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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,41835
OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12.OVG (https://dejure.org/2012,41835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2012 - 8 A 10715/12.OVG (https://dejure.org/2012,41835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10715/12.OVG (https://dejure.org/2012,41835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB
    Bauplanung; Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansiedlung eines ausgeschlossenen Einzelhandelsbetriebs (hier: Getränkemarkt) im geschützten zentralen Versorgungsbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 2a; BauGB § 34 Abs. 3
    Ansiedlung eines ausgeschlossenen Einzelhandelsbetriebs (hier: Getränkemarkt) im geschützten zentralen Versorgungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baugenehmigung für einen Getränkemarkt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Baugenehmigung für Getränkemarkt am Stadtrand von Alzey

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bebauungsplan kann an städtebaulich nicht integriertem Standort zentrenrelevanten Einzelhandel ausschließen

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Sortiment zählt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerung der Baugenehmigung für Getränkemarkt am Stadtrand nicht zu beanstanden - Bebauungsplan schließt Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Innenstadt grundsätzlich aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 489
  • BauR 2013, 906
  • ZfBR 2013, 367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Die Absicht, das Stadtzentrum durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen zu stärken, stellt grundsätzlich ein Ziel dar, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetreiben in nicht zentralen Lagen rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 und juris, Rn. 17 ff., m.w.N.).

    Hingegen kommt es nicht darauf an, dass die ausgeschlossenen Sortimente im zentralen Versorgungsbereich konkret vorhanden sind oder ihre Ansiedlung wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 und juris, Rn. 19; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 26; Söfker, a.a.O., § 9 Rn. 242 c).

    Insoweit kann sich die Notwendigkeit ergeben, bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben vom Einzelhandelsausschluss auszunehmen, weil ein Ausschluss nicht zentrengeeigneter Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Lagen dem Ziel nicht dienen kann, das Zentrum durch Ansiedlung entsprechender Einzelhandelsbetrieben zu stärken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 und juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Bei einem zentralen Versorgungsbereich handelt es sich um einen räumlich abgrenzbaren Bereich einer Gemeinde, dem aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen sowie Dienstleistungen des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und juris, Rn. 7; Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 5.09 -, NVwZ 2009, 781 und juris, Rn. 6, Söfker, a.a.O., § 34, Rn. 85).

    Vielmehr lässt sich dem Gutachten die Mahnung entnehmen, dass auch die Ansiedlung nicht großflächigen Einzelhandels außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs "sinnvollerweise" planungsrechtlich unterbunden werden sollte (Einzelhandelsgutachten, S. 117; vgl. zur möglichen Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche durch nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, DVBl. 2010, 513 [LS]).

    In diesem planerischen Zusammenhang wäre es daher verfehlt, den Bebauungsplan der Beigeladenen an einem allgemeinen Verständnis des Begriffs eines integrierten Standortes zu messen, wie er etwa zur Umschreibung des zentralen Versorgungsbereichs nach § 34 Abs. 3 BauGB verwandt wird (vgl. hierzu: Söfker, a.a.O., § 34 Rn. 85; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und juris, Rn. 7 ff.; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 42, Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG -, BRS 76 Nr. 46 und juris, Rn. 38).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Ungeachtet der Tatsache, dass eine Reihe der angesprochenen Veränderungen vor dem Beschluss des Einzelhandelskonzeptes genehmigt wurden oder nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben des Beklagten nicht genehmigungspflichtige Sortimentsänderungen betrafen, wirkt sich ein vom Konzept abweichendes Verhalten nicht auf die Gültigkeit des Bebauungsplanes aus, solange das Konzept insgesamt seine Aufgabe weiterhin erfüllen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 und juris, Rn. 27).

    Hinsichtlich des Grundstücks des Klägers ist der Umstand zu berücksichtigen, dass es bislang nicht baulich genutzt wird und damit nicht Grundlage beruflicher oder privater Lebensgestaltung geworden ist, die im Grundsatz aufrechterhalten, aber an die sich ändernden Marktgegebenheiten oder Lebensumstände angepasst werden soll, sondern dass es lediglich als Vermögenswert zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, in BVerwGE 133, 98 und juris, Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 10156/06

    Bebauungsplan darf Eigentümerrechte nicht ohne Grund einschränken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Er muss sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten; insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 10156/06.OVG -, BRS 70 Nr. 45 und juris, Rn. 20).

    Abweichungen von diesem Prinzip der Lastengleichheit bedürfen der Rechtfertigung (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 10156/06.OVG -, BRS 70 Nr. 45 und juris, Rn. 20; Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10399/11.OVG, DVBl. 2011, 1032 und juris, Rn. 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Was die inhaltliche Bestimmtheit der Regelungen eines Bebauungsplanes angeht, so können textliche Festsetzungen auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, wenn sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers bestimmen lässt (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 4 NB 3/95 -, DÖV 1995, 822 und juris, Rn. 3; OVG RP, Urteil vom 06. Nov. 2011 - 8 A 10399/11.OVG -, DVBl. 2011, 1032 und juris Rn. 27).

    Abweichungen von diesem Prinzip der Lastengleichheit bedürfen der Rechtfertigung (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 10156/06.OVG -, BRS 70 Nr. 45 und juris, Rn. 20; Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10399/11.OVG, DVBl. 2011, 1032 und juris, Rn. 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08

    Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarkts - schädliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Hingegen kommt es nicht darauf an, dass die ausgeschlossenen Sortimente im zentralen Versorgungsbereich konkret vorhanden sind oder ihre Ansiedlung wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 und juris, Rn. 19; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 26; Söfker, a.a.O., § 9 Rn. 242 c).

    In diesem planerischen Zusammenhang wäre es daher verfehlt, den Bebauungsplan der Beigeladenen an einem allgemeinen Verständnis des Begriffs eines integrierten Standortes zu messen, wie er etwa zur Umschreibung des zentralen Versorgungsbereichs nach § 34 Abs. 3 BauGB verwandt wird (vgl. hierzu: Söfker, a.a.O., § 34 Rn. 85; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und juris, Rn. 7 ff.; OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und juris, Rn. 42, Urteil vom 15. April 2010 - 8 A 11322/09.OVG -, BRS 76 Nr. 46 und juris, Rn. 38).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Über die Forderung zur Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials hinaus erweist sich die Abwägung aus materiell-rechtlichen Gründen dann als fehlerhaft, wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 und juris, Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Dabei kann allerdings auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer Fehlentwicklung gerichtete Planung einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875 und juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 und juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Was die inhaltliche Bestimmtheit der Regelungen eines Bebauungsplanes angeht, so können textliche Festsetzungen auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, wenn sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers bestimmen lässt (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 4 NB 3/95 -, DÖV 1995, 822 und juris, Rn. 3; OVG RP, Urteil vom 06. Nov. 2011 - 8 A 10399/11.OVG -, DVBl. 2011, 1032 und juris Rn. 27).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12
    Dabei kann allerdings auch eine zunächst nur auf die Verhinderung einer Fehlentwicklung gerichtete Planung einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875 und juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 und juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 8 C 10812/17

    Bauplanungsrecht -Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Maßgeblich für die Einstufung eines Teilgebiets der Stadtfläche als integrierte Lage ist die planerische Entscheidung der Antragsgegnerin (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10715/12.OVG -, BRS 81, 15 und juris Rn. 68).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2020 - 8 C 11841/19

    Normenkontrolle betreffend die Änderung eines Bebauungsplans; Neufestsetzung von

    Maßgeblich für die Einstufung eines Teilgebiets der Stadtfläche als integrierte Lage ist die planerische Entscheidung der Antragsgegnerin (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10715/12.OVG -, BRS 81, 15 und juris Rn. 68).
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker;

    Die Grundzüge der Planung werden aber auch dann nicht berührt, wenn zwar von Festsetzungen abgewichen wird, die für die Grundzüge der Planung maßgeblich sind, die Abweichungen aber im Hinblick auf die planerische Zielsetzung nicht ins Gewicht fallen (OVG Koblenz, Urt. v. 12.12.2012, BauR 2013, 906).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2015 - 10 D 44/13

    Wirksamkeitsprüfung von "Sonstigen Festsetzungen" zum Schallschutz i.R. der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2015 - 10 A 567/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10715/12 -, juris, Rn. 68.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 10 A 567/14

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Erweiterung der Verkehrsfläche eines

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10715/12 -, juris, Rn. 68.
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