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   BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03   

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BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03 (https://dejure.org/2004,1996)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 8 AZR 92/03 (https://dejure.org/2004,1996)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 (https://dejure.org/2004,1996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bei Verwendung an einer integrierten Gesamtschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften; Eingruppierung eines Lehres an einer integrierten Gesamtschule; Tätigkeit eines Lehrers an einer integrierten Gesamtschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und Real schulen bei Verwendung an einer integrierten Gesamtschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 944 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 526/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Zweiter Staatsprüfung und Lehrbefähigung für die

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    "16) Gilt nur für Lehrer in Hessen mit einer Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen nach dem hessischen Gesetz über das Lehramt an öffentlichen Schulen in der jeweils geltenden Fassung sowie für Lehrer an Gymnasien, deren Ausbildung vor dem 1. Juli 1975 geregelt war." (Zum Entstehen der Fußnote 16 vgl. auch BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21, zu II 5 der Gründe).

    Der Kläger wird jedoch - anders als der Kläger in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 2000 (- 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21), welches der Kläger zu seinen Gunsten heranziehen möchte - nicht als Realschullehrer verwendet, sondern an einer integrierten Gesamtschule.

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00

    Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Dieser Auffassung hat sich das Bundesarbeitsgericht für die beamtenähnlich ausgestaltete Lehrereingruppierung angeschlossen und stets auf das Prinzip der Formstrenge verwiesen (22. März 2001 - 8 AZR 476/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 80; 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - BAGE 96, 217 = AP BAT-O § 11 Nr. 25).

    Bei der integrierten Gesamtschule handelt es sich somit um eine gegenüber der Realschule eigenständige und auch nicht vergleichbare Schulform (vgl. ähnlich zur Sekundarschule BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84; 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 83; 22. März 2001 - 8 AZR 476/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 80).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Diese Regelungen sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung des BVerwG 2. September 1994 - 2 B 51/94 - 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 mwN).
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -).
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 427/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Bei der integrierten Gesamtschule handelt es sich somit um eine gegenüber der Realschule eigenständige und auch nicht vergleichbare Schulform (vgl. ähnlich zur Sekundarschule BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84; 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 83; 22. März 2001 - 8 AZR 476/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 80).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Bei der integrierten Gesamtschule handelt es sich somit um eine gegenüber der Realschule eigenständige und auch nicht vergleichbare Schulform (vgl. ähnlich zur Sekundarschule BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84; 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 83; 22. März 2001 - 8 AZR 476/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 80).
  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Dieser Auffassung hat sich das Bundesarbeitsgericht für die beamtenähnlich ausgestaltete Lehrereingruppierung angeschlossen und stets auf das Prinzip der Formstrenge verwiesen (22. März 2001 - 8 AZR 476/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 80; 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - BAGE 96, 217 = AP BAT-O § 11 Nr. 25).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2002 - 2 Sa 273/02
    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. November 2002 - 2 Sa 273/02 - aufgehoben.
  • BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94

    Soll Vorschriften - Verwertung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03
    Diese Regelungen sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung des BVerwG 2. September 1994 - 2 B 51/94 - 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 mwN).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über diese gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift gegen ihren Wortlaut hinwegzusetzen (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - zu II 2 b bb der Gründe, ZTR 2004, 633).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Eine Analogie in Form der hier in Betracht kommenden Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 -, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu schließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - mwN, BAGE 104, 358 = AP BGB § 611 Organvertreter Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 2; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - zu II 2 b bb der Gründe, ZTR 2004, 633).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 689/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu schließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - mwN, BAGE 104, 358 = AP BGB § 611 Organvertreter Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 2; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - zu II 2 b bb der Gründe, ZTR 2004, 633).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 692/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - mwN, BAGE 104, 358 = AP BGB § 611 Organvertreter Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 2; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - zu II 2 b bb der Gründe, ZTR 2004, 633).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Die analoge Anwendung gesetzlicher Bestimmungen setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178; zum Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke als Voraussetzung einer analogen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vgl. auch BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - AP BGB § 419 Funktionsnachfolge Nr. 25 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 48, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 632/00 -BAGE 103, 180; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während

    Dabei muss eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende Lücke bestehen oder sich jedenfalls später durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben haben (BAG 25.06.2009 - 8 AZR 780/07 - Rn. 32; 08. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 32; 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - Rn 39, 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - Rn. 55; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 14.12.2007 - 11 Sa 815/07

    Auslegung von Eingruppierungsrichtlinien

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Berufungsgericht anschließt, keine Bedenken bestehen (siehe etwa BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 92/03, ZTR 2004, 633 ff., zu II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 14.09.2005 - 4 AZR 111/04, ZTR 2006, 255 f., zu I. der Gründe m.w. Nachw.).

    (hh) Da nach alledem bereits die Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze auf das in Abschnitt B Nr. 3 der Richtlinien enthaltenen Merkmals der "Hochschulausbildung" zu dem Ergebnis führt, dass hiervon auch die Fachhochschulausbildung erfasst wird, bestand für eine - von der Beklagten in der Berufungsbegründung vom 24.08.2007 angesprochene - ergänzende Richtlinienauslegung oder gar für eine Rechtsanalogie dieser Richtlinie in Folge Bestehens einer etwaigen Regelungslücke (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.2004 - 8 AZR 92/03, zu II. 2. b) bb) der Gründe, zitiert nach juris) keine Veranlassung.

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

    Eine Analogie in Form der hier in Betracht kommenden Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 -, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 694/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 780/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 698/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 699/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 696/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 693/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 697/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 690/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 691/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 799/07

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • LAG Hessen, 25.07.2007 - 2 Sa 635/07

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 20.06.2007 - 2 Sa 629/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 2 Sa 702/07

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1409/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1412/06

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

  • ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12

    Kündigung mit Auslauffrist - sinnentleertes Arbeitsverhältnis

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