Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3401
BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 (https://dejure.org/2004,3401)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 (https://dejure.org/2004,3401)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 (https://dejure.org/2004,3401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Wagenmeisters in der technischen Wagenbehandlung bei der Bahn - Funktion eines Wagenmeisters - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung - Zum Wesen der Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Wochenfrist zumindest vor Fristablauf (vgl. 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - mwN) einvernehmlich verlängert werden.

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).

    c) Die Richtbeispiele des durch den KonzernETV abgelösten ETV sind nicht mehr heranzuziehen (vgl. ausführlich BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - mwN).

    Die von ihm abgeschlossene betriebliche Ausbildung zum Wagenmeister G vermittelte ihm lediglich "über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten" iSv. Entgeltgruppe E 7. Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) entschieden, dass die bei der Arbeitgeberin durchgeführte betriebliche Ausbildung zum Wagenmeister nicht einer "beruflichen Spezialausbildung" in Entgeltgruppe E 8 entspricht.

    Der Senat hat im Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) ausgeführt, dass der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein müsse, damit sich Tätigkeiten - durch gesteigerten Arbeitsinhalt - von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen.

  • BAG, 09.12.1998 - 10 ABR 56/97
    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Der Senat hat im Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) ausgeführt, dass der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein müsse, damit sich Tätigkeiten - durch gesteigerten Arbeitsinhalt - von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 - zum Gruppenführer bei der Bahn) festgestellt hat, dass bei der Beurteilung des Merkmals gesteigerter Arbeitsinhalt keine weiteren Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt würden und es darauf ankomme, ob gegenüber den allgemeinen Anforderungen nach der Entgeltgruppe E 7 ein deutlich erweiterter Aufgabenbereich vorliege, der aber auch qualitativer Art sein kann (vgl. II 2 b bb aE der Entscheidungsgründe), ist dies hinsichtlich des neuen KonzernETV zu präzisieren.

    Der Zehnte Senat konnte im Beschluss vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) bei der Ermittlung des Bezugspunktes des "gesteigerten Arbeitsinhalts" noch an Richtbeispiele (damals an den Gruppenführer bzw. Werkmeister) des Vorgängerentgelttarifvertrages anknüpfen, um ein gewisses Maß an Konkretheit zu erzielen.

    Weitere Steigerungen bezüglich des Aufgabenbereichs, die nicht völlig unerheblich sein dürfen, aber auch nicht beträchtlich oder gar prägend sein müssen (vgl. BAG 9. Dezember 1998 - 10 ABR 56/97 -), sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das ist ausreichend, denn die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 58).

    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).

    Zwar hat das Gericht (BAG 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 -) nach § 83 Abs. 1 ArbGG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären; die am Verfahren Beteiligten haben jedoch an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das entspricht im tariflichen Sprachgebrauch der besonderen "Bedeutung" der Tätigkeit (vgl. zum Beispiel das Tarifmerkmal der besonderen Bedeutung im Eingruppierungsrecht des BAT, die auch aus den möglichen Auswirkungen auf Dritte bzw. die Allgemeinheit abgeleitet werden kann - BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - ZTR 2001, 125).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Bei Heraushebungsmerkmalen müssen - auch im Beschlussverfahren (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) - die Tatsachen dargelegt werden, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (für das Urteilsverfahren BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1056/94
    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Verantwortung im Sinne des Tarifmerkmals die Verpflichtung des Arbeitnehmers zu verstehen, allein dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 1056/94 -).
  • LAG Hessen, 05.11.2002 - 4 TaBV 46/02

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung der

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2002 - 4 TaBV 46/02 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
    Das ist ausreichend, denn die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 58).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

    Dies gilt auch für eine Verlängerung in Form des Hinausschiebens des Fristbeginns (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - aaO).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05

    Eingruppierung - Erhöhung der Wochenarbeitszeit

    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

    Dabei ist es ausreichend, wenn die Zustimmungsverweigerung es als möglich erscheinen lässt, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (BAG 14. Dezember 2005 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind bei der Umgruppierung die Richtbeispiele des bereits durch den KonzernETV 1999 abgelösten ETV nicht heranzuziehen (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621).

    bb) Zwischen den Beteiligten ist nicht in Streit, dass die Tätigkeit als ICE/EC/IC- Betreuer die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 erfüllt, nicht jedoch diejenigen der Entgeltgruppe E 7. Es ist nicht ersichtlich und wird auch vom Betriebsrat nicht behauptet, dass diese Tätigkeit über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt oder sich gegenüber E 6 durch gesteigerten Arbeitsinhalt (vgl. hierzu BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582) abhebt.

  • LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben

    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (vgl. BAG, Beschl. v. 20.03.1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582 m.w.N.).

    Diese Begründung ist im Sinne des § 99 Abs. 3 BetrVG ausreichend, weil es danach möglich erscheint, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegeben ist, nämlich gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag verstoßen wird (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Rechtsprechung des BAG; BAG, Beschl. v. 30.10.2003 - 8 ABR 33/02; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

    Wenn der Betriebsrat der Auffassung ist, dass eine höhere Entgeltgruppe gerechtfertigt ist, ist es jedoch seine Sache, im Rahmen einer auch im Beschlussverfahren geltenden abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, dass und warum höherwertige Tätigkeiten vorliegen (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    Die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (vgl. BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    Dies verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

  • LAG Hessen, 30.08.2019 - 4 TaBV 158/18

    Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im

    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat (BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc).

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07

    Zur Eingruppierung einer dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten

    bb) Damit obliegt es dem Betriebsrat aufgrund seiner Mitwirkungspflicht nach § 83 Abs. 1 S. 2 ArbGG, Tatsachen vorzutragen, die eine höhere als die nach Ansicht der Arbeitsgeberin zutreffende Eingruppierung rechtfertigen (vgl. BAG 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc).
  • LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19

    Bei Ein- und Umgruppierungen bedarf es im Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG

    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt ( BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc ).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat ( BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc ).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung

    Zwar ging es in den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen - soweit ersichtlich - nur um Fristverlängerungen von wenigen Tagen oder wenigen Wochen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 5/80; 22.10.1985 - ABR 42/84; 22.04.2004 - 8 ABR 10/03; 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).
  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 4 TaBV 67/13

    Eingruppierung

    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt ( BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc ).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat ( BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc ).

  • ArbG Düsseldorf, 07.03.2022 - 6 BV 226/20
  • LAG Hessen, 01.04.2014 - 4 TaBV 157/13

    Eingruppierung - Staplerfahrer und Nachfüller - Bundesentgelttarifvertrag

  • ArbG Hamburg, 06.04.2016 - 22 BV 17/15
  • LAG Hessen, 15.01.2008 - 4 TaBV 231/07

    Zur Eingruppierung eines Sachbearbeiters in die Entgeltgruppe E 9 des

  • LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19

    Die Tätgkeiten eines OW 1 Kombi Mitarbeiters I gemäß der innerbetrieblichen

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2006 - 7 Ta 2/06

    Zwangsvollstreckung: Unterlassungstitel des Betriebsrats; Festsetzung eines

  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 84/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 8 TaBV 21/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 8 TaBV 65/06

    Erforderlichkeit von Kommunikations- und Informationstechnik für

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 40/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 8 TaBV 15/12

    Eingruppierung eines Night-Auditors - ETV für das Hotel- und Gaststättengewerbe

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 38/13

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 5 TaBV 162/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers

  • ArbG Offenbach, 01.09.2004 - 5 BV 8/04
  • KAG Hamburg, 24.03.2010 - I MAVO 26/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht