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   BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87   

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BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87 (https://dejure.org/1989,921)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87 (https://dejure.org/1989,921)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 (https://dejure.org/1989,921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Monatsumfassende Beschäftigung eines Arbeitnehmers als Voraussetzung eines Teilurlaubsanspruchs - Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bei Bruchteilen von Urlaubstagen - Umfang des tariflichen Urlaubsgeldes - Fehlen eines sachlichen Grundes für die ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 5; BGB §§ 187, 188
    Teilurlaubsanspruch: Begriff des vollen Monats - Keine Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 52
  • NZA 1989, 756
  • BB 1989, 1983
  • BB 1989, 2189
  • DB 1989, 2129
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 540/69

    Urlaubszwöltftelung - Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang dem Arbeitnehmer durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten (Aufgabe von BAG Urteil vom 28. November 1968 5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG und BAG Urteil vom 17. März 1970 5 AZR 540/69 = AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG).

    Damit hat es sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 28. November 1968 (BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG) und vom 17. März 1970 (- 5 AZR 540/69 - AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG) angeschlossen.

  • BAG, 28.11.1968 - 5 AZR 133/68

    Urlaubzwölftelung - Mindesturlaub

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang dem Arbeitnehmer durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten (Aufgabe von BAG Urteil vom 28. November 1968 5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG und BAG Urteil vom 17. März 1970 5 AZR 540/69 = AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG).

    Damit hat es sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 28. November 1968 (BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG) und vom 17. März 1970 (- 5 AZR 540/69 - AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG) angeschlossen.

  • BAG, 22.02.1966 - 5 AZR 431/65

    Arbeitspflicht - Urlaub

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Fehlen an einem vollen Monat Tage, an denen für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitspflicht bestanden hätte, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsanspruch (Aufgabe von BAG Urteil vom 22. Februar 1966 5 AZR 431/65 = BAGE 18, 167 [BAG 22.02.1966 - 5 AZR 431/65] = AP Nr. 3 zu § 5 BUrlG).

    Damit folgt der erkennende Senat nicht der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts, der im Urteil vom 22. Februar 1966 (BAGE 18, 167 [BAG 22.02.1966 - 5 AZR 431/65] = AP Nr. 3 zu § 5 BUrlG) davon ausgegangen ist, daß ein voller Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses i. S. von § 5 Abs. 1 BUrlG auch dann anzunehmen sei, wenn an dem vollen Monat nur ein Sonn- oder Feiertag fehlt, an dem nach den betrieblichen Gegebenheiten für den Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht bestanden hätte.

  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Diese Regelung enthält, darauf hat bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen (Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit = EzA § 13 BUrlG Nr. 14), einen gestuften Ausschlußtatbestand für den gesetzlichen Vollurlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85

    Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Zwar hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 12. Dezember 1985 (BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG) entschieden, daß einem Arbeitnehmer entgegen § 1 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 LohnFG ein Anspruch auf Lohnfortzahlung dennoch zusteht, wenn von einer im Gesetz eingeräumten Gestaltungsmöglichkeit (Begründung eines Arbeitsverhältnisses für höchstens vier Wochen) in objektiv funktionswidriger Weise Gebrauch gemacht werde (Fehlen eines sachlichen Grundes für die Befristung).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Da der Kläger an fünf Arbeitstagen der Woche beschäftigt war, errechnen sich für ihn insgesamt 15 Arbeitstage (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Vorschrift im Umkehrschluss nur zu entnehmen, dass ein Urlaubsanspruch, der weniger als einen halben Tag umfasst, nicht aufzurunden ist, nicht aber, dass er ersatzlos entfällt (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 217 unter Bezugnahme auf BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 4 der Gründe, BAGE 61, 52) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer an diesen Tagen zur Arbeit verpflichtet war oder in welchem Umfang er Arbeitsleistungen erbracht hat (BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 52).

    Der Begriff des Beschäftigungsmonats steht dabei in Abgrenzung zu dem Begriff des Kalendermonats (BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 52; ErfK/Dörner 9. Aufl. § 5 BUrlG Rn. 8; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 5 BUrlG Rn. 13 f.; Neumann/Fenski BUrlG 9. Aufl. § 5 Rn. 14).

  • ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Unterbrechungszeiten

    Darüber hinaus wird in Rechtsprechung und Literatur zu der Berechnung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 BUrlG hinsichtlich der Voraussetzung der "vollen" Monate die Ansicht vertreten, angefangene Monate hätten selbst dann außer Betracht zu bleiben, wenn es sich bei den zum vollen Monat fehlenden Tagen allein um arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage handelt (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08, juris; BAG vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; AnwK-ArbR/Düwell, 2. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 7; ErfK/Gallner, 13. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 8 f.; Fachanwaltskommentar ArbR/Gutzeit, 4. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 5).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 26. Januar 1989 (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG) ausgeführt, daß § 5 Abs. 2 BUrlG, der mit § 9 Nr. 10 RTV wörtlich übereinstimmt, zwar eine Anspruchsgrundlage für Teilurlaubsansprüche enthält, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfaßt.

    Auch dies hat der Senat bereits ausführlich für § 5 Abs. 2 BUrlG im Urteil vom 26. Januar 1989 (aaO) dargelegt (vgl. außerdem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hamburg, 21.09.2015 - 8 Sa 46/14

    Anspruch auf Teilurlaubstage

    a) Dass die Gewährung von Teilen von Urlaubstagen möglich ist, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1989 (8 AZR 730/87).

    Im Urteil vom 26.01.1989 (8 AZR 730/87) hat das Bundesarbeitsgerichts diese Rechtsauffassung jedoch aufgegeben, ohne sich ausdrücklich zur Frage eines Anspruchs auf Teilurlaubstage zu positionieren.

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Soweit der Kläger insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - (BAGE 61, 52) Bezug nimmt, ist seine Auffassung durch den Inhalt dieser Entscheidung nicht gedeckt.
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Ein Ausschlußtatbestand für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag ausmachen, fehlt (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; BAGE 68, 362, 366 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 373/90] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 1d bb der Gründe).
  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1196/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

    Selbst bei einer Anwendung des § 5 Abs. 2 BUrlG wäre jedoch keine Abrundung eines Teilurlaubstages vorgesehen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 19).

    Die gesetzliche Regelung sieht ausschließlich vor, dass Urlaubstage, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

    Demgemäß ergibt auch ein Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG lediglich, dass Bruchteile von Urlaubstagen, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind, nicht jedoch, dass diese entfallen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

    Selbst bei einer Anwendung des § 5 Abs. 2 BUrlG wäre jedoch keine Abrundung eines Teilurlaubstages vorgesehen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 19).

    Die gesetzliche Regelung sieht ausschließlich vor, dass Urlaubstage, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

    Demgemäß ergibt auch ein Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG lediglich, dass Bruchteile von Urlaubstagen, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind, nicht jedoch, dass diese entfallen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch

    Das trifft ersichtlich nicht zu, weil die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Buchst. a - c BUrlG nicht gegeben sind (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

  • BAG, 15.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Teilzeitarbeitnehmer

  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 20 Ca 2193/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im

  • LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90

    Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub;

  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 171/17

    Ruhenszeitraum nach dem SGB III wegen Urlaubsabgeltung; Abgeltung eines

  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 16 Sa 1097/10

    Tariflicher Mehrurlaub

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 5/92

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für einen Abgeltungsanspruch wegen Urlaub

  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 16 Sa 282/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Halle, 14.02.2013 - 2 Ca 1903/12

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

  • ArbG Bielefeld, 24.02.1999 - 4 (3) Ga 3/99

    Erteilung von Erholungsurlaub; Urlaubsansprüche nach Beendigung des

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