelegten Überzeugung hält die Kammer in Ansehung der Tatsache weiter fest, dass ihre Rechtsauffassung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09.OVG - bestätigt wurde.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt (Hälfte des geschätzten jährlichen Ertrages einer gewerblichen Vermietung des geplanten Bordells, Beschluss der Kammer vom 6. April 2009 - 4 K 45/09.NW - und Beschluss des OVG RP vom 27. August 2009 - 8 A 10480/09.OVG -, §§ 52 Abs. 1 GKG).

  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle;

    Andererseits besteht die Gefahr, dass sich das Gebiet für die städtebaulich gewünschte Nutzung als unattraktiv erweist, weil sie auf eine aus ihrer Sicht nachteilige Vorprägung des Gebiets trifft (BayVGH, Beschl. v. 4. Dezember 2017 - 1 ZB 16.1233 -, juris Rn. 6, OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, juris Rn. 14; zur Entstehung dieses Begriffs: Stühler, BauR 2016, 200, ff.).
  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233

    Trading-down-Effekt durch Erweiterung eines Bordells

    Andererseits besteht die Gefahr, dass sich das Gebiet für die gewünschte Nutzung als unattraktiv erweist, weil sie auf eine aus ihrer Sicht nachteilige Vorprägung des Gebiets trifft (OVG RhPf, B.v. 27.8.2009 - 8 A 10480/09 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2012 - 5 S 1778/11

    Kerngebietstypische Spielhalle in einem Gewerbegebiet; maßgebliche nähere

    Dieses führt tendenziell zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise und damit zu einer Verdrängung von Gewerbebranchen mit schwächerer Finanzkraft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 a.a.O. und OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.08.2009 - 8 A 10480/09 -, BRS 74, 85).
  • VG Saarlouis, 19.07.2017 - 5 K 1213/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer

    Eine Konzentration von Bordellen, sonstigen Einrichtungen des Sex-Gewerbes und Vergnügungsstätten könnten eine Gebietsabwertung ("trading-down-Effekt") auslösen.(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2009 - 8 A 10480/09 -, BRS 74 Nr. 85) Das Bordell, das dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 -(BRS 40 Nr. 52) zugrunde gelegen habe, habe eine Fläche von 1.140 m 2 umfasst, auf der 33 Zimmer, etliche Sanitärräume, eine Küche, ein Speiseraum, ein Imbissraum, eine Sauna, 19 Ruheräume, eine Gaststätte und eine Wohnung mit Büroraum untergebracht gewesen seien.
  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 5 K 2665/09

    Bebauungsplan; Ausschluss von Vergnügungsstätten; städtebauliche Erforderlichkeit

    vgl. OVG NRW, Urt. v. 29. Januar 1997 - 11 A 2980/94 - m.w.N.; OVG NRW, Urt. v. 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - OVG Lüneburg, Urt. v. 27. August 2009 - 8 A 10480/09, jeweils zit. nach juris.
  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 11 E 3453/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zurückstellungsbescheid in Bezug auf

    Die Kammer geht nämlich für das Eilverfahren mit der herrschenden Rechtsprechung und entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin davon aus, dass bei der Ansiedlung von Bordellen regelmäßig ein sog. Trading-Down-Effekt eintritt, der für ein Abwandern von herkömmlichen Gewerbebetrieben sorgt und zu einer Niveausenkung im Plangebiet führt (vgl. allgemein zu Spielhallen BVerwG, Beschl. v. 15.12.1994 - 4 C 13/93: "allgemeiner städtebaulicher Erfahrungssatz"; speziell zu Bordellen etwa OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.2005 - 8 C 10053/05: "in der Rechtsprechung seit langem anerkannt"; OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2009 - 8 A 10480/09: "Erfahrungssatz"; VG Trier, Urt. v. 13.2.2008 - 5 K 975/07.TR: "in der Rechtsprechung seit langem anerkannt"; VG Arnsberg, Urt. v. 18.8.2008 - 14 K 2180/07; VG München, Urt. v. 9.2.2006 - M 11 K 05.1994).
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