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   BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97   

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https://dejure.org/1998,22134
BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97 (https://dejure.org/1998,22134)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 8 AZR 366/97 (https://dejure.org/1998,22134)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 (https://dejure.org/1998,22134)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97
    In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein erneuter Eingriff in das durch Art. 1, 2 GG geschützte Persönlichkeitsrecht ( BVerfG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = NJW 1992, 815, [BVerfG 19.12.1991 - 1 BvR 382/85] zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 26.05.1997 - 19 Sa 66/97

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtvereinbarung eines Arbeitsverhältnisses trotz

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 1997-;19 Sa 66/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97
    Im Regelfall hat der Gesprächspartner, der einen Dritten mithören lassen will, auch im dienstlichen Bereich keinen anerkennenswerten Grund, dies heimlich zu tun, weil es ihm regelmäßig auch ohne Gefährdung seiner Interessen möglich ist, dem Gesprächspartner mitzuteilen, daß eine dritte Person mithört ( BAG Urteil vom 29. Oktober 1997-;5 AZR 508/96 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97
    Hätten die Gerichte die unzulässig erlangten Beweismittel zu beachten, bliebe der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des heimlich abgehörten Gesprächspartners im wesentlichen ohne rechtlichen Schutz ( BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Das Verwertungsverbot impliziert ein Erhebungsverbot und schließt es aus, Personen, die die Schrankkontrolle selbst durchgeführt haben oder zu ihr hinzugezogen wurden, als Zeugen zu vernehmen (zum Beweiserhebungsverbot vgl. BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 26, aaO; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Durch das absichtliche heimliche Mithörenlassen von Telefongesprächen wird das aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt, der von dem Mithören keine Kenntnis hat (vgl. BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - BAGE 87, 31; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - zu II 1 der Gründe; BGH 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 38; das BVerfG befasst sich dagegen in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2002 nur mit der Frage, ob eine Grundrechtsverletzung durch die Gerichte vorliegt - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II Einleitungssatz der Gründe, BVerfGE 106, 28; aus dem Schrifttum Erman/Ehmann BGB 12. Aufl. Anh. § 12 Rn. 126; Staudinger/Hager BGB 1999 § 823 Rn. C 162; MünchKommBGB/Rixecker 5. Aufl. Anhang zu § 12 Rn. 84).
  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11

    Beweiserhebungsverbot - Spinddurchsuchung

    Das heimlich erlangte Wissen darf nicht im gerichtlichen Verfahren verwertet werden, es besteht ein Beweiserhebungsverbot ( BAG Urteil vom 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - NZA 2009, 974; BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris, BAG Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - NZA 1998, 307 ).

    In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein erneuter Eingriff in das durch Art. 1,2 GG geschützte Persönlichkeitsrecht ( BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1991 -1 BvR 382/85 - NJW 1992, 815, BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris ).

  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06

    außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei

    Nur in Ausnahmefällen kann die erforderliche Abwägung ergeben, dass die Verwertung eines unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners erworbenen Beweismittels zulässig ist (BAG, Urteil vom 29.10.1997 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 27; BAG, Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 366/97 - BGH, Urteil vom 03.06.1997 - NJW 1998, 155; LAG Hamm, Urteil vom 01.09.1995 - LAGE BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 7; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.04.2005 - 2 Sa 40/05 - m.w.N.).
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