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BVerwG, 25.06.2010 - 8 B 130.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Verhältnismäßigkeit eines überraschenden Widerrufs - drei Monate vor dem Volksfest - des jahrelang zugelassenen Großbetriebs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnismäßigkeit eines überraschenden Widerrufs - drei Monate vor dem Volksfest - des jahrelang zugelassenen Großbetriebs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09
- BVerwG, 25.06.2010 - 8 B 130.09
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit …
Bezüglich der aufgeworfenen Frage, ob "es ausreichend ist, wenn einem jahrelang zugelassenen Betrieb erst drei Monate vor dem Volksfest überraschend mitgeteilt wird, dass eine Zulassung nicht erfolgen wird", wird deren grundsätzliche Bedeutung schon nicht hinreichend dargelegt, weil im Zulassungsvorbringen insoweit ohne Angabe einer einzigen Rechtsnorm ausschließlich ausgeführt wird, dass die Beklagte eine Absage nicht erst drei Monate vor der Maidult hätte mitteilen dürfen (vgl. BVerwG vom 25.6.2010 Az. 8 B 130/09).