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   BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94   

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https://dejure.org/1995,891
BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94 (https://dejure.org/1995,891)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 8 AZR 260/94 (https://dejure.org/1995,891)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1995 - 8 AZR 260/94 (https://dejure.org/1995,891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Erstattung von Verteidigerkosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ermittlungsverfahren - Arbeitgeber muss Berufskraftfahrer Rechtsanwalt bezahlen

  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 670
    Verteidigerkosten bei Ermittlungsverfahren gegen Berufskraftfahrer L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Verteidigerkosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, § 670; Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte i.d.F. des Gesetzes vom 17.12.1990 (BGBl. I S. 2847) §§ 3, 83, 84
    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Verteidigerkosten bei unverschuldetem schweren Verkehrsunfall eines Berufskraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)
  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Erforderliche vom Arbeitgeber zu ersetzende Kosten der Verteidigung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 294
  • NJW 1995, 2372
  • MDR 1996, 504
  • NZA 1995, 836
  • NZV 1995, 397
  • VersR 1996, 219
  • BB 1995, 1360
  • BB 1995, 1488
  • DB 1995, 1770
  • JR 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Auszug aus BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60-, BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 19 - d. Red.]).

    Deshalb kommt ein Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Straftat (wie Strafe, Nebenstrafe, Bewährungsauflagen, Maßregeln der Besserung und Sicherung oder Kostenlast) grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 11. August 1988, a. a. O.).

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94
    Ersatzfähig in diesem Sinne sind zunächst objektiv erforderliche Aufwendungen und (bei fehlender objektiver Notwendigkeit) solche, die der Beauftragte nach sorgfältiger, den Umständen des Falles nach gebotener Prüfung für erforderlich halten durfte ( BGHZ 95, 375, 38 ).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60-, BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 19 - d. Red.]).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Auszug aus BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94
    Er gehört nicht zu den arbeitsadäquaten Schäden, sondern ist im Sinne der bisherigen Rechtsprechung "durchaus außergewöhnlich" (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 20 - d. Red.]).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60-, BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 19 - d. Red.]).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94
    Er gehört nicht zu den arbeitsadäquaten Schäden, sondern ist im Sinne der bisherigen Rechtsprechung "durchaus außergewöhnlich" (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 20 - d. Red.]).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Ein Verkehrsunfall bei der Auslieferung oder Abholung von Waren für den Arbeitgeber beruht zwar auf der dem Fahrer übertragenen und damit betrieblich veranlassten Tätigkeit, gehört aber nicht zu den üblichen Begleiterscheinungen dieser Tätigkeit (Senat 16. März 1995 - 8 AZR 260/94 - BAGE 79, 294 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 12 = EzA BGB § 670 Nr. 24) und ist mithin nicht arbeitsadäquat.
  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAG Urteil v. 16.3.1995 - 8 AZR 260/94 - EzA § 670 BGB Nr. 24 m. w. N..), daß ein Arbeitnehmer zwar nicht wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG Gr. Senat Beschluß v. 10.11.1961 - GS 1/60 - EzA § 670 BGB Nr. 2), wohl aber in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf den Ersatz von solchen Aufwendungen und Schäden hat, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen.
  • LAG Köln, 16.07.2013 - 9 Ta 143/13

    Prozesskostenhilfe; Klage eines Berufskraftfahrers auf Erstattung der im

    Strafen müsse der Arbeitnehmer auf sich nehmen, da diese allein in seinen Lebensbereich fielen und nur solche Maßnahmen verhindern könne, indem er bei Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit die Regeln des Straßenverkehrs genau beachte (BAG 16.03.1995 - 8 AZR 260/94 -, juris).
  • LG Hamburg, 06.09.2013 - 317 O 79/09

    Architektenrecht: Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn; Umfang der

    Zum einen bedeutet dies auch, dass diese Grundsätze über einen langen Zeitraum nie ernsthaft in Frage gestellt wurden und deshalb um so mehr Anlass bestanden hätte, eine Änderung der Rechtslage mit Inkrafttreten des RVG auch in § 91 ZPO zu positivieren, zum anderen hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 16.03.1995, 8 AZR 260/94, BAGE 79, 294ff, juris.) in keineswegs unvordenklicher Zeit noch einmal klar gestellt, dass der Abschluss einer Honorarvereinbarung gegen die Schadensminderungspflicht des von einem von ihm Geschädigten gerichtlich in Anspruch genommenen (und dem Arbeitgeber gegenüber ersatzberechtigten) Arbeitnehmers verstößt.
  • ArbG Hagen, 15.07.2003 - 5 Ca 2953/02

    Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ersatz von Aufwendungen durch

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (so BAG, Urteil vom 16.03.1995 -- 8 AZR 260/94 --, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers = NZA 1995, 836 [BAG 16.03.1995 - 8 AZR 260/94] unter B. 1. der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 10.05.1999 - 4 Ca 248/98

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Versicherungsschutz durch eine

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  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.1998 - 2 Ca 6205/96

    Übernahme und Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber für die Anschaffung

    Erstattungsfähig sind danach Kosten, die objektiv für die Arbeitsleistung erforderlich waren, sowie Kosten, die der Arbeitnehmer nach sorgfältiger, den Umständen des Falles nach gebotener Prüfung für erforderlich halten durfte (BAG, Urteil vom 16.03.1995, 8 AZR 260/94, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, unter B. V der Gründe).
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