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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 2570/10   

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https://dejure.org/2011,21198
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 2570/10 (https://dejure.org/2011,21198)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.06.2011 - 8 A 2570/10 (https://dejure.org/2011,21198)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 8 A 2570/10 (https://dejure.org/2011,21198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht besteht nicht für ein Autoradio in einem als Sonderfahrzeug für behinderte Senioren umgebauten Kraftfahrzeug; Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem als Sonderfahrzeug für behinderte Senioren umgebauten Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenpflicht besteht nicht für ein Autoradio in einem als Sonderfahrzeug für behinderte Senioren umgebauten Kraftfahrzeug; Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem als Sonderfahrzeug für behinderte Senioren umgebauten Kraftfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 2570/10
    Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren mit Beschluss vom 27. April 2007 gemäß § 194 VwGO ausgesetzt; nach Ergehen zweier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010 (6 C 6.09 und 6 C 7.09) hat es das Verfahren fortgeführt.

    Das Bundesverwaltungsgericht sei in zwei Urteilen vom 28. April 2010 (6 C 6.09 und 6 C 7.09) mit eingehender Begründung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte in Einrichtungen für behinderte Menschen i. S. d. § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV sich auch auf Radios in Kraftfahrzeugen dieses Einrichtungsträgers erstrecke.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 6 C 7.09 -, NVwZ-RR 2011, 110 = juris, Rn. 21 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O., juris, Rn. 28 m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O., juris, Rn. 28. m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O., juris, Rn. 33.

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