Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011

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   BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,251
BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
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Volltextveröffentlichungen (20)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Traineeprogramm darf nicht nur Berufsanfänger ansprechen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - 36-Jähriger kann sich auf Berufsanfänger-Stelle bewerben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung einer Trainee-Stelle für Berufsanfänger kann eine Diskriminierung älterer Bewerber indizieren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Young Professionells - altersbedingte Benachteiligung eines Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Young Professionells - altersbedingte Benachteiligung eines Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • poko.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenanzeige, die sich nur an Berufsanfänger wendet

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schlechte Noten oder Lebensalter ausschlaggebend? - Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Stellenausschreibung für Berufsanfänger - diskriminierend!?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vorsicht beim Verfassen einer Stellenausschreibung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Bewerbers

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    "Young Professionell": Indiz für Diskriminierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Altersdiskriminierung: Werden ältere Stellenbewerber durch Trainee-Programme diskriminiert?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Bewerbern: Junge Bewerber vor erfahrenen Bewerbern (AGG-Verstoß)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsanfänger erwünscht

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung ältere Stellenbewerber durch Trainee-Programme?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Obacht bei der Wortwahl in Stellenausschreibungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierende Stellenanzeige - Schadenersatz bei Altersdiskriminierung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung im öffentlichen Dienst

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Formulierung in einer Stellenanzeige "Hochschulabsolventen/Young Professionals" - Bestenauslese gerechtfertigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines Stellenbewerbers - Arbeitgeber muss Bevorzugung anderer Bewerber wegen besserer Examensnoten nachweisen können

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund des Alters // Wird ein Bewerber aufgrund des Alters benachteiligt, kann er Entschädigung fordern

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bundesarbeitsgericht verschärft Maßstab für AGG-konforme Stellenanzeigen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtet sich eine Stellenausschreibung an "Hochschulabsolventen / Young Professionals", begründet das die Vermutung einer Altersdiskriminierung älterer Bewerber

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenausschreibung für "Hochschulabsolventen/Young Professionells" und "Berufsanfänger"

Sonstiges

  • arbrb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Das AGG kratzt an die Pforte von Anwaltskanzleien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2055
  • MDR 2013, 15
  • NZA 2013, 498
  • BB 2013, 1013
  • BB 2014, 1274
  • DB 2013, 2092
  • NZA-RR 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    § 10 Satz 3 AGG zählt dann, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, Beispielsfälle auf, ohne dass es sich um einen abschließenden Katalog handelt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 40, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Unter einem "legitimen Ziel" iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG sind nicht nur im Interesse der Allgemeinheit liegende Ziele zu verstehen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 53, aaO) .

    Nach § 10 Satz 2 AGG ist ferner zu prüfen, ob auch die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels verhältnismäßig sind (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Wenn, wie hier, der Arbeitgeber einem drohenden Überalterungsprozess in seiner Belegschaft entgegenwirken will, indem er nur noch jüngere Arbeitnehmer einstellt, lässt sich dies jedenfalls nicht mit dem Rechtsgedanken aus § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG begründen (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 57, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Andernfalls kann nicht überprüft werden, ob die Ungleichbehandlung durch das verfolgte Ziel gerechtfertigt ist (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 59, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Es kommt demnach darauf an, ob das verfolgte Interesse auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und ob die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 16, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Dabei spielt es keine Rolle, ob er für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 18, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 19, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die Benachteiligung liegt bereits in der Versagung einer Chance (st. Rspr., vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die objektive Eignung ist keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 26, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    den Rechtsmissbrauch, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet, wobei der Arbeitgeber Indizien vortragen muss, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Sofern die Beklagte mutmaßt, der Kläger habe eine Vielzahl von Bewerbungen verschickt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt, spricht auch dies nicht zwingend gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Zwar ist der Begriff "jung" nicht eindeutig zu definieren (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) , jedoch bringt die Zusammenschau der Kriterien "Hochschulabsolvent" und "Berufsanfänger" sowie "Young Professionells" aus Sicht eines objektiven Lesers des Stellenprofils die Erwartungshaltung der Beklagten zum Ausdruck, dass die Bewerber nicht älter als 30, maximal 35 Jahre alt sein sollten.

    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 57, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, aaO) .

    Wenn sich die Behauptung der Beklagten nach Überzeugung des Berufungsgerichts (§ 286 ZPO) als wahr erweist, wird dieses im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 56, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) zu entscheiden haben, ob der Beklagten der Beweis gelungen ist, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat, dh.

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Das Fehlen einer solchen würde allenfalls zum Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers führen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    § 15 Abs. 2 AGG enthält nur eine Rechtsfolgenregelung, für die Anspruchsvoraussetzungen ist auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Der Arbeitgeber darf zwar grundsätzlich über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich und die dafür geforderten Qualifikationen des Stelleninhabers frei entscheiden, er darf aber nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 38, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil festzulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren, weil nur so seine Auswahlentscheidung nach den Kriterien der Bestenauslese gerichtlich überprüft werden kann (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 43, aaO) .

    Die Festlegung des Anforderungsprofils muss aber dem Grundsatz der "Bestenauslese" Rechnung tragen und muss im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 45, aaO) .

    Eine bestimmte Mindestnote hat sie in dem Stellenprofil nicht gefordert, obwohl sie dazu grundsätzlich berechtigt gewesen wäre (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 48, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Allenfalls verringert sich die Lerngeschwindigkeit mit zunehmendem Alter (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 68, BAGE 132, 210 = AP AGG § 7 Nr. 1 = EzA AGG § 10 Nr. 2) .

    Nicht anerkannt ist aber, dass die Mobilität oder Flexibilität mit zunehmendem Alter sinkt (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 63 ff., aaO) .

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Auch der deutsche Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG beim Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im Betrieb grundsätzlich als legitimes Ziel anerkannt (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 52 ff., AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) .

    Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 520/08

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung - ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (st. Rspr., BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 520/08 - Rn. 19, AP ZPO § 551 Nr. 67) .

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 520/08 - aaO) .

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Denn es gehe regelmäßig auch darum, zum Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten verschiedener Generationen beizutragen und die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer zu ermöglichen (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 49 f., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20) .
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    (a) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232) .

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07  - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ) .

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Dies kann allerdings nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und - wie der Kläger - mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat (ua. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Bloße Behauptungen, Befürchtungen und Vermutungen des Arbeitgebers können eine AGG-widrige Ungleichbehandlung indes nicht rechtfertigen (vgl. ua. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 46; 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 17; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 98/09 - Rn. 62, BAGE 136, 237; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181) .

    Allgemein wird es als Vorteil angesehen, wenn Bewerber bereits über Berufserfahrung verfügen, da sie diese Kenntnisse dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellen können (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 58) .

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07  - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ) .

    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232) .

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12555
LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10 (https://dejure.org/2011,12555)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10 (https://dejure.org/2011,12555)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 9 Sa 1771/10 (https://dejure.org/2011,12555)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Entschädigungsanspruch mangels Geschlechtsdiskriminierung oder Altersdiskriminierung bei sachlich gerechtfertigter Benachteiligung durch ein rechtmäßiges Ziel; Unbegründete Entschädigungsklage wegen Geschlechtsdiskriminierung und Altersdiskriminierung durch ...

  • Betriebs-Berater

    Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung

  • Betriebs-Berater

    Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Entschädigungsklage wegen Geschlechts- und Altersdiskriminierung durch öffentliche Arbeitgeberin bei Ausschreibung eines "Trainee-Programms für Hochschulabsolventen/Young Professionals" unter vorrangiger Berücksichtigung gleichqualifizierter Frauen

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb

    Stellenausschreibung für Berufsanfänger sachlich gerechtfertigt bei Trainees

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 2040
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    a) Der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen verpöntem Merkmal und der Benachteiligung ist nur dann gegeben, wenn die nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft oder dadurch motiviert ist (BT-Drucks. 16/1780 S. 32), wobei es ausreicht, dass in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Merkmal als Kriterium enthalten gewesen ist (BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - AP Nr. 1 zu § 15 AGG, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Entscheidung vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - AP Nr. 1 zu § 15 AGG) sind als legitime Ziele iSd. § 10 Satz 1 AGG nicht nur solche anzusehen sind, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht nur um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt voraus, dass der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 1 AGG verstoßen hat (BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08 - AP Nr. 1 zu § 8 AGG, m.w.N.).

    Die hierin liegende Versagung der Chance auf Einstellung stellt eine ungünstige Behandlung dar - unabhängig davon, ob eine Einstellung andernfalls erfolgt wäre (BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Dass der Wortlaut nicht den genauen Gesetzestext aufnimmt, steht der korrekten Ausschreibung nicht entgegen, weil sie inhaltlich genau dies ausdrückt (vgl. zur Unerheblichkeit der Abweichung vom Gesetzeswortlaut: LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08 - LAGE § 15 AGG Nr. 6a).

    Hinzu kommt, dass die in der Ausschreibung zu Tage tretende (nur möglicherweise) unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen von § 5 AGG abgedeckt ist, denn durch sie werden bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen (vgl. dazu LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08 - a.a.O.).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Ein Merkmal iSd. des § 1 AGG ist damit "eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung", wenn die Tätigkeit ohne dieses Merkmal bzw. ohne Fehlen dieses Merkmals entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (BAG vom 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 - AP Nr. 2 zu § 8 AGG).
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Zu solchen Indiztatsachen gehören auch eine nicht "merkmalsfreie" Ausschreibung, wie sich aus § 11 AGG ergibt, und ein ebensolches Auswahlverfahren (BVerfG vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; BAG vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 - AP Nr. 2 zu § 33 AGG).
  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00

    Unzulässige Berufung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Daher entspricht sie nicht den Anforderungen, die an die Begründung einer Berufung zu stellen sind, denn diese hat im einzelnen anzugeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig gehalten wird (vgl. z.B. BAG vom 28.02.2002 - 6 AZR 731/00 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (BAG vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 - NZA 2010, 1412).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Vielmehr reicht es aus, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (BAG vom 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Zu solchen Indiztatsachen gehören auch eine nicht "merkmalsfreie" Ausschreibung, wie sich aus § 11 AGG ergibt, und ein ebensolches Auswahlverfahren (BVerfG vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; BAG vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 - AP Nr. 2 zu § 33 AGG).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Sie kann aber auch Gründe vortragen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (BAG 28.01.2010 - 2 AZR 764/08 - NZA 2010, 625).
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