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   VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653   

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VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653 (https://dejure.org/2011,11618)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2011 - 8 B 10.1653 (https://dejure.org/2011,11618)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 8 B 10.1653 (https://dejure.org/2011,11618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einziehung einer Stichstraße mit Erschließungsfunktion; Klagebefugnis; Mindestfahrbahnbreite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einziehung einer Wohnerschließungsstichstraße besteht aufgrund von Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs nur unter gesetzlichen Voraussetzungen ; Herleitung eines Anspruchs auf Einziehung einer Wohnerschließungsstichstraße nur unter den gesetzlichen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3, 8, 14, 17 BayStrWG
    Straßenrecht: Anliegergebrauch | Klagebefugnis des Anliegers bei (teilweiser) Einziehung; Einfluss rein tatsächlicher Vorgänge auf die Einziehung; Verlust jeder Verkehrsbedeutung; Notwendige Breite von Stichstraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anliegergebrauch; Klagebefugnis des Anliegers; Widmung; Einziehung; Mindestfahrbahnbreite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Zwar kommt den in den genannten Richtlinien enthaltenen Maßangaben keine verbindliche Wirkung im Sinne einer Norm zu (vgl. BVerwG vom 26.5.1989 BVerwGE 82, 102/111).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Bis zur Höhe der Grundstücke müsse auf der Straße mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und sie von da ab betreten werden können (vgl. BVerwG vom 1.3.1991 BVerwGE 88, 70/77; vom 4.6.1993 BVerwGE 92, 304; vom 27.9.2006 BVerwGE 126, 378/380).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Das ergebe sich aus dem Bebauungsrecht, denn dieses mache in allen seinen Vorschriften die Zulässigkeit der Ausführung baulicher Anlagen von der Sicherung der verkehrlichen Erschließung abhängig (vgl. BVerwG vom 30.8.1985 NVwZ 1986, 38/39).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Bis zur Höhe der Grundstücke müsse auf der Straße mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und sie von da ab betreten werden können (vgl. BVerwG vom 1.3.1991 BVerwGE 88, 70/77; vom 4.6.1993 BVerwGE 92, 304; vom 27.9.2006 BVerwGE 126, 378/380).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Sie sind Miteigentümer eines an dem Stichweg T.-straße anliegenden und ausschließlich durch diesen erschlossenen Grundstücks und können sich demnach auf das von der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs berufen, weil sie nur so Verbindung mit dem Straßennetz haben (vgl. BVerfG vom 10.6.2009 NVwZ 2009, 1426; BVerwG vom 11.5.1999 BayVBl 1999, 634; BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45; Steiner in Steiner, Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2006, S. 634 ff.; Herber in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 11 RdNrn. 42 ff.; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand: März 2010, RdNrn. 4 ff. zu Art. 17 BayStrWG; Allesch, BayVBl 2009, 549).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Bis zur Höhe der Grundstücke müsse auf der Straße mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und sie von da ab betreten werden können (vgl. BVerwG vom 1.3.1991 BVerwGE 88, 70/77; vom 4.6.1993 BVerwGE 92, 304; vom 27.9.2006 BVerwGE 126, 378/380).
  • OVG Saarland, 31.10.2005 - 1 Q 62/05

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Herstellung eines der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Besonders in der eingeengten Situation einer Stichstraße in einer eng bebauten Wohnanlage kann ein Anlieger grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass die Einziehung einer Straße, auf die er zur Anfahrt und Versorgung seines Wohnanwesens angewiesen ist, nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt (vgl. OVG Saarl vom 31.10.2005 Az. 1 Q 62/05 RdNr. 14; Herber in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 11 RdNr. 42.1).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Sie sind Miteigentümer eines an dem Stichweg T.-straße anliegenden und ausschließlich durch diesen erschlossenen Grundstücks und können sich demnach auf das von der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs berufen, weil sie nur so Verbindung mit dem Straßennetz haben (vgl. BVerfG vom 10.6.2009 NVwZ 2009, 1426; BVerwG vom 11.5.1999 BayVBl 1999, 634; BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45; Steiner in Steiner, Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2006, S. 634 ff.; Herber in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 11 RdNrn. 42 ff.; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand: März 2010, RdNrn. 4 ff. zu Art. 17 BayStrWG; Allesch, BayVBl 2009, 549).
  • VGH Bayern, 09.12.2004 - 8 ZB 04.2336
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Die Widmung (Art. 6 BayStrWG) und die durch sie bewirkte öffentliche Zweckbestimmung können nur durch eine förmliche Einziehung (Art. 8 BayStrWG) in dem durch die Straßengesetze bestimmten Verfahren, soweit gesetzlich zugelassen, auch durch andere Entscheidungen in anderen förmlichen Verfahren, beseitigt oder eingeschränkt werden (vgl. BayVGH vom 9.12.2004 Az. 8 ZB 04.2336 RdNr. 5).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
    Es handelt sich bei beiden Tatbestandsmerkmalen um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte unterliegen (vgl. BVerwG vom 22.8.1978 DÖV 1979, 907; vom 23.1.1981 BayVBl 1981, 309; vom 11.11.1983 DVBl 1984, 338; BayVGH vom 24.2.1970 BayVBl 1971, 70/71; vom 23.10.1990 BayVBl 1991, 146).
  • VGH Bayern, 23.10.1990 - 8 B 89.2278
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

  • VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweg, Klagebefugnis der Beteiligten

    Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs ist im Einzelfall aber ausnahmsweise dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch gravierend betroffen ist (BayVGH, U.v. 17.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15; Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 8 Rn. 51).

    In diesen Fällen kann sich ein Kläger zur Begründung seiner Klagebefugnis auf den als Institut des einfachen Rechts gewährleisteten Anliegergebrauch berufen (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15).

    Wird dem Anlieger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dieser Zugang wesentlich erschwert oder durch eine Straßeneinziehung unmöglich gemacht, kann ihm der Anliegergebrauch grundsätzlich ein Abwehrrecht vermitteln (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15).

    Bei einer solchen Betroffenheit braucht der Anlieger oder Nutzer nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem ihm innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen der Nutzbarkeit seines Grundstücks hinnehmen, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind, insbesondere die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 BayStrWG - Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung oder für die Einziehung sprechende überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls - in jeder Hinsicht erfüllen (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2012 - 8 B 10.1653).

    Es handelt sich bei beiden Tatbestandsmerkmalen um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte unterliegen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 19 m.w.N.; Häußler in Zeitler, a.a.O, Art. 8 Rn. 14, 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Allerdings ist die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FStBay 2012, Rn. 58; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.10.2014, Art. 8 Rn. 51).

    1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Behörde nicht nur bei der Beurteilung des Verlusts der Verkehrsbedeutung, sondern auch bei der Frage, ob überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zustehen (BVerwG, U.v. 22.8.1978 - 4 C 34.76 - DÖV 1979, 907/908; U.v. 11.11.1983 - 4 C 40, 41.80 - DVBl 1984, 383/339; BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    ... und ... der Gemarkung H... verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (Az. 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) steht.

  • VG München, 20.03.2018 - M 2 K 17.1439

    Anliegerklage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs

    Die Klägerin zu 1) kann sich zur Begründung ihrer Klagebefugnis nicht auf den in Bayern als Institut des einfachen Rechts gewährleisteten Anliegergebrauch (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) berufen.

    Wird dem Anlieger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dieser Zugang wesentlich erschwert oder durch eine Straßeneinziehung unmöglich gemacht, kann ihm das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs grundsätzlich ein Abwehrrecht vermitteln (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15).

    Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs ist im Einzelfall ausnahmsweise dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch gravierend betroffen ist (BayVGH, U.v. 17.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand: Mai 2017, Art. 8 Rn. 51).

    Bei einer solchen Betroffenheit braucht der Anlieger oder Nutzer nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem ihm innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen der Nutzbarkeit seines Grundstücks hinzunehmen, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind, insbesondere die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 BayStrWG - Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung oder für die Einziehung sprechende überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls - in jeder Hinsicht erfüllen (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2012 - 8 B 10.1653; Häußler in Zeitler, aaO).

  • VG Regensburg, 15.02.2023 - RN 2 K 17.2165

    Rechtsschutz gegen die Einziehung eines Feldwegs

    Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs ist im Einzelfall ausnahmsweise dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch gravierend betroffen ist (BayVGH, U.v. 17.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15; Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand: Mai 2017, Art. 8 Rn. 51).

    In diesen Fällen kann sich eine Kläger zur Begründung ihrer Klagebefugnis auf den als Institut des einfachen Rechts gewährleisteten Anliegergebrauch berufen (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15).

    Wird dem Anlieger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dieser Zugang wesentlich erschwert oder durch eine Straßeneinziehung unmöglich gemacht, kann ihm das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs grundsätzlich ein Abwehrrecht vermitteln (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15).

    Bei einer solchen Betroffenheit braucht der Anlieger oder Nutzer nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem ihm innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen der Nutzbarkeit seines Grundstücks hinzunehmen, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind, insbesondere die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 BayStrWG - Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung oder für die Einziehung sprechende überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls - in jeder Hinsicht erfüllen (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2012 - 8 B 10.1653).

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 1 CS 19.261

    Verkehrliche Erschließung eines Wohnhauses

    Gerade die für Wohngebäude erforderliche Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge ist üblicherweise erst bei dieser Wegbreite gegeben (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2011 - 2 CS 11.2149 - juris Rn. 5), eine Breite von 2, 5 m reicht demgegenüber nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 30).

    Als sachverständige Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus sind sie jedoch ein Anhaltspunkt, wie im Normalfall Verkehrsanlagen zu gestalten sind, damit die Erreichbarkeit der Grundstücke mit Fahrzeugen, die im öffentlichen Interesse zum Einsatz kommen, sichergestellt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2012 - 2 N 12.448 - juris Rn. 44; U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - Rn. 29; OVG NW, U.v. 30.10.2009 - 7 A 2548/08 - BauR 2010, 466).

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 8 ZB 19.1426

    Einziehung eines selbstständigen Geh- und Radweges

    1.2.1 Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 31. Mai 2011 (8 B 10.1653 - juris) bezieht und sinngemäß geltend macht, der verfahrensgegenständliche Weg habe seine Verkehrsbedeutung im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Hinterliegerhauses mit Rettungsfahrzeugen nicht verloren, weil die Zufahrt auf dem (Vorderlieger-)Grundstück mit 2, 40 m eine zu geringe Breite aufweise, kann sie damit nicht durchdringen.

    Zwar hat der Senat entschieden, dass ein allgemeines Verkehrsbedürfnis daran besteht, dass Straßen mit Erschließungsfunktion jedenfalls in Wohngebieten eine Fahrbahnbreite von mehr als 2, 50 m aufzuweisen haben, weil nur so gewährleistet ist, dass Feuerwehr-, Müll- und Versorgungsfahrzeuge die anliegenden Grundstücke jederzeit erreichen können (vgl. U.v. 31. Mai 2011 - 8 B 10.1653 - Rn. 30).

    Die Klägerin beruft sich auf die Entscheidung des Senats vom 31. Mai 2011 (8 B 10.1653), die sich mit der Einziehung eines Randstreifens einer öffentlichen Stich straße befasst.

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung

    Allerdings ist die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist (vgl. BayVGH, U. v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FStBay 2012, Rn. 58; Häußler in Zeitler, BayStrWG , Stand: 15.10.2014, Art. 8 Rn. 51).

    1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Behörde nicht nur bei der Beurteilung des Verlusts der Verkehrsbedeutung, sondern auch bei der Frage, ob überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zustehen (BVerwG, U. v. 22.8.1978 - 4 C 34.76 - DÖV 1979, 907/908; U. v. 11.11.1983 - 4 C 40, 41.80 - DVBl 1984, 383/339; BayVGH, U. v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - [...] Rn. 19 m. w. N.).

    ... und ... der Gemarkung H. verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (Az. 8 B 10.1653 - [...] Rn. 15) steht.

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884

    Umstufung einer Gemeindestraße

    Der Senat hat insoweit jedoch klargestellt, dass in besonders gelagerten Fällen der Anlieger oder Nutzer einer Straße ausnahmsweise wegen schwerwiegender Betroffenheit, namentlich in den Fällen des Rechtsmissbrauchs oder der objektiven Willkür, eine Sachprüfung der Tatbestandsmerkmale des Art. 8 BayStrWG erreichen kann, weil er nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem ihm innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen hinnehmen muss, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FSt Bay 2012, Rn. 58; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13).
  • VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.717

    Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Klagebefugnis (teilweise bejaht);

    Ob im Ergebnis eine Rechtsverletzung durch die Einziehung der Stichstraße vorliegt, ist dann eine Frage der Begründetheit (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15, 16).

    Es handelt sich bei beiden Tatbestandsmerkmalen um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte unterliegen (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 19).

    Ob eine solche noch vorliegt oder tatsächlich entfallen ist, muss für sämtliche Verkehrsarten und Verkehrszwecke, aber auch für sämtliche Benutzerkreise geprüft werden, denen die Straße nach dem Inhalt ihrer seinerzeitigen Widmung bisher rechtlich offen stand (BayVGH, U.v. 31.5.2011 a.a.O. Rn. 24).

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 = juris Rn. 24; BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341 = juris Rn. 5 ff.; BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220

    Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer

  • VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.1729

    (Auch) im Bereich der Abrechnungen von Straßen kann vom Entstehen der

  • VG München, 02.10.2012 - M 2 K 12.967

    Klage eines Anliegers und Baulastträgers gegen Einziehung eines Feldwegs

  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.802

    (Teil-)Einziehung einer Straße

  • VG München, 02.10.2012 - M 2 K 12.968

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs; Klagebefugnis gegen Einziehung

  • VG München, 13.07.2021 - M 2 E 21.2255

    Kein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden Anliefermöglichkeit für

  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 12.448

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung; Straßenführung; Straßenausweitung;

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 11 CE 21.335

    Teilung einer Ortsstraße aus fiskalischen Gründen

  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352

    Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion

  • VG München, 16.04.2013 - M 2 K 12.3918

    Straßen- und Wegerecht; Feldweg; Einziehung; Flurbereinigungsplan

  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 21.322

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung

  • VG Würzburg, 11.08.2020 - W 4 S 20.938

    Nachbarschutz gegen Genehmigung für Erweiterung einer Nassauskiesung

  • VG Ansbach, 19.02.2018 - AN 10 K 17.01338

    Entfernung von Stahlpfosten von gemeindeeigenem Grundstück zur Verbreiterung

  • VG Augsburg, 04.08.2014 - Au 2 S 14.894

    Anfechtungsklage, Ausbau, Bauprogramm, Bebauungsplan, Innenbereich, Sperrwirkung,

  • VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 9 ZB 22.1892

    Versagung der Baugenehmigung für Stützmauer - Sicherheit und Leichtigkeit des

  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655

    Fehlende Antragsbefugnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
  • VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 9 K 16.01816

    Erfolglose Klage eines Gewerbenachbarn gegen die Errichtung eines

  • VG Köln, 12.05.2015 - 23 L 806/15
  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.41

    In den Luftraum über dem Straßenkörper hineinragendes Vordach

  • VG Würzburg, 28.06.2016 - W 4 K 16.15

    Abstufung einer Gemeindestraße

  • VG München, 18.12.2017 - M 2 S 17.5626

    Abstufung einer Gemeindestrasse zu einem beschränkt-öffentlichen Weg

  • VG Ansbach, 13.09.2017 - AN 9 K 16.01841

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Errichtung eines Elektrofachmarktes

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 14.5232

    Fehlerhafte Flurnummernvergabe bei Zusammenlegungsverfahren führt nicht zur

  • VG Magdeburg, 11.09.2013 - 2 A 24/12

    Straßenrecht - Einziehung einer Straße

  • VG München, 29.04.2015 - M 2 E 15.1467

    Einstweiliger Rechtsschutz - Baueinstellung von Straßenbauarbeiten

  • VG München, 31.07.2012 - M 1 K 12.1580

    Verletzung des Eigentumsgrundrechts durch Entstehen eines Notwegerechts in Folge

  • VG München, 13.04.2012 - M 2 E 12.1504

    Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz; Straßenbaumaßnahme;

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