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   BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05   

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https://dejure.org/2006,1466
BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05 (https://dejure.org/2006,1466)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2006 - 8 AZR 568/05 (https://dejure.org/2006,1466)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2006 - 8 AZR 568/05 (https://dejure.org/2006,1466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen Aufklärungspflichtverletzungen bei dem Erwerb von Aktien und einem Schaden; Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Zeichnung von Aktien (Zeichnungsvertrag); Ausschlussfrist bezüglich der durch Verschmelzung im Wege der Aufnahme ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 313; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; WpHG § 31 Abs. 2; ; BörsG § 45 Abs. 1 Satz 1; ; VerkaufsprospektG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine allgemeine Beratungspflicht des Aktienverkäufers zum fehlenden Rückgaberecht bei Scheitern des Börsengangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien der Konzernmutter

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 241, 242, 313, 823 Abs. 2, § 826; WpHG § 31 Abs. 2; BörsG § 45 Abs. 1 Satz 1 a. F.
    Zur Haftung eines Unternehmens bei Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Hinblick auf einen geplanten, dann aber doch gescheiterten Börsengang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aktien des Arbeitgebers erworben - Keine Aufklärungspflicht des Konzerns über drohenden Verlust, wenn der Börsengang scheitert

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Grundlagen für alle Beteiligungsformen, Angemessenheit Vorstandsvergütung, Aufklärungspflichten, Beteiligung an AG, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Vorstandsmitgliedern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien der Konzernmutter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Aufklärungspflicht von Arbeitnehmern, die Aktien der Konzernmutter kaufen - Erwerb nicht börsennotierter Aktien bei der Konzernmutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2348
  • ZIP 2007, 140
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage finden nämlich keine Anwendung, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht hat, das eine Partei zu tragen hat (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - BGHZ 74, 370; 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714; Palandt/Grüneberg BGB 65. Aufl. § 313 Rn. 19).

    Die Aufteilung der vertraglichen Risikosphären (mit der Folge, dass für eine Berücksichtigung des Fortfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum bleibt) kann sich aus der vertragstypischen Regelung durch das (dispositive) Gesetzesrecht und dem darin zum Ausdruck kommenden Beurteilungsmaßstab ergeben, sie kann aber auch ausdrücklichen oder stillschweigenden Absprachen der Parteien im Wege der Auslegung zu entnehmen sein (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - aaO).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage finden nämlich keine Anwendung, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht hat, das eine Partei zu tragen hat (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - BGHZ 74, 370; 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714; Palandt/Grüneberg BGB 65. Aufl. § 313 Rn. 19).

    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen - abgesehen von extremen Ausnahmefällen, in denen eine unvorhergesehene Entwicklung mit unter Umständen existentiell bedeutsamen Folgen für eine Partei eintritt - regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - aaO).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    über die fehlende Handelbarkeit bzw. Unverkäuflichkeit hinzuweisen (vgl. BAG hierzu 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Aktien), denn die Verletzung einer solchen Aufklärungspflicht ist für den vom Kläger geltend gemachten Schaden nicht kausal geworden.
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Auch die leichtfertige Erteilung einer unrichtigen Auskunft auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens ist dann als sittenwidrig zu werten, wenn die Auskunft für die Entschließung des Empfängers - für den Auskunftgeber erkennbar - von Bedeutung ist und dieser unter Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Empfängers handelt (BGH 26. November 1986 - IVa ZR 86/85 - NJW 1987, 1758, 1759; Palandt/ Sprau § 826 Rn. 28).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Die Beurteilung der Wirksamkeit richtet sich nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, da sie vor dem 1. Januar 2002 vereinbart wurde und der Schadenseintritt ebenfalls vor diesem Zeitpunkt stattfand (vgl. Senat 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 1; 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1; 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 2).
  • BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Enthält bereits der Vertrag nach seinem gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 242 BGB aus (BAG 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69, 74).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Soweit § 202 BGB nF nunmehr eine solche Erleichterung der Verjährung verbietet und dies auch für Ausschlussfristen gilt (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), ist dies im Streitfall unerheblich, da es sich entgegen der Auffassung des Klägers bei § 202 BGB um eine ab 1. Januar 2002 geltende Neuregelung handelt und diese keinen Vorläufer in § 225 BGB aF hatte.
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    aa) Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; BGH 23. Oktober 1957 - V ZR 219/55 - BGHZ 25, 390; 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92 - BGHZ 121, 378; 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94 - BGHZ 128, 230).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Eine zweistufige Ausschlussfrist, die jeweils eine zweimonatige Frist ab Fälligkeit zur Geltendmachung vorsah, war danach nicht zu beanstanden (vgl. Senat 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 180).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Auszug aus BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
    Die Beurteilung der Wirksamkeit richtet sich nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, da sie vor dem 1. Januar 2002 vereinbart wurde und der Schadenseintritt ebenfalls vor diesem Zeitpunkt stattfand (vgl. Senat 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 1; 14. Juli 2005 - 8 AZR 300/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 242 Nr. 1; 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 2).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05

    Aktienerwerb von Muttergesellschaft durch Arbeitnehmer der Tochter - nicht

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 113/87
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05

    Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    a) Die von der allgemeinen Verweisung in § 3 des Ausbildungsvertrags umfasste und nicht durch eine spezielle vertragliche Regelung verdrängte Ausschlussfrist des § 24 Abs. 1 Mantel-TV Schü ist als rechtsvernichtende Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 28. September 2006 - 8 AZR 568/05 - Rn. 17, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 5).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Die Unzumutbarkeit setzt regelmäßig voraus, dass das Festhalten am Vertrag zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde (BAG 28. September 2006 - 8 AZR 568/05 - Rn. 22, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 5).
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Enthält ein Vertrag nach seinem Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB aus (vgl. BAG 28. September 2006 - 8 AZR 568/05 - Rn. 22 mwN) .
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