Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.09.2000 - 8 B 00.789   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,44721
VGH Bayern, 26.09.2000 - 8 B 00.789 (https://dejure.org/2000,44721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2000 - 8 B 00.789 (https://dejure.org/2000,44721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2000 - 8 B 00.789 (https://dejure.org/2000,44721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,44721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB

    Dass dieser gewohnheitsrechtlich anerkannte Anspruch seine Grundlage im verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten findet und nicht, wie die Klägerin meint, in § 1004 BGB, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl. 1990, 627; vom 26.9.2000 Az. 8 B 00.789 ; vom 31.3.2005 BayVBl 2006, 88; vom 31.8.2011 BayVBl 2012, 245/247; BVerwG vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100/103 ff.; vom 19.7.1984 BVerwGE 69, 366/369 f.; vom 23.5.1989 BVerwGE 82, 76/95) und bedarf keiner weiteren Ausführungen.
  • VG Bayreuth, 12.05.2017 - B 1 K 14.387

    Erfolgreiche Klage auf Beseitigung eines Straßenüberbaus im Wege der

    Die Erteilung einer Bauerlaubnis bedarf keiner besonderen Form, es ist auch nicht notwendig, dass damit bereits der Abschluss einer notariellen Vereinbarung vorweggenommen werden soll (BayVGH, U.v. 26.09.2000 - 8 B 00.789 - Rn. 20 m.w.N.; Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Rn. 23 zu Art. 6 BayStrWG).
  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 8 ZB 11.2551

    Eine Bauerlaubnis für ein an sich planfeststellungspflichtiges Straßenbauvorhaben

    Der Straßenbaulastträger erhält damit das Recht, die Fläche in Besitz zu nehmen und zu nutzen mit der Folge, dass sich der Eigentümer dagegen nicht mehr mit Eigentums- oder Besitzschutzansprüchen wehren kann (BayVGH, U.v. 28.8.1997 - 8 B 95.3377 - UA S. 10; U.v. 26.9.2000 - 8 B 00.789 - juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht