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   BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00   

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BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00 (https://dejure.org/2001,2304)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2001 - 8 AZR 625/00 (https://dejure.org/2001,2304)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2001 - 8 AZR 625/00 (https://dejure.org/2001,2304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lehrereingruppierung im öffentlichen Tarifrecht; Eingruppierung eines Regelschulkonrektors; Vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften; Feststellungsinteresse bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrereingruppierung; Ständiger Vertreter eines Schulleiters an einer Regelschule in Thüringen; Vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften; Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 528 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Steht nach den für Beamte geltenden Vorschriften die Leistungsgewährung im Ermessen des Dienstherrn, so gelten deshalb auch für den Arbeitnehmer nicht die zu § 315 BGB, sondern die zum Verwaltungsermessen entwickelten Grundsätze (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 7. September 1982 - 3 AZR 1252/79 - BAGE 41, 47; 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9).

    Ausnahmsweise kann eine Verpflichtung des Dienstherrn auch ohne eine positive Ermessensentscheidung in Betracht kommen, wenn sich das formelle Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu einem Anspruch verdichtet und damit eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - aaO; 21. November 1991 - 6 AZR 552/89 - nv.; Wind/Schimana/Wichmann Öffentliches Dienstrecht 4. Aufl. S 133).

  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" ist zur Ermittlung der Eingruppierung und des frühesten Eingruppierungstermins auch dann zugrundezulegen, wenn es sich um die Einstufung in ein Funktionsamt handelt (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Über die Erfüllung der Funktionsmerkmale hinaus liegt es damit auch bei Vorhandensein einer besetzbaren Planstelle im personalwirtschaftlichen Ermessen des Dienstherrn, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird, denn einen der Tarifautomatik des BAT-O entsprechenden Aufstieg in ein höher besoldetes Amt kennt das Beamtenrecht nicht (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; BVerwG 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 - DVBl. 1982, 198).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. nur 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - nv.; zuletzt Senat 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - ZTR 2001, 514).

    Das Feststellungsinteresse einer Eingruppierungsfeststellungsklage reicht über die Vergütungsansprüche hinaus und bestimmt den gesamten rechtlichen Status eines Arbeitnehmers (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - aaO; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61, zu I der Gründe).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    (1) Die angestellten Lehrkräfte müssen nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen, darüber hinaus ist erforderlich, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (ständige Rechtsprechung des BAG, zB BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 2 c aa der Gründe; 19. Dezember 1996 - 6 AZR 595/95 - und 16. Oktober 1997 - 6 AZR 113/96 - nv.: zur Eingruppierung von Lehrkräften in Thüringen; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Er hat, da dieser Vortrag von dem beklagten Freistaat nicht bestritten wurde, damit seiner Darlegungslast genügt, § 138 Abs. 1 ZPO (vgl. auch BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 3 der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    (1) Die angestellten Lehrkräfte müssen nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen, darüber hinaus ist erforderlich, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (ständige Rechtsprechung des BAG, zB BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 2 c aa der Gründe; 19. Dezember 1996 - 6 AZR 595/95 - und 16. Oktober 1997 - 6 AZR 113/96 - nv.: zur Eingruppierung von Lehrkräften in Thüringen; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Er hat, da dieser Vortrag von dem beklagten Freistaat nicht bestritten wurde, damit seiner Darlegungslast genügt, § 138 Abs. 1 ZPO (vgl. auch BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, zu II 3 der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Zwar kann der Gläubiger bei Verweigerung einer Leistungsbestimmung nach § 315 BGB eine Bestimmung durch Urteil herbeiführen und entsprechende Leistungsklage erheben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 552/89

    Anspruch auf Auslagenersatz bei Auflösung einer Dienststelle - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Ausnahmsweise kann eine Verpflichtung des Dienstherrn auch ohne eine positive Ermessensentscheidung in Betracht kommen, wenn sich das formelle Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu einem Anspruch verdichtet und damit eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - aaO; 21. November 1991 - 6 AZR 552/89 - nv.; Wind/Schimana/Wichmann Öffentliches Dienstrecht 4. Aufl. S 133).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Zwar kann der Gläubiger bei Verweigerung einer Leistungsbestimmung nach § 315 BGB eine Bestimmung durch Urteil herbeiführen und entsprechende Leistungsklage erheben (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Steht nach den für Beamte geltenden Vorschriften die Leistungsgewährung im Ermessen des Dienstherrn, so gelten deshalb auch für den Arbeitnehmer nicht die zu § 315 BGB, sondern die zum Verwaltungsermessen entwickelten Grundsätze (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 7. September 1982 - 3 AZR 1252/79 - BAGE 41, 47; 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89

    Schadenersatz wegen Nichtbeförderung - Schuldhafte Verletzung des

    Auszug aus BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
    Die Beurteilung des Dienstherrn kann durch ein Gericht grundsätzlich auch nur daraufhin überprüft werden, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder sich vielmehr von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie in einem fehlerfreien Verfahren zustande gekommen sind (BAG 13. Juni 1991 - 8 AZR 347/89 - nv., zu I 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 480/98
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer

  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 113/96

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).

    Daher ist auch bei der Übertragung eines Funktionsamtes zur Ermittlung der Eingruppierung bei Angestellten ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" zugrunde zu legen (BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - aaO).

    Damit hat der Achte Senat in dieser Entscheidung die Grundlagen der gefestigten Rechtsprechung nicht nur des Vierten, des Sechsten und des Zehnten Senats, sondern auch des Achten Senats selbst verlassen, wonach bei der Eingruppierung von angestellten Lehrern anhand der BBesO A die Tarifautomatik gerade nicht gilt, sondern das Beamtenbesoldungsrecht entsprechend heranzuziehen ist, nach dem die Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen eben nicht genügt, um einen Anspruch auf Höhergruppierung zu bewirken, sondern darüber hinaus noch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. nur BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85).

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" nachzuzeichnen (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - aaO; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; so auch Abschn. A Ziff. 1 LehrerRL) .
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Nach dem Bewährungsmodell waren Verbeamtungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe zulässig, die sogleich in ein Beförderungsamt der Laufbahngruppe mit Zustimmung des Bundes- oder Landespersonalausschusses erfolgen konnten (Nr. 3 Buchst. b Satz 4 Einigungsvertrag) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzA BAT §§ 22, 23 BAT M. Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 547/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieses Modell sah befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01

    Eingruppierung Lehrer

    Da somit für die Tätigkeit des Klägers weder Vorschriften des Besoldungsrechts noch anwendbare Richtlinien bestehen, die eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 15 (VergGr. I a BAT-O) rechtfertigen, kommt es nicht darauf an, ob der Kläger unter Hinweis auf eine fiktive Beamtenlaufbahn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 15 erfüllen würde (vgl. Senat 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - nv.), was das beklagte Land in Abrede gestellt hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

    Daher ist auch bei der Übertragung eines Funktionsamtes zur Ermittlung der Eingruppierung eines Angestellten ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" zugrunde zu legen; neben den Laufbahnvoraussetzungen muss eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. Urteile des BAG vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 -, AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT-O, vom 06.09.2001 - 8 AZR 625/00 -, EzABAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 93 sowie vom 12.08.1998 - 10 AZR 329/97 -, AP Nr. 73 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 606/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO - M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO - M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
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