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BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 24.05.1996 - 12 Ca 7021/95
- LAG Hessen, 12.06.1997 - 14 Sa 1032/96
- BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 10.12.1998 - C-173/96
Hidalgo u.a.
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Der bloße Umstand, daß die nacheinander von dem alten und dem neuen Auftragnehmer erbrachten Leistungen einander ähneln, läßt nämlich nicht auf den Übergang einer wirtschaftlichen Einheit schließen (Urteil des EuGH vom 10. Dezember 1998 - Rs C-173/96 u. C-247/96 - NZA 1999, 189). - BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - …
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom I I . Dezember 1997-8 AZR 426/94 -AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Grün de, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom I I . Dezember 1997-8 AZR 426/94 -AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Grün de, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Ist ein Betrieb stärker durch das Spezial wissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Ein Anteil von 30 % reicht aber bei weitem nicht aus, um von der Übernahme der Hauptbelegschaft zu sprechen, und zwar auch dann nicht, wenn man davon ausgeht, daß das Lehrerpersonal besondere Sachkunde hat (zur Frage, welcher Anteil für die Übernahme der Hauptbelegschaft genügt, vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen). - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom I I . Dezember 1997-8 AZR 426/94 -AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Grün de, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Hessen, 12.06.1997 - 14 Sa 1032/96
Betrieb i.S. des 613a BGB; Verwirkung eines Zahlungsbegehrens; Begriff der …
Auszug aus BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juni 1997 - 14 Sa 1032/96 - aufgehoben.
- BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz
Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (Senat 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 - 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 522/01
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl -; Berücksichtigung eines Widerspruchs …
Bei einem geringen Qualifikationsgrad muß eine hohe Zahl der bisherigen Mitarbeiter auch weiterhin vom Betriebsübernehmer beschäftigt werden, damit auf einen Fortbestand der vom Betriebsveräußerer geschaffenen Arbeitsorganisation und auf einen Betriebsteilübergang geschlossen werden kann (BAG 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - nv.). - LAG Köln, 20.01.2006 - 4 Sa 1069/05
Teilbetriebsübergang im Weiterbildungsbereich
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (hier zitiert nach BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 680/97 -). - LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei andauernden …
Schon bei vornehmlich dienstleistungsgeprägten Unternehmen ist zweifelhaft, ob schon bei der Übernahme der Hälfte des Personals ein Betriebsübergang ausgelöst wird (vergleiche BAG 23.09.1999, 8 AZR 614/98 Juris; BAG vom 21.01.1999, 8 AZR 680/97 Juris und 10.12.1998, 8 AZR 676/97, AP BGB. - ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09
Betriebsübergang
Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG, Urteil vom 23.09.1999, 8 AZR 614/98; Urteil vom 21.01.1999, 8 AZR 680/97; Urteil vom 10.12.1998, 8 AZR 614/98, AP Nr. 187 zu § 613a BGB).