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   BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08   

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https://dejure.org/2009,5470
BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08 (https://dejure.org/2009,5470)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 8 AZR 336/08 (https://dejure.org/2009,5470)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 (https://dejure.org/2009,5470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft - Übergang des Arbeitsverhältnisses

  • openjur.de

    Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft; Übergang des Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft

  • Judicialis

    NBG § 110; ; NBG § 111; ; NBG § 261; ; VwVfG § 35; ; BGB § 145; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung staatlicher Aufgaben auf andere Körperschaft ? Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes ? Erfordernis vertraglicher Regelung der Arbeitnehmer mit abgebender und aufnehmender Körperschaft ? Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses bedarf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2554
  • JR 2011, 413
  • NZA-RR 2010, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung ausgelöst (vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 28, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

    Dies erfordert ua. einen Hinweis auf den (gesetzlichen) Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) und auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 30, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

    Es bedarf des Weiteren keiner Darlegung durch den widersprechenden Arbeitnehmer, dass er im Falle einer ordnungsgemäßen Unterrichtung innerhalb der in Gang gesetzten Monatsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen hätte (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 40, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2007 - 8 Sa 151/07
    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. November 2007 - 8 Sa 151/07 - aufgehoben.
  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
    es bedarf regelmäßig einer Übernahmeverfügung der aufnehmenden Körperschaft, mit welcher die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses mit dem neuen Dienstherrn angeordnet wird (vgl. BAG 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Saarland UniversitätsG Nr. 1 = EzA BGB § 613a Nr. 5).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
    eine besondere Verwaltungsmaßnahme nötig, welche die Auswahl und die Übernahme von einzelnen Beamten konstitutiv bewirkt (BVerwG 2. April 1981 - BVerwG 2 C 35.78 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 62, 129), dh.
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
    den Übergang des Arbeitsverhältnisses, gewollt, hätte dies einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft (vgl. Senat 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - zu I 4 der Gründe, BAGE 86, 148 = AP BGB § 613a Nr. 165 = EzA BGB § 613a Nr. 151).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
    Wenn die Voraussetzungen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB vorlägen, würde der wirksame Widerspruch der Klägerin dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit dem beklagten Land ununterbrochen seit dem 1. Januar 2005 fortbestünde, weil der Widerspruch des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirken würde (13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 40 f., BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17

    Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 Sa 974/11

    Arbeitsentgelt; Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (BAG 16.01.2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56; BAG 26.08.2009 - 8 AZR 336/08 - AP BGB § 613 a Nr. 375; BAG 17.11.2009 - 9 AZR 765/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88; BAG 19.10.2011 - 5 AZR 359/10 - ArbR 2011, 664 = BB 2012, 455 m.w.N.).
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