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   BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97   

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https://dejure.org/1998,34748
BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97 (https://dejure.org/1998,34748)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 8 AZR 317/97 (https://dejure.org/1998,34748)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 8 AZR 317/97 (https://dejure.org/1998,34748)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    Längere beanstandungsfreie Zeiträume können auf Bewährung, innere Distanz, Abkehr von früheren Einstellungen und Taten hinweisen ( BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 u.a. - NJW 1997, 2307, 2309 [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94], zu C II 2 c bb der Gründe).

    Die beanstandungsfreien Zeiträume lassen dann auf Bewährung und innere Distanz schließen (vgl. BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 u.a. - NZA 1997, 992, 995 f. [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94]).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitertätigkeit oder handwerklicher Tätigkeit wird das Vertrauen in die Verwaltung weniger beeinträchtigen als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (vgl. BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - NJW 1997, 2305 f., zu C I 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 316/96
    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    Das gilt - in abgeschwächter Form - auch dann, wenn die Tätigkeit für das MfS nicht vor dem Jahre 1970 abgeschlossen war und deshalb mehr als nur eine äußerst geringe Bedeutung für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses haben kann (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 316/96 - n.v., zu III 4 b cc der Gründe).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    Je größer das Maß der Verstrickung, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 320 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    Bei inoffiziellen Mitarbeitern ist ebenso wie bei hauptamtlichen Mitarbeitern eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt, wenn eine bewußte, finale Tätigkeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    Bei inoffiziellen Mitarbeitern ist ebenso wie bei hauptamtlichen Mitarbeitern eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt, wenn eine bewußte, finale Tätigkeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
    § 626 Abs. 2 BGB stellt eine Konkretisierung des Gedankens dar, daß die Fortsetzung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses aufgrund von Zeitablauf zumutbar werden kann (vgl. näher Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 340, zu II 3 a bb der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 790/98

    Unzutreffende Angaben über frühere Tätigkeit für das Ministerium für

    Dieser Zeitfaktor ist zugunsten der Klägerin zu berücksichtigen, selbst wenn die Fragestellung noch zulässig war und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht verletzt hat (vgl. nur Senatsurteile vom 11. September 1997 - 8 AZR 316/96 - n.v., zu III 4 b cc der Gründe; vom 16. Juli 1998 - 8 AZR 317/97 - n.v., zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 379/98
    Das Landesarbeitsgericht wird dies nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (vgl. nur Urteil vom 16. Juli 1998 - 8 AZR 317/97 - n.v., zu II der Gründe; Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 449/97 - n.v., zu III der Gründe) nachholen müssen.
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