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   BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08   

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https://dejure.org/2009,326
BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08 (https://dejure.org/2009,326)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 8 AZR 258/08 (https://dejure.org/2009,326)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 (https://dejure.org/2009,326)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei Betriebsveräußerung

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Callcenter

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines Betriebsüberganges

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Callcenter

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang eines Callcenters

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang bei Call Center

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; KSchG § 1

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Betriebsübergang - Callcenter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KSchG § 1
    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei Betriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang eines Callcenters ? Sächliche Betriebsmittel nicht prägend für Identität der wirtschaftlichen Einheit ? Jedoch Übernahme eines wesentlichen Teils der Mitarbeiter Indiz auch bei Erweiterung des Service-Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang bei Callcenter

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Callcenter

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang - Callcenter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang eines Callcenters

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsrecht: Betriebsübergang bei einem Callcenter

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang auch bei Erweiterung des Serviceangebotes eines Call Centers

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang auch bei schwierigeren Arbeitsaufgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1412
  • BB 2009, 1525
  • BB 2009, 2533
  • BB 2010, 1672
  • DB 2009, 2554
  • JR 2011, 413
  • NZG 2010, 100
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    nicht wesentlich anders, sind (vgl. Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 13. Juni 2006 - 8 AZR 271/05 - AP BGB § 613a Nr. 305 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 53).

    Die Ähnlichkeit einer betrieblichen Tätigkeit und damit die Identität der wirtschaftlichen Einheit geht nämlich nicht bereits dadurch verloren, dass ein Erwerber den Betrieb verlegt (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. vgl. Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (st. Rspr. vgl. Senat 27. September 2007 - 8 AZR 941/06 - BAGE 124, 159 = AP BGB § 613a Nr. 332 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 86).

  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Damit schließen sich Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung systematisch aus (st. Rspr. vgl. Senat 13. Juni 2006 - 8 AZR 271/05 - AP BGB § 613a Nr. 305 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 53).

    nicht wesentlich anders, sind (vgl. Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 13. Juni 2006 - 8 AZR 271/05 - AP BGB § 613a Nr. 305 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 53).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Auf die Entscheidung des EuGH in der Sache Klarenberg ./. Ferrotron Technologies GmbH (12. Februar 2009 - C-466/07 - AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2) kommt es nicht an.
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Die Annahme eines Betriebsübergangs scheitert im Streitfalle auch nicht daran, dass etwa die wirtschaftliche Identität des von der Beklagten zu 1) betriebenen Callcenters deshalb nicht erhalten geblieben wäre, weil die Beklagte zu 2) ihre Aufgaben nunmehr mit einer wesentlich veränderten organisatorischen Zusammenfassung von Ressourcen erfüllt und sie bei ihr nur noch einen "kleinen" Teilbereich ihrer wesentlich größeren Aufgabenstellung darstellen (vgl. Senat 14. August 2007 - 8 AZR 1043/06 - AP BGB § 613a Nr. 325 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 74).
  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 937/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Eine Änderung des Betriebszweckes spräche gegen eine im Wesentlichen unveränderte Fortführung des Betriebes und damit gegen die für einen Betriebsübergang erforderliche Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit (st. Rspr. vgl. Senat 13. Dezember 2007 - 8 AZR 937/06 - AP BGB § 613a Nr. 341 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 88).
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    So stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wesentliche Änderungen der Tätigkeit aufgrund von Änderungen des Konzepts und der Struktur Faktoren dar, welche einem Betriebsübergang entgegenstehen können (vgl. 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Sächliche Betriebsmittel sind wesentlich, wenn bei wertender Betrachtungsweise ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - 12 Sa 1719/07

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang - Funktionsnachfolge - Callcenter

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2008 - 12 Sa 1719/07 - aufgehoben.
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 258/08
    Allein der Umstand, dass sächliche Betriebsmittel - wie im Streitfalle beispielsweise die Telefonanlage - für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, führt noch nicht dazu, dass diese Betriebsmittel für die betriebliche Tätigkeit identitätsprägend sind und damit zur Annahme eines betriebsmittelgeprägten Betriebes führen (vgl. Senat 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Allein der Umstand, dass sächliche Betriebsmittel für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, führt noch nicht dazu, dass diese Betriebsmittel für die betriebliche Tätigkeit identitätsprägend sind, was die Annahme eines betriebsmittelgeprägten Betriebs rechtfertigen würde (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 30, AP BGB § 613a Nr. 373 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 111) .

    Sächliche Betriebsmittel sind wesentlich, wenn ihr Einsatz bei wertender Betrachtung den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 51, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130; 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - aaO) .

    nicht wesentlich anders, sind (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 39, AP BGB § 613a Nr. 373 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 111) .

    Die Ähnlichkeit einer betrieblichen Tätigkeit und damit die Identität der wirtschaftlichen Einheit geht nicht bereits dadurch verloren, dass ein Erwerber den Betrieb verlegt (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 373 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 111) .

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 150/14

    Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller

    a) Bei Zustellbetrieben, wie sie beide Beklagten unterhalten bzw. unterhielten, handelt es sich um klassische Dienstleistungsunternehmen, bei denen die menschliche Arbeitskraft im Mittelpunkt steht (BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    Allein der Umstand, dass sächliche Betriebsmittel für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, führt noch nicht dazu, dass diese Betriebsmittel für die betriebliche Tätigkeit identitätsprägend sind, was die Annahme eines betriebsmittelgeprägten Betriebs rechtfertigen würde (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 30, AP BGB § 613a Nr. 373 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 111) .

    Sächliche Betriebsmittel sind wesentlich, wenn ihr Einsatz bei wertender Betrachtung den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs ausmacht (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 51, AP BGB § 613a Nr. 423 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130; 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - aaO) .

    nicht wesentlich anders, sind (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 39, AP BGB § 613a Nr. 373 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 111) .

    Die Ähnlichkeit einer betrieblichen Tätigkeit und damit die Identität der wirtschaftlichen Einheit geht nicht bereits dadurch verloren, dass ein Erwerber den Betrieb verlegt (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 258/08 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 373 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 111) .

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