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BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Entstehungszeitpunkt krankheitsbedingt keine Arbeitsleistung erbringen konnte - Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus dem Auflösungsvertrag
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO §§ 550, 563; BGB §§ 133, 157
Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 16.05.1989 - 2 Ca 3113/88
- LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89
- BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Papierfundstellen
- BAGE 67, 279
- MDR 1992, 78
- NZA 1991, 685
- BB 1991, 1200
- DB 1992, 97
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55
Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89
Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 1989 - 11 Sa 973/89 - wird zurückgewiesen. - BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
- BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58
Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66). - BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66). - BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 590/89
Urlaubsabgeltungsanspruch bei wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenem Urlaub - …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66). - BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Änderungskündigung
Die Auslegung betrifft nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. dazu BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f. mwN). - BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
Der Senat konnte die Erklärungen jedoch selbst auslegen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe mwN). - BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
cc) Der Senat kann die Auslegung der im Schreiben vom 22. Dezember 2004 enthaltenen Erklärung selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 -BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
Die Auslegung betrifft damit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. dazu BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f. mwN). - BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch
Sowohl der Anstellungsvertrag vom 18. Juni 1991 als auch das die Bestellung des Klägers zum Beauftragten für den Datenschutz regelnde Schreiben der AOK Sachsen vom 18. Juli 1997 enthalten typische Willenserklärungen, deren Erklärungswert durch den Senat vollumfänglich bestimmt werden kann (st. Rspr., Senat 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 18 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41; vgl. BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - zu 2 b bb der Gründe, AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11) . - BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07
Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa - …
Der Senat kann die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe). - BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
Rückforderung einer Zuwendung
Geht es allein um die Auslegung einer Urkunde und scheiden besondere Umstände des Einzelfalls aus, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279; 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227). - BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit
Dies gilt auch, soweit Erklärungen oder Verhaltensweisen der Parteien auszulegen sind (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279). - BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Diese Auslegung konnte der Senat jedoch selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien nicht zu erwarten ist (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3, zu II 3 a der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11). - BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt
Der Senat konnte die Auslegung jedoch selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
- BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung
- BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
Befristeter Arbeitsvertrag - Eingliederungszuschuß
- BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92
Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch …
- BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98
Rückzahlung von Provision
- BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96
Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag
- BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
Korrigierende Rückgruppierung
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97
Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums
- BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 22/98
Vergütung für Lokomotivführer aus dem ehemaligen Ostberlin
- BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07
Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06
Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter
- LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden …
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 157/00
Auslegung einer Befristungsvereinbarung - Zeitbefristung oder Zweckbefristung?
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 188/00
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
- BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 24/98
Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23. …
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 87/01
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung
- BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 761/95
Umfang der Unterrichtsverpflichtung einer teilzeitbeschäftigten …
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 723/00
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01
Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung …
- BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
Sozialplananspruch: Höhe - Berücksichtigung der bei Durchführung des …
- BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 42/02
Rückforderung einer Zuwendung - Beachtung der Pfändungsgrenzen - Kündigung zum …
- BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 178/91
Voraussetzungen für das Bestehen eines unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses …