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   BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91   

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https://dejure.org/1992,7858
BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91 (https://dejure.org/1992,7858)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1992 - 8 AZR 282/91 (https://dejure.org/1992,7858)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 8 AZR 282/91 (https://dejure.org/1992,7858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines Heilerziehungshelfers durch einen Heimbewohner - Vorliegen eines dem Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers zuzurechnenden Schadens - Arbeitsadäquate Einsatzpflicht des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Es ist anerkannt, daß den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hinsichtlich des Eigentums seiner Arbeitnehmer trifft, das diese notwendig oder berechtigt zur Arbeit mitbringen (BAG GS BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn selbst nicht tragen muß, weil er dafür keine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP, a.a.O.; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Sachschäden des Arbeitnehmers, mit denen nach Art und Natur des Betriebes oder der Arbeit zu rechnen ist, insbesondere Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind arbeitsadäquat und im Arbeitsverhältnis keine Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB (BAGE 12, 15, 27 = AP, a.a.O., zu VII der Gründe a.E.).

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, a.a.O., zu VII der Gründe a.E.; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht zu Recht einen Anspruch des Klägers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint (vgl. dazu BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz; erkennender Senat Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. Januar 1990 - 7 Sa 792/89 - LAGE § 611, 1 BGB Parkplatz).

    Diese Fürsorgepflicht kann - je nach der Üblichkeit und den räumlichen Möglichkeiten - gebieten, daß der Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung hält (BAGE 10, 190 [BAG 18.11.1960 - 1 AZR 238/59] = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.1990 - 7 Sa 792/89

    Haftung des Arbeitgebers; Schäden auf Betriebsparkplatz;

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht zu Recht einen Anspruch des Klägers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint (vgl. dazu BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz; erkennender Senat Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. Januar 1990 - 7 Sa 792/89 - LAGE § 611, 1 BGB Parkplatz).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65

    Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich eines den Arbeitnehmern zur

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht zu Recht einen Anspruch des Klägers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint (vgl. dazu BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz; erkennender Senat Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. Januar 1990 - 7 Sa 792/89 - LAGE § 611, 1 BGB Parkplatz).
  • LAG Hamm, 23.04.1991 - 7 Sa 161/91

    Fürsorgepflicht bei Arbeitnehmerfahrzeug; Betriebsgefahr; Arbeitnehmerfahrzeug

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. April 1991 - 7 Sa 161/91 - aufgehoben.
  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn selbst nicht tragen muß, weil er dafür keine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP, a.a.O.; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, a.a.O., zu VII der Gründe a.E.; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 18.11.1960 - 1 AZR 238/59

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Klausel - Rechtswidrige Auflösung des

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Diese Fürsorgepflicht kann - je nach der Üblichkeit und den räumlichen Möglichkeiten - gebieten, daß der Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung hält (BAGE 10, 190 [BAG 18.11.1960 - 1 AZR 238/59] = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP, a.a.O.).
  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89

    Anspruch gegen einen Arbeitgeber auf Schadensersatz für zerstörte Kleidung und

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht zu Recht einen Anspruch des Klägers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint (vgl. dazu BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz; erkennender Senat Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. Januar 1990 - 7 Sa 792/89 - LAGE § 611, 1 BGB Parkplatz).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91
    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, a.a.O., zu VII der Gründe a.E.; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Allein hierdurch geht das Risiko des unverschuldet eintretenden Schadens nicht auf den Arbeitgeber über (vgl. BAG 23. Januar 1992 - 8 AZR 282/91 - nicht veröffentlicht, zu 4 b der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht hat eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (vgl. auch hierzu BAG 23. Januar 1992 aaO, zu 2 der Gründe mwN) zutreffend verneint.

  • LAG Baden-Württemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schaden an einem vom Arbeitnehmer zur Verfügung

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn selbst nicht tragen muß, weil er dafür keine besondere Vergütung erhält (BAG, Urteil vom 23.1.1992 - 8 AZR 282/91 -, nicht amtlich veröffentlicht - zu 3 der Gründe; BAG - GS, Beschluß vom 10.11.1961 - GS 1/60 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG, Urteil vom 8.5.1980 - 3 AZR 82/79 -, AP Nr. 6 zu § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes und der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAG, Urteil vom 23.1.1992, aaO.; BAG, Urteil vom 20.4.1989 - 8 AZR 632/87 -, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 5 Ca 41/15

    Obhuts- und Verwahrungspflicht des Arbeitgebers zum Schutz der in den Betrieb

    Den Arbeitgeber trifft insoweit eine Obhuts- und Verwahrungspflicht, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Vorsorge treffen kann (BAG v 23.01.1992 - 8 AZR 282/91 - juris; LAG Berlin/Brandenburg v. 17.05.1999 - 9 Sa 209/99 - juris; Küttner, Personalhandbuch, Fürsorgepflicht, Rn. 11).

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAG v. 23.01.1992, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 21.05.1999 - 15 Sa 2236/98

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ersatz des Schadens, der an

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  • LAG Hessen, 21.07.2000 - 2 Sa 1032/99

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht ;

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