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   BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13   

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https://dejure.org/2014,49698
BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13 (https://dejure.org/2014,49698)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2014 - 8 AZR 777/13 (https://dejure.org/2014,49698)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2014 - 8 AZR 777/13 (https://dejure.org/2014,49698)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zwei Betriebsübergänge - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Ersterwerber

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.11.2014, 8 AZR 776/13.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zwei Betriebsübergänge - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Ersterwerber

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2 Betriebsübergänge - und der richtige Widerspruchsadressat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-138/91
    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 30 ff. mwN, Slg. 1992, I-6577) .

    Der Inhalt dieses Rechts ist unionsrechtlich nicht ausgestaltet; die Rechtsfolgen eines Widerspruchs für das Arbeitsverhältnis richten sich nach nationalem Recht (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 37, aaO) .

    Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten schon nicht, die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses mit dem Veräußerer für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer sich frei dafür entscheidet, den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Erwerber fortzusetzen (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .

    Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, was in einem solchen Fall mit dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Veräußerer und dem Widersprechenden geschieht (EuGH 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 - [Merckx, Neuhuys] Rn. 35, Slg. 1996, I-1253; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .

    Mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2 und 12 GG) wäre es unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet würde, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 -; ebenso zu der Richtlinie 2001/23/EG: EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; vgl. auch Art. 1 und Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) .

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 30 ff. mwN, Slg. 1992, I-6577) .

    Der Inhalt dieses Rechts ist unionsrechtlich nicht ausgestaltet; die Rechtsfolgen eines Widerspruchs für das Arbeitsverhältnis richten sich nach nationalem Recht (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 37, aaO) .

    Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten schon nicht, die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses mit dem Veräußerer für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer sich frei dafür entscheidet, den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Erwerber fortzusetzen (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .

    Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, was in einem solchen Fall mit dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Veräußerer und dem Widersprechenden geschieht (EuGH 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 - [Merckx, Neuhuys] Rn. 35, Slg. 1996, I-1253; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .

    Mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2 und 12 GG) wäre es unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet würde, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 -; ebenso zu der Richtlinie 2001/23/EG: EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; vgl. auch Art. 1 und Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) .

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Ein Widerspruchsrecht gegenüber einem ehemaligen Arbeitgeber ist danach nicht gegeben (vgl. auch BAG 24. April 2014 - 8 AZR 369/13 -) .

    Auch systematische Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch nur gegenüber dem "bisherigen" Arbeitgeber oder "dem neuen Inhaber", den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses betreffend, erklärt werden kann (näher BAG 24. April 2014 - 8 AZR 369/13 - Rn. 19 ff.) .

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, was in einem solchen Fall mit dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Veräußerer und dem Widersprechenden geschieht (EuGH 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 - [Merckx, Neuhuys] Rn. 35, Slg. 1996, I-1253; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .
  • EuGH, 07.03.1996 - C-172/94
    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, was in einem solchen Fall mit dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Veräußerer und dem Widersprechenden geschieht (EuGH 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 - [Merckx, Neuhuys] Rn. 35, Slg. 1996, I-1253; 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .
  • LAG Thüringen, 16.05.2013 - 3 Sa 278/12
    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2013 - 3 Sa 278/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Mit Urteil vom 26. Mai 2011 (- 8 AZR 18/10 -) entschied der Senat zu einem wortgleichen Unterrichtungsschreiben der V, ebenfalls vom 26. Juli 2007, aber ein anderes Arbeitsverhältnis betreffend, dass die Unterrichtung fehlerhaft war.
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 777/13
    Mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2 und 12 GG) wäre es unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet würde, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 -; ebenso zu der Richtlinie 2001/23/EG: EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; vgl. auch Art. 1 und Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) .
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