Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 25.02.2010

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   VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000   

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VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000 (https://dejure.org/2010,9978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40000 (https://dejure.org/2010,9978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 (https://dejure.org/2010,9978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bodenabfertigungsdienste; Flughafen München; Auswahlverfahren

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes im Wege des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes; Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes im Wege des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes; Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auswahl von Bodenabfertigungsdienstleistern an Flughäfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).

    Die genannte Bewerbungsfrist stellt daher eine Ausschlussfrist dar (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 a.a.O.).

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, falls die Behörde einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (vgl. hierzu BGH vom 14.7.1997 NJW-RR 1998, 57; HessVGH vom 27.5.1999 a.a.O.), kann hier dahinstehen, denn die Antragstellerin hat in dieser Hinsicht nichts vorgetragen.

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Ob dies anders zu beurteilen wäre, falls die Behörde einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (vgl. hierzu BGH vom 14.7.1997 NJW-RR 1998, 57; HessVGH vom 27.5.1999 a.a.O.), kann hier dahinstehen, denn die Antragstellerin hat in dieser Hinsicht nichts vorgetragen.
  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Es hat hierbei auf die mitgeteilten objektiven Erfahrungswerte abgestellt und nicht lediglich die Voten der Anzuhörenden ungeprüft übernommen (vgl. hierzu BayVGH vom 21.7.1999 NVwZ 1999, 1131).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der in Nr. 2.3 Abs. 5 Satz 1 der Auswahl-Richtlinie aufgeführten "Bewerbungsfrist" um eine Ausschlussfrist im rechtlichen Sinne handelt (so VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1999 - 2 Q 4634/98 - ZLW 1999, 559, juris Rn. 16 sowie VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 20 D 38/10

    Sachgerechte Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, a. a. O., und vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - und - 8 AS 10.40003 -, juris, jeweils Rn. 36.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, a. a. O., Rn. 17.

  • OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am

    Sie hat sich am Auswahlverfahren beteiligt und hat als hierbei Unterlegene einen Anspruch auf Nachprüfung dieser Entscheidung, soweit es um ihre Rechte geht (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.2.2000, 8 AS 10.40000, juris, Rn. 12).

    Mangels anderweitiger Erkenntnisse geht das Gericht von einem Hauptsachestreitwert von 1.000.000 Euro aus, der für das vorläufige Rechtsschutzverfahren halbiert wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.2.2010, 8 AS 10.40000, juris, Rn. 43).

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Da die Klägerin dem angegriffenen Bescheid des Beklagten zufolge grundsätzlich geeignet ist, die zu vergebenden Bodenabfertigungsdienste zu erbringen, und fristgerecht vollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht hat, kann sie als im Auswahlverfahren unterlegene Bewerberin durch die Vergabe der Dienste an die Beigeladene zu 2) in ihrem aus Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG, Art. 6, 11, 14 und 21 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABl. L 272 vom 25. Oktober 1996, S. 36) - Richtlinie 96/67/EG - sowie §§ 7 und 8 BADV folgenden Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen, fairen Auswahlverfahrens verletzt sein und hat daher einen Anspruch auf Überprüfung der Auswahlentscheidung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635

    Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen

    Insbesondere hat die ROB das besondere Interesse an der sofortigen Vollzie hung des Verwaltungsakts im Sinn von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzelfallbezogen schriftlich begründet (vgl. zu diesem Maßstab etwa BayVGH, B.v. 25.2.2010 -8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 13; siehe allgemein auch VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der a.W. einer offensichtlich aussichtslosen Klage gegen einen Verwaltungsakt kein überwiegendes Interesse (BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Die bei der Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation angegebenen Preise müssen nicht mit den später tatsächlich vereinbarten Preisen im Rahmen der gesondert abzuschließenden Bodenabfertigungsverträge mit den Luftverkehrsgesellschaften identisch sein (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, NVwZ-RR 1016, 494; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen für einzelne Eilverfahren wegen deren konkreter Eilbedürftigkeit von seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgegangen ist (BayVGH, B. v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 und 8 AS 10.40003 - juris; B. v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131), wird diese ohne tiefere Erörterung der Zuständigkeitsfragen ergangene Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 13.5.2014 - 8 A 13.40057 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40058 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40059 - NVwZ-RR 2014 623 f.).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen für einzelne Eilverfahren wegen deren konkreter Eilbedürftigkeit von seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgegangen ist (BayVGH, B. v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 und 8 AS 10.40003 - juris; B. v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131), wird diese ohne tiefere Erörterung der Zuständigkeitsfragen ergangene Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 13.5.2014 - 8 A 13.40057 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40058 - juris; B. v. 19.5.2014 - 8 A 13.40059 - NVwZ-RR 2014 623 f.).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen für einzelne Eilverfahren wegen deren konkreter Eilbedürftigkeit von seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit ausgegangen ist (BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 und 8 AS 10.40003 - juris; B.v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131), wird diese ohne tiefere Erörterung der Zuständigkeitsfragen ergangene Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten (vgl. bereits BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 8 A 13.40057 - juris; B.v. 19.5.2014 - 8 A 13.40058 - juris; B.v. 19.5.2014 - 8 A 13.40059 - NVwZ-RR 2014 623 f.).
  • VG München, 11.03.2021 - M 24 S 20.4005

    Folgen bei Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 7 KS 88/20

    Beigeladener; Billigkeit; Kostenerstattung; Kostenrisiko

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2010 - 8 AS 10.40003 (https://dejure.org/2010,19519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 BADV; Beurteilungsspielraum der Luftfahrtbehörde

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes; Zulässigkeit des Vorsehens eine Punktebewertung für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien bei der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes für einen ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfung einer Entscheidung der Luftfahrtbehörde hinsichtlich der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes; Zulässigkeit des Vorsehens eine Punktebewertung für kommerzielle und qualitative Auswahlkriterien bei der Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstes für einen ...

  • ibr-online

    Auswahl von Bodenabfertigungsdienstleistern an Flughäfen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
    Ein solcher Einfluss dürfte auch regelmäßig auszuschließen sein, weil die Voten der Anzuhörenden von der Behörde nicht ungeprüft übernommen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 NVwZ 1999, 1131).

    Ausschlaggebend für die Einhaltung dieser Grundsätze sind die von der Behörde aufgestellten Zuschlagskriterien; sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung, bei der sie zu veröffentlichen sind, und der Auswahlentscheidung, der sie zugrunde zu legen sind (vgl. Ziffer 2.2 Satz 2 lit. i, Ziffer 2.3 Abs. 5 Satz 5 Auswahl-Richtlinie; BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1132).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in einem früheren Verfahren Bedenken geäußert hat, auch qualitative Aspekte in ein "starres Bewertungssystem zu pressen" (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1132), sind diese vor dem Hintergrund zu sehen, dass der damaligen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine Auswahlentscheidung der Behörde mit äußerst vagen Kriterien zugrunde lag.

    Es wäre zwar unzulässig, wenn das Ministerium die Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV von den Voten der Anzuhörenden abhängig machen würde (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1133).

    Anders als in dem von der Antragstellerin angeführten Fall (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O.) hat es nicht "die objektiven Kriterien gänzlich fallengelassen und seine Entscheidung allein von den Voten der Anhörungsberechtigten abhängig gemacht".

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003
    Bei der Festsetzung und Bewertung der materiellen Auswahlkriterien im Einzelfall kommt der Luftfahrtbehörde jedoch ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. HessVGH vom 27.5.1999 ZLW 1999, 559; Niedersächsisches OVG vom 24.6.1999 NVwZ 1999, 1130).
  • VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635

    Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen

    Zuletzt wurde die s ... nach einer öffentlichen Auftragsbekanntmachung (vgl. Blatt 100 des ersten Teilbandes der zweibändigen, von der ROB vorgelegten, Verwaltungsakte - Bl. I-100 - I-104 d.A.) aufgrund eines Bescheides der Ag. vom 12. November 2009 ausgewählt, bis zum 28. Februar 2017 diese Dienstleistungen zu erbringen (vgl. Bl. I-109 f. d.A.; Bl. I-135 d.A.; siehe auch BayVGH, B.v. 25.2.2010 -8 AS 10.40003 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 1-2).

    Insbesondere hat die ROB das besondere Interesse an der sofortigen Vollzie hung des Verwaltungsakts im Sinn von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzelfallbezogen schriftlich begründet (vgl. zu diesem Maßstab etwa BayVGH, B.v. 25.2.2010 -8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 13; siehe allgemein auch VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der a.W. einer offensichtlich aussichtslosen Klage gegen einen Verwaltungsakt kein überwiegendes Interesse (BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 14).

    Die Streitwertfestsetzung beruht gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) i.V.m. Nr. 1.1.4, 1.5 und 54.1 analog des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf einer Schätzung des bei dem im Auswahlverfahren obsiegenden Bewerbers am Flughafen München zu erwartenden Jahresgewinns (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 43 und Tenor).

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Angesichts dieser Kriterien kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den zuständigen Stellen in Auswahlverfahren gemäß § 7 BADV in Verbindung mit der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7), vor allem bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie bei der Auswahlentscheidung selbst, ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 20 f., m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 17.6.2016 - 20 D 95/13.AK - juris Rn. 123 f.).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff., BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer aussichtslosen Klage gegen einen Verwaltungsakt kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Ausschlaggebend für die Einhaltung dieser Grundsätze sind die von der Behörde aufgestellten Zuschlagskriterien; sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung, bei der sie nach Nr. 2.2 Satz 2 Buchst. h) und i) der Auswahlrichtlinie zu veröffentlichen sind, und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nr. 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahlrichtlinie zugrunde zu legen sind (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40003 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076

    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

    Angesichts dieser Kriterien kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den zuständigen Stellen in Auswahlverfahren gemäß § 7 BADV in Verbindung mit der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7), vor allem bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie bei der Auswahlentscheidung selbst, ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32.11 - juris Rn. 20 f., m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 16; OVG NW, U.v. 17.6.2016 - 20 D 95/13.AK - juris Rn. 123 f.).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2010 - 8 AS 10.40029

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abänderungsantrag; Gehörsrüge; Akteneinsicht

    Der Senat lehnte mit Beschluss vom 25. Februar 2010 den Antrag der Antragstellerin ab (Az. 8 AS 10.40003).

    Einen entsprechenden Antrag hat sie für das Eilverfahren (Az. 8 AS 10.40003) aber erst mit Schriftsatz vom 15. Februar 2010 gestellt.

  • VG Halle, 26.08.2020 - 8 B 147/20
    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 8 CS 20.932

    Einbeziehung von Fischereirechten in Schifffahrt

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 8 CS 20.1109

    Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermietung

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.937

    Berücksichtigung des Fischereirechts bei Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung

    Nach allgemeiner Meinung besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer voraussichtlich aussichtslosen Klage kein überwiegendes Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 8 CS 20.933

    Drittschutz für Fischer bei Genehmigung für Bootsvermietung

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