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   BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87   

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https://dejure.org/1987,323
BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87 (https://dejure.org/1987,323)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1987 - 8 AZR 140/87 (https://dejure.org/1987,323)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 (https://dejure.org/1987,323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsanspruch - Erlöschen eines Urlaubsanspruchs wegen Nichtgewährung wegen Krankheit - Dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen für eine Übernahme des Urlaubsanspruchs in das nächste Jahr - Wirksamkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 340
  • NZA 1988, 243
  • BB 1988, 631
  • DB 1988, 447
  • JR 1988, 396
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zum Urlaubsabgeltungsanspruch nicht überein (vgl.Entscheidung des Sechsten Senats vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, BAGE 39, 54 [BAG 13.05.1982 - 6 AZR 360/80] = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung und Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Diese Merkmale sind in ihrem Umfang weiter gefaßt als die Merkmale für den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (vgl. Urteil des Senats vom 14. Mai 1986, aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zum Urlaubsabgeltungsanspruch nicht überein (vgl.Entscheidung des Sechsten Senats vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, BAGE 39, 54 [BAG 13.05.1982 - 6 AZR 360/80] = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung und Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Das trifft insbesondere dann zu, wenn ein Arbeitnehmer gehindert ist, wegen Krankheit seinen Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen (BAGE 39, 54, 57 [BAG 13.05.1982 - 6 AZR 360/80] = AP, aaO).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Das Landesarbeitsgericht hat mit seinen Ausführungen nicht beachtet, daß jedenfalls nach dem Bundesurlaubsgesetz das Entstehen und Bestehen des Urlaubsanspruchs nicht von erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeitsleistungen abhängig ist (BAGE 37, 382; 45, 184 [BAG 06.03.1984 - 3 AZR 82/82]= AP Nr. 11 und 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG und Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, aa0).
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 82/82

    Versorgungswerk - Versorgungszusage - Versorgungsordnung - Unverfallbarkeitsfrist

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Das Landesarbeitsgericht hat mit seinen Ausführungen nicht beachtet, daß jedenfalls nach dem Bundesurlaubsgesetz das Entstehen und Bestehen des Urlaubsanspruchs nicht von erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeitsleistungen abhängig ist (BAGE 37, 382; 45, 184 [BAG 06.03.1984 - 3 AZR 82/82]= AP Nr. 11 und 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG und Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, aa0).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    § 7 Abs. 3 BUrlG bestimmt abweichend von dieser Vorschrift, daß der Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Urlaubsgewährung nicht frei wird, wenn der Urlaubsanspruch aus den in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG genannten Gründen im Kalenderjahr nicht gewährt werden kann, sondern dem Arbeitnehmer der Urlaubsanspruch bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums erhalten bleibt, auch wenn er während des ganzen Urlaubsjahres wegen seiner Arbeitsunfähigkeit gehindert war, den Urlaub zu verwirklichen (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Er ist demnach einem "Übertrag" in einer laufenden Rechnung vergleichbar (vgl. ebenso dasUrteil des erkennenden Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Das Landesarbeitsgericht hat mit seinen Ausführungen nicht beachtet, daß jedenfalls nach dem Bundesurlaubsgesetz das Entstehen und Bestehen des Urlaubsanspruchs nicht von erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeitsleistungen abhängig ist (BAGE 37, 382; 45, 184 [BAG 06.03.1984 - 3 AZR 82/82]= AP Nr. 11 und 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG und Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, aa0).
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Die nach dieser Bestimmung zu gewährende Abgeltung entspricht als Surrogat des Urlaubsanspruchs zwar einem Geldbetrag, der vom Arbeitgeber bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses als Entgelt während des Urlaubs weiterzuzahlen wäre, ist aber selbst nicht Arbeitsentgelt, weil im Zeitpunkt des Entstehens des Abgeltungsanspruchs das Arbeitsverhältnis endet (BAGE 48, 186, 192 [BAG 07.03.1985 - 6 AZR 334/82] = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
    Das Landesarbeitsgericht hat mit seinen Ausführungen nicht beachtet, daß jedenfalls nach dem Bundesurlaubsgesetz das Entstehen und Bestehen des Urlaubsanspruchs nicht von erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeitsleistungen abhängig ist (BAGE 37, 382; 45, 184 [BAG 06.03.1984 - 3 AZR 82/82]= AP Nr. 11 und 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG und Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, aa0).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Danach verfällt der gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG auf das folgende Kalenderjahr übertragene und nicht bis zum 31. März des folgenden Jahres verwirklichte Urlaub mit Ablauf dieser Frist (so schon BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - zu 2 der Gründe, BAGE 56, 340) .
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Rechtfertigen in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Übertragung des Urlaubs, vollzieht sich die Übertragung von selbst, so daß kraft Gesetzes der Urlaub des Vorjahres dem Urlaub des nachfolgenden Jahres hinzugerechnet wird (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Dies wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Klägerin vertraglich verpflichtet und tatsächlich in der Lage gewesen wäre, andere nicht vom mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot erfaßte Tätigkeiten auszuüben (vgl. BAGE 56, 340, 345 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 4 b der Gründe; BAGE 64, 88, 90 = AP Nr. 15 zu § 47 BAT, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 d der Gründe; vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v.).
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