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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11.OVG   

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https://dejure.org/2012,9283
OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11.OVG (https://dejure.org/2012,9283)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.01.2012 - 8 A 11081/11.OVG (https://dejure.org/2012,9283)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11.OVG (https://dejure.org/2012,9283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 Abs 1 Abf/AltLastG RP, § 28 Abs 1 S 3 Abf/AltLastG RP, § 3 Abs 1 KrW-/AbfG, § 5 KrW-/AbfG, § 11 KrW-/AbfG
    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter Materialien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Abfalleigenschaft von in einer Kiesgrube abgelagerten Materialien; Zulässigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen einen für eine rechtswidrige Abfallablagerung Verantwortlichen; Adressatenauswahl bei mehreren für eine rechtswidrige Abfallablagerung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Abfalleigenschaft von in einer Kiesgrube abgelagerten Materialien; Zulässigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen einen für eine rechtswidrige Abfallablagerung Verantwortlichen; Adressatenauswahl bei mehreren für eine rechtswidrige Abfallablagerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 515
  • DÖV 2012, 445
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10139/10

    Anspruch auf abfallbehördliches ermessensfehlerfreies Einschreiten nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Hingegen handelt es sich bei Bodenmassen, die zur Verfüllung in eine künstlich geschaffene Vertiefung eingebracht werden, auch dann noch um Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG, wenn sie untrennbar mit Siebresten, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterial vermischt sind; die Vermengung mehrerer beweglicher Sachen, bestehend aus an sich unbedenklichem Verfüllmaterial und Abfall, untersteht dem Abfallrecht, sofern für eine "Verwachsung" keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 9 L 153/09 -, juris, Rn. 10 und 21 ff.; s.a. Urteil des Senats vom 23. Juni 2010 - 8 A 10139/10.OVG -, juris, Rn. 34).

    Sieht man hingegen in § 17 Abs. 1 Satz 2 LAbfWG nur eine auf anderweitige Befugnisnormen verweisende bzw. deren Existenz voraussetzende Zuständigkeitsregelung, so folgt die Anordnungsbefugnis des Beklagten aber jedenfalls aus der Zusammenschau von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 LAbfWG mit § 28 Abs. 1 Satz 3 LAbfWG: Danach trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße notwendigen Anordnungen (so auch: OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010, a.a.O. und VG Mainz, Beschluss vom 30. März 2009 - 3 L 175/09.MZ -, juris, Rn. 3; im Ergebnis auch: Reis/Gottschling, a.a.O., Anm. 12, a. E.).

    Im Übrigen hat auch der Senat § 17 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 3 LAbfWG bereits als einschlägige Ermächtigungsgrundlage für ein Einschreiten der unteren Landesabfallbehörde gegen eine rechtswidrige Abfallablagerung angesehen (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Juni 2010, a.a.O., Rn. 34).

  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86

    Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87/86 - ausgeführt habe, lasse das Bundesrecht landesrechtliche Regelungen zu, mittels derer eine Person zur Begründung von Besitz an Abfällen verpflichtet werde, um sie dann zu entsorgen oder entsorgen zu lassen.

    Soweit das Verwaltungsgericht meine, aus dem Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87/86 - allgemein ableiten zu können, dass das Bundesrecht landesrechtliche Regelungen zulasse, mittels derer eine Person zur Begründung von Besitz an Abfällen verpflichtet werden könne, habe es verkannt, dass der zitierte Beschluss im Lichte der inzwischen geänderten Rechtslage interpretiert werden müsse.

    Hieran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht sodann in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87.86 - (NVwZ 1988, 1126 und juris, Rn. 3) klarstellend ausgeführt: Da § 3 AbfG (i.d.F. vom 27. August 1986, BGBl. I, S. 1410) den Kreis der zur Abfallbeseitigung Verpflichteten abschließend festlege, könne eine landesabfallrechtliche Vorschrift, nach der derjenige, der in unzulässigerweise Abfälle behandele, lagere oder ablagere zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands verpflichtet sei, nicht so verstanden werden, als ob sie eine von der Pflichtenstellung des Abfallbesitzers unabhängige und neben dieser stehende "Handlungspflicht" des Verursachers begründe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 8 B 13077/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    § 17 Abs. 1 Satz 2 LAbfWG regelt sodann zwar primär die Zuständigkeit für den Erlass erforderlicher Anordnungen dahingehend, dass, soweit die illegale Abfallentsorgung im Betrieb einer illegalen Anlage besteht, die für die Anlage zuständige Behörde zuständig ist, in allen anderen Fällen, in denen die rechtswidrige Entsorgung ohne derartigen Anlagenbezug ist, die Verwaltung des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (vgl. dazu Reis/Gottschling, a.a.O., Anm. 12); die Zuständigkeitsregelung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ist insoweit als eine "andere Bestimmung" im Sinne von § 27 Abs. 2 LAbfWG anzusehen (so: OVG RP, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 8 B 13077/97.OVG -, juris, Rn. 3, zu inhaltsgleichen Vorgängerbestimmungen).

    Dabei spricht aufgrund der Formulierung in § 17 Abs. 1 Satz 2 LAbfWG, wonach "die erforderliche Anordnung durch die zuständige Behörde erlassen" wird, bereits vieles dafür, dass Satz 2 über die Zuständigkeitsbestimmung hinaus auch eine Befugnisnorm zum Erlass entsprechender Anordnungen im Einzelfall enthält (so jedenfalls: OVG RP, Beschluss vom 13. Februar 1998, a.a.O., zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung, allerdings i.V.m. § 21 KrW-/AbfG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04

    Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass sich die Auswahlentscheidung zwischen mehreren in Betracht kommenden Störern - außer an den Erfordernissen der Verhältnismäßigkeit - insbesondere auch am Gebot der Effektivität der Gefahrenabwehr zu orientieren hat (vgl. z.B. Friauf, a.a.O., S. 161 f., m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 16. August 2005 - 8 A 11910/04.OVG -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - (NJW 1989, 1295 und juris, Rn. 11) bestätigt, wonach es mit Bundesrecht vereinbar sei, dass das Landesrecht gegenüber dem Verursacher einer unzulässigen Abfallablagerung zu der Anordnung ermächtige, unter Wiederaufnahme des unerlaubt aufgegebenen Besitzes die Überlassungs- oder Beseitigungspflicht gemäß § 3 Abs. 1 oder Abs. 4 AbfG zu erfüllen.
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Mit Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 - (BVerwGE 89, 138 und juris, Rn. 15 f.) hat es diese Grundsätze wiederholt und ausgeführt, insbesondere bei Sachverhalten, in denen der in Anspruch Genommene ursprünglich als Besitzer der Abfälle bereits eine abfallrechtliche Pflichtenstellung innegehabt und sich diesen Pflichten unerlaubt entzogen habe, verbiete es § 3 AbfG nicht, den Betreffenden dadurch wieder dem Abfallregime zu unterwerfen, dass ihm die Wiederaufnahme des Abfallbesitzes mit den daraus folgenden Rechtspflichten aufgegeben werde.
  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Anders liegt es in den Fällen des sogenannten Zweckveranlassers: Danach soll derjenige, der - gleichsam als "Hintermann" - das Verhalten des eigentlichen Veranlassers, der eine Gefahr bzw. eine Störung unmittelbar verursacht hat, subjektiv oder objektiv bezweckt hat bzw. derjenige, als Folge von dessen Verhalten sich das Verhalten des unmittelbaren Verursachers zwangsläufig eingestellt hat bzw. dessen Verhalten mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr eine "natürliche Einheit" bildet, als "Zweckveranlasser" ebenfalls Störer sein (zusammenfassend und zugleich kritisch dazu: Denninger, a.a.O., Rn. 80 und Pieroth/Schlink/Kniesel, a.a.O., Rn. 27, jeweils m.w.N.; aus der Rechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 -, juris, Rn. 4; VGH BW, Urteil vom 22. November 2005 - 10 S 1208/04 -, juris, Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, NVwZ-RR 2008, 12 und juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07

    Polizeirechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit eines als "Zweckveranlasser"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Anders liegt es in den Fällen des sogenannten Zweckveranlassers: Danach soll derjenige, der - gleichsam als "Hintermann" - das Verhalten des eigentlichen Veranlassers, der eine Gefahr bzw. eine Störung unmittelbar verursacht hat, subjektiv oder objektiv bezweckt hat bzw. derjenige, als Folge von dessen Verhalten sich das Verhalten des unmittelbaren Verursachers zwangsläufig eingestellt hat bzw. dessen Verhalten mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr eine "natürliche Einheit" bildet, als "Zweckveranlasser" ebenfalls Störer sein (zusammenfassend und zugleich kritisch dazu: Denninger, a.a.O., Rn. 80 und Pieroth/Schlink/Kniesel, a.a.O., Rn. 27, jeweils m.w.N.; aus der Rechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 -, juris, Rn. 4; VGH BW, Urteil vom 22. November 2005 - 10 S 1208/04 -, juris, Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, NVwZ-RR 2008, 12 und juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1475/10

    OVG bestätigt erneut Glasverbot im Kölner Straßenkarneval

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Eine solche wertende Betrachtung unter Berücksichtigung von Rechts- und Pflichtwidrigkeitskriterien nimmt auch die Rechtsprechung vielfach vor (vgl. die Rechtsprechungsbeispiele bei Denninger, a.a.O., Rn. 81, sowie OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 B 1475/10 -, NWVBl. 2011, 108 und juris, Rn. 9).
  • VG Aachen, 16.07.2009 - 9 L 153/09
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
    Hingegen handelt es sich bei Bodenmassen, die zur Verfüllung in eine künstlich geschaffene Vertiefung eingebracht werden, auch dann noch um Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG, wenn sie untrennbar mit Siebresten, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterial vermischt sind; die Vermengung mehrerer beweglicher Sachen, bestehend aus an sich unbedenklichem Verfüllmaterial und Abfall, untersteht dem Abfallrecht, sofern für eine "Verwachsung" keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 9 L 153/09 -, juris, Rn. 10 und 21 ff.; s.a. Urteil des Senats vom 23. Juni 2010 - 8 A 10139/10.OVG -, juris, Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04

    Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

  • OVG Thüringen, 29.03.1994 - 2 EO 18/93

    Abfallbeseitigungsrecht; Zu den Anforderungen des Abfallrechts an die Entsorgung

  • VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09

    Umweltgefährdende Abfälle - Sofortige Beseitigung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2223/91

    Widerruf einer Baugenehmigung aufgrund Widerrufsvorbehaltes - Leichtfraktion aus

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 168.81

    Zulässigkeit der Regelung der Beseitigungspflicht des Abfallbesitzers durch

  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18

    Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

    Unter einer Verwachsung versteht man das Ergebnis eines biologischen Prozesses, durch den ein oder mehrere Stoffe eine Gesamtmasse untereinander und mit dem gewachsenen Boden bilden (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14

    Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11 -, DVBl. 2012, 515; Breuer in Jarass/ Petersen/Weidemann, a. a. O., § 3 Rn. 34 f.
  • VG München, 24.10.2016 - M 17 S 16.3964

    Anordnung der Entfernung und Verwertung bzw. Beseitigung von auf Freifläche

    Diesem kann aufgrund vorausgegangenen Tuns aufgegeben werden, den Besitz an den Abfällen zu begründen (BVerwG, B. v. 5.11.2012 - 7 B 25/12 - juris Rn. 8, 10ff.; B. v. 30.10.1987 - 7 C 87/86 - juris Rn. 3; OVG Koblenz, U. v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Seite 4f., 7; VG Ansbach, U. v. 28.1.2015 - AN 11 K 14.00032 - juris Rn. 34ff., 45; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Mai 2016, § 62 KrWG Rn. 7).

    Selbst wenn man aber mit dem OVG Koblenz (U. v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Seite 5, 8) davon ausgehen würde, dass das Landesabfallrecht nur die Anordnung der Entfernung als solche erlaubt, während die Anordnung der späteren ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung nur auf § 62 KrWG gestützt werden kann, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids vom 29. Juli 2016.

    Denn der Antragsteller wurde durch die auf Art. 31 BayAbfG gestützte Anordnung zur Abfallentfernung in den Besitz der Abfälle eingewiesen und ist somit Abfallbesitzer im Sinne von § 62 KrWG (vgl. OVG Koblenz, U. v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Seite 7).

  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404

    Illegale Abfallverbringung - Anwendungsvorrang europäischen

    Selbst wenn man mit dem OVG Koblenz (U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris S. 5, 8) davon ausginge, dass das Landesabfallrecht nur die Anordnung der Entfernung als solche erlaube, führe dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids.

    Das Verwaltungsgericht verkenne, dass diese rechtliche Trennung zwischen der Entfernung der Abfälle und deren Entsorgung nicht nur durch das OVG Koblenz in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2012 (8 A 11081/11) vertreten werde, sondern auch vom Bundesverwaltungsgericht, das die Entscheidung in dem bereits zitierten Beschluss bestätigt habe.

    Die vom Antragsteller wiederholt angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2012 (8 A 11081/11 - DVBl 2012, 515 ff.) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Der Abfallbegriff setzt dabei gemäß § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG die Beweglichkeit der als Abfall einzustufenden Sache oder Sachen voraus (OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 -, juris RdNr. 50; Kunig, in: Kunig/Paetow/Versteyl, a.a.O., § 3 RdNr. 11) Das KrW-/AbfG findet daher, ebenso wie gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG das KrWG, auf Böden und wesentliche Bestandteile des Bodens keine Anwendung (vgl. Schink, UPR 2012, 201 ).

    Wurden etwa Stoffe nicht nur lose in einen Steinbruch verfüllt, sondern die Oberfläche nach Abschluss der Verfüllung dem Geländeprofil angepasst, planiert und durch Aussaat bepflanzt, wobei auch der Wille des Grundstückseigentümers auf die Herstellung einer dauerhaften festen Verbindung mit dem Grundstück gerichtet ist, so haben die Stoffe mit dem Abschluss der Verfüllungsmaßnahme ihre Abfalleigenschaft verloren mit der Folge, dass nicht mehr Abfallrecht, sondern Bodenschutzrecht anzuwenden ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 - a.a.O. RdNr. 50 f.; a.A. BayVGH, Beschl. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, juris RdNr. 22).

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Hingegen handelt es sich bei Bodenmassen, die zur Verfüllung in eine künstlich geschaffene Vertiefung eingebracht werden, auch dann noch um Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 KrWG, wenn sie untrennbar mit Siebresten, Bauschutt und Straßenausbruchmaterial vermischt sind; die Vermengung mehrerer beweglicher Sachen, bestehend aus unbedenklichem Verfüllmaterial und Abfall zur Beseitigung untersteht dem Abfallrecht, sofern für eine nach Jahren erfolgte "Verwachsung" keine Anhaltspunkte bestehen (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11-, juris u. VG Gera, B. v. 08.09.2001 - 600-8432-082/00 SOK GRZ, juris RdNr. 27 f).

    Eine Vermischung von Hausmüll mit Erdreich ändert - wie angeführt - nichts an der Abfalleigenschaft des entstehenden Gemischs, sondern führt nur dazu, dass auch das beigemischte Material als Abfall zu betrachten ist (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.01.2012, a.a.O., RdNr. 50).

    Von Relevanz für die Frage der Anwendbarkeit von Abfall- oder Bodenschutzrecht ist eine solche Verwachsung ohnehin nur dann, wenn die Stoffe dabei eine Verbindung mit dem "natürlichen" Erdboden eingehen, die sie zu einem wesentlichen Bestandteil des betreffenden Grundstücks machen, mit der Folge, dass Bodenschutzrecht Anwendung findet (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.01.2012 - a.a.O., RdNr. 51).

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Hingegen handelt es sich bei Bodenmassen, die zur Verfüllung in eine künstlich geschaffene Vertiefung eingebracht werden, auch dann noch um Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG, wenn sie untrennbar mit Siebresten, Bauschutt und Straßenausbruchmaterial vermischt sind; die Vermengung mehrerer beweglicher Sachen, bestehend aus unbedenklichem Verfüllmaterial und Abfall zur Beseitigung untersteht dem Abfallrecht, sofern für eine nach Jahren erfolgte "Verwachsung" keine Anhaltspunkte bestehen (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11-, juris u. VG Gera, B. v. 08.09.2001 - 600-8432-082/00 SOK GRZ, juris RdNr. 27 f).

    Eine Vermischung von Hausmüll mit Erdreich ändert - wie angeführt - nichts an der Abfalleigenschaft des entstehenden Gemischs, sondern führt nur dazu, dass auch das beigemischte Material als Abfall zu betrachten ist (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.01.2012, a.a.O., RdNr. 50).

    Von Relevanz für die Frage der Anwendbarkeit von Abfall- oder Bodenschutzrecht ist eine solche Verwachsung ohnehin nur dann, wenn die Stoffe dabei eine Verbindung mit dem "natürlichen" Erdboden eingehen, die sie zu einem wesentlichen Bestandteil des betreffenden Grundstücks machen, mit der Folge, das Bodenschutzrecht Anwendung findet (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 26.01.2012 - a.a.O., RdNr. 51).

  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

    Nach Satz 2 der Norm kann die Verwaltung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die erforderliche Anordnung zur Durchsetzung der in § 16 Abs. 1 S. 1 LKrWG enthaltenen Pflicht erlassen, wonach derjenige, der rechtswidrig Abfälle entsorgt, zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands verpflichtet ist (zur Qualität der Norm als Ermächtigungsgrundlage: OVG RP, Urteil vom 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11 -, juris Rn. 54 ).

    Dabei ist unter Entsorgung i.S. des § 16 Abs. 1 LKrWG nicht eine Entsorgung im abfallrechtlichen Sinne, wie sie in § 3 Abs. 22 KrWG definiert ist, gemeint, sondern jedes Sich-Entledigen von Abfällen (OVG RP, Urteil vom 26. Januar 2012, a.a.O., Rn. 57).

    Da es sich bei § 16 Abs. 1 LKrWG um eine Regelung zur Gefahrenabwehr handelt, richtet sich die Frage, wer richtiger Adressat einer auf diese Vorschrift gestützten Verfügung ist, nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Verantwortlichkeit für die Beseitigung von Gefahren (OVG RP, Urteil vom 26. Januar 2012, a.a.O., Rn. 65).

  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1528

    Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung

    Um diese geht es "lediglich" im Anschluss an die Auflösung der unzulässigen Ablagerung, die der Beseitigung im Sinne des KrWG vorgelagert ist (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012, a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 62).

    Die landesrechtlichen Anforderungen und die bundesrechtlichen Vorgaben des KrWG können darüber hinaus aufeinander aufbauen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65 f.; OVG RhPf, U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Wurden etwa Stoffe nicht nur lose in einen Steinbruch verfüllt, sondern die Oberfläche nach Abschluss der Verfüllung dem Geländeprofil angepasst, planiert und durch Aussaat bepflanzt, wobei auch der Wille des Grundstückseigentümers auf die Herstellung einer dauerhaften festen Verbindung mit dem Grundstück gerichtet ist, so haben die Stoffe mit dem Abschluss der Verfüllungsmaßnahme ihre Abfalleigenschaft verloren mit der Folge, dass nicht mehr Abfallrecht, sondern Bodenschutzrecht anzuwenden ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 -, juris RdNr. 50 f.; a.A. BayVGH, Beschl. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, juris RdNr. 22).
  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem

  • VG Würzburg, 14.06.2018 - W 5 K 15.1109

    Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen für aufgelassenen Kalksteintiefbau

  • BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23

    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.00032

    Abfallbeseitigung; Vollstreckung; Adressat; Verantwortlicher

  • VG Würzburg, 20.11.2020 - W 10 K 20.288

    Anordnung zur Entfernung und Entsorgung von Bauschutt und Bodenaushub

  • VG Mainz, 29.11.2017 - 1 K 1430/16

    Kostentragung für Maßnahmen des Infektions- und Seuchenschutzes; Desinfektion;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13

    Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10

    Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten

  • VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem

  • VG Augsburg, 08.02.2021 - Au 9 K 20.1387

    Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Entfernung und ordnungsgemäßen

  • VG Augsburg, 12.09.2022 - Au 9 K 21.1644

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen im Bereich einer

  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 9 K 21.203

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung in verfüllter Grube -

  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 139/18

    Heranziehung zur Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme

  • VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12

    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten

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