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   BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01   

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BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01 (https://dejure.org/2002,4208)
BAG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 8 AZR 476/01 (https://dejure.org/2002,4208)
BAG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 8 AZR 476/01 (https://dejure.org/2002,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Starkstromelektrikers bei der Deutschen Telekom; Geltung der Grundsätze zur Mischkategorisierung anhand des Angestelltentarifvertrages der Deutschen Bundespost(DBP); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags; Abgrenzung der Begriffe des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Monteurs bei der Deutschen Telekom; Arbeitsposten für Beamte; Mischkategorisierung; Schlüsselbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Zum anderen folgt dies aus § 9 (Günstigkeitsvergleich) der Anlage 2. Danach hat nämlich ein Arbeiter, der auf einem "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt wird, dann einen Anspruch auf Vergütung nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe, wenn dies für ihn günstiger ist als eine der Beamtenbesoldung entsprechende Vergütung nach Abschnitt II § 5 Abs. 1 der Anlage 2 (vgl. dazu für den entsprechend aufgebauten Angestellten-TV: BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1, zu II 2 b cc der Gründe).

    Gleichwohl haben die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Tatsache, daß die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangene Beklagte mittlerweile ein Unternehmen privaten Rechts geworden ist und von ihr die Beschäftigung von Beamten abgebaut wird, die tariflichen Regelungen über die Vergütung von Arbeitern, die auf "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt werden, nicht geändert (vgl. zum TV Ang BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1, zu II 2 b ff der Gründe).

    Maßgebender Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitern in Fällen der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die auf Grund des generell umschriebenen Tätigkeitsbereichs vergleichbar sind (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - und 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - jeweils aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Ihnen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (vgl. BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10, zu II 2 a der Gründe).

    Dies ist rechtlich nicht zulässig (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10, zu III der Gründe).

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    a) Das in § 5 Abs. 1 Satz 3 geregelte Bestimmungsrecht steht nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost nunmehr gemäß § 21 Postpersonalrechtsgesetz der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin zu (vgl. dazu BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2, zu II 3 c bb der Gründe).

    Maßgebender Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitern in Fällen der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die auf Grund des generell umschriebenen Tätigkeitsbereichs vergleichbar sind (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - und 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - jeweils aaO).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Ferner gibt es Schlüsselbewertungen, durch die nicht die Tätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird, sondern es wird der Anteil der Beamtenstellen verschiedener Besoldungsgruppen für einen Aufgabenträger sowie die Arbeiterstellen innerhalb eines bestimmten Amtsbezirks festgelegt und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (vgl. dazu BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 ff., zu B II 3 a der Gründe; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 ff.).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Im übrigen ist der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage, sondern bedarf der Umsetzung in eine Anspruchsgrundlage (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - AP BGB § 612 Nr. 60 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 83), an der es im Streitfall fehlt.
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Ferner gibt es Schlüsselbewertungen, durch die nicht die Tätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird, sondern es wird der Anteil der Beamtenstellen verschiedener Besoldungsgruppen für einen Aufgabenträger sowie die Arbeiterstellen innerhalb eines bestimmten Amtsbezirks festgelegt und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (vgl. dazu BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 ff., zu B II 3 a der Gründe; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 ff.).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 452/88

    Anspruch auf Auskunft über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zur Berechnung

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Es kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, daß sie insoweit eine überflüssige, verwirrende und sinnlose Regelung getroffen haben (zum Auslegungsgrundsatz BAG 23. November 1988 - 4 AZR 452/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 101).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 6 P 61.78

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Interne Umbewertung - Personalrat -

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Die Besoldung des Beamten erfolgt vielmehr nach seinem Status - also dem ihm verliehenen Amt - unabhängig von seiner Tätigkeit sowie der Bewertung und Ausweisung seines Dienstpostens (vgl. BVerwG 30. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 61.78 -ZBR 1980, 158 f.).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Beamte und Arbeiter sind schon wegen des unterschiedlichen Rechtscharakters des Beamten- und des Arbeitsverhältnisses nicht vergleichbar (BAG 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01
    Einmal gibt es Schlüsselbewertungen bei denen die Gesamttätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird (vgl. dazu zB BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481 ff.).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 7 Sa 1738/00

    Anspruch auf Eingruppierung in einen sogenannten mischkategorisierten

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 501/96

    Tarifliche Verdienstsicherung bei Abgruppierungen

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    (1) Verwenden Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (st. Rspr. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 579/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 21 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 42; 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66; 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 -BAGE 34, 173, 181).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Das Recht, diese Bestimmungen zu treffen, steht nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost nunmehr der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin zu (§ 21 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost - Postpersonalrechtsgesetz - vom 14. September 1994 [BGBl. I S. 2325, 2353]; vgl. dazu Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2, zu II 3 c bb der Gründe).

    Ihnen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4).

    Gleichwohl haben die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Tatsache, daß die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangene Beklagte mittlerweile ein Unternehmen privaten Rechts geworden ist und von ihr die Beschäftigung von Beamten abgebaut wird, die tariflichen Regelungen über die Vergütung von Arbeitnehmern, die auf "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt werden, nicht geändert (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239 [zum TV Arb/DBP]; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1).

    Daraus folgt, daß für die Auslegung die fachsprachliche Bedeutung des Begriffs im Rahmen seiner Verwendung im Beamtenrecht zu berücksichtigen ist (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - aaO [für TV Arb/DBP]).

    Es kennzeichnet den dem Beamten speziell übertragenen Aufgabenkreis, also den Arbeitsplatz (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - aaO mwN).

    Dies ergibt sich bereits aus dem unterschiedlichen Rechtscharakter der Beamten- und der Arbeitsverhältnisse (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3).

    Beamte werden nicht auf Grund der Anwendung eines Entgeltsystems besoldet, sondern nach ihrem Status, also dem ihnen verliehenen Amt, unabhängig von der Tätigkeit sowie der Bewertung und Ausweisung des Dienstpostens (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - aaO).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    a) Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, werden von den Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewandt, wenn sich aus dem Tarifvertrag nichts anderes ergibt (BAG 24. September 1980 - 4 AZR 744/78 - BAGE 34, 173, 181; 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239, zu II 4 b aa (1) der Gründe).
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09

    Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF

    Es kann jedoch der ARK RWL ebenso wenig wie Tarifvertragsparteien unterstellt werden, dass sie eine überflüssige, verwirrende und sinnlose Regelung treffen wollte (zu diesem Auslegungsgrundsatz BAG 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - zu II 4 b bb (1) der Gründe, ZTR 2003, 239) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2004 - 3 Sa 342/03

    Erschwerniszulage, Funktionszulage, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung,

    Die vorgenannten Grundsätze entsprechen nach wie vor der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. u.a. BAG v. 08.08.2002 - 8 AZR 476/01- zitiert nach JURIS).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02

    Eingruppierung einer Sonderschulpädagogin in Sachsen-Anhalt

    Diesen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4).
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