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   BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86   

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https://dejure.org/1988,6377
BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86 (https://dejure.org/1988,6377)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1988 - 8 AZR 110/86 (https://dejure.org/1988,6377)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 (https://dejure.org/1988,6377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Schmerzensgeldanspruchs - Haftungsausschluß für Berufskrankheiten - Schadensersatz bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit der Vorschriften der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten, ohne Rücksicht darauf, ob die Krankheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1966 - 1 AZR 481/65

    Omnibusfahrer - Linienverkehr - Insassen des Fahrzeugs - Betriebsaufseher -

    Auszug aus BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86
    Dies ergibt sich aus Art. 4 § 1 und § 16 UVNG (so bereits in einem vergleichbaren Fall: BAG Urteil vom 12. September 1966 - 1 AZR 481/65 - AP Nr. 46 zu §§ 898, 899 RVO).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86
    Zwar hat er gegen die erstinstanzliche Festsetzung des Streitwerts auf 20.000,00 DM keine Einwände erhoben und damit möglicherweise zu erkennen gegeben, daß er sich für die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs der Schätzung des Arbeitsgerichts anschließen wollte (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 70/82 - NJW 1984, 1807, 1809 f.).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 132/59

    Auslegung von Klageanträgen - Wirklicher Wille des Klägers - Buchstäblicher Sinn

    Auszug aus BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86
    Dieses Parteivorbringen hätte jedoch nach § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO vom Senat nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. BAGE 9, 273 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO).
  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86
    Ein hier allein in Betracht kommendes bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Handelnde den möglichen Erfolg seines Handelns kennt und für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 47. Aufl., § 276 Anm. 3; BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO).
  • BGH, 22.10.1963 - VI ZR 213/62

    Einschränkung der Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers aus Arbeitsunfällen

    Auszug aus BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86
    Voraussetzung ist, daß der Arbeitnehmer in den Betrieb dieses Unternehmers nach Art eines eigenen Arbeitnehmers eingegliedert ist (ständige Rechtsprechung, statt aller: BGH Urteil vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 213/62 und 267/62 - AP Nr. 45 zu §§ 898, 899 RVO, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 418/15

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft -

    Für die Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gilt nichts anderes (vgl. etwa BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 - zu A der Gründe mwN; BGH 25. August 2016 - 2 StR 585/15 - Rn. 11 mwN; 18. März 1974 - III ZR 48/73 - zu 1 c der Gründe mwN) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Für die Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG gilt nichts anderes (vgl. etwa BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86  - zu A der Gründe mwN; BGH 25. August 2016 - 2 StR 585/15 - Rn. 11 mwN; 18. März 1974 - III ZR 48/73 - zu 1 c der Gründe mwN) .
  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20

    Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige

    Erforderlich ist allein, dass Tatsachen benannt werden, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 429/11, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08, Rn. 19, juris, jeweils im Zusammenhang mit einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG; BAG, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86, Rn. 13, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2023 - 6 Sa 48/23

    Behauptetes Mobbing durch Kolleginnen - Schadensersatzanspruch

    Erforderlich ist allein, dass Tatsachen benannt werden, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, und dass die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben wird (vgl. BAG 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 23; BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 19, jeweils im Zusammenhang mit einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG; BAG 19.10.1988 - 8 AZR 110/86 - Rn. 13).
  • LAG Hamm, 16.12.2005 - 15 Sa 1698/05

    Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei der

    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG, Urteil vom 19.10.1988 - 8 AZR 110/86 - Urteil vom 03.09.1998 - 8 AZR 14/97 -).
  • LAG Hamm, 23.11.2016 - 4 Sa 656/16

    Ersatzanspruch des Helfers bei körperlicher Verletzung; Psychischer Schaden als

    Es genügt, wenn der Kläger die tatsächlichen Feststellungen und Schätzungsgrundlagen sowie die ungefähre Größenordnung des geltend gemachten Anspruchs angibt (BAG, Urteil vom 19.10.1988 - 8 AZR 110/86 - juris; BGH, Urteil vom 10.10.2002 - III ZR 205/01 = NJW 2002, 3769 ff; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 253 Rn. 14).
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