Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02   

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https://dejure.org/2003,5691
BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02 (https://dejure.org/2003,5691)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2003 - 8 B 144.02 (https://dejure.org/2003,5691)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 (https://dejure.org/2003,5691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung einer Partei erst in der mündlichen Verhandlung; Umfang der gebotenen Sachverhaltsaufklärung eines Gerichts; Aufhebung eines Urteils wegen Unterlassens einer notwendigen Beiladung; Fehlerhaftigkeit eines Urteils wegen der Ablehnung eines Antrags auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02
    Verfahrensfehler, die nicht unter § 138 VwGO fallen, führen nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn sie sich im Hinblick auf den Zweck, den die entsprechende Verfahrensvorschrift verfolgt, auf das Urteil auswirken können und es damit fehlerhaft machen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 30.84 BVerwGE 74, 19 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15

    Geltung des Arbeitszeitgesetzes für Erzieherinnen und Erzieher in sogenannten

    Der besondere Zweck einer notwendigen Beiladung liegt nicht darin, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern, sondern darin, die Rechtskraft des Urteils auf einen an dem streitigen Rechtsverhältnis zusätzlich Beteiligten zu erstrecken (OVG Münster, Urteil vom 7. September 2017 - 7 A 1923/16 - juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09

    Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.

    Die notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36; Beschlüsse vom 21. Februar 2000 - BVerwG 8 B 364.99 - n.v. , vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - a.a.O. und vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 S. 13).

    Sie soll vielmehr die Rechte des notwendig Beizuladenden schützen und dient darüber hinaus der Prozessökonomie, indem sie die Rechtskraft des Urteils auf alle am streitigen Rechtsverhältnis Beteiligten erstreckt (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - a.a.O. S. 23 und Beschluss vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.09.2014 - 8 PKH 2.13
    Da das Unterlassen einer notwendigen Beiladung nicht zu den absoluten Revisionsgründen des § 138 VwGO zählt, kommt es darauf an, ob der Beiladungsmangel sich im Hinblick auf den Zweck des § 65 Abs. 2 VwGO auf die Entscheidung ausgewirkt haben kann (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 16 f.; Beschlüsse vom 17. Juli 1990 - BVerwG 3 C 77.88 - IFLA 1991, 47 f. und vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 S. 13).

    § 65 Abs. 2 VwGO bezweckt nicht, die Position eines am Verfahren Beteiligten zu stärken und in seinem Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu verbessern; die Vorschrift dient allein dem Schutz des Beizuladenden und der Prozessökonomie (Beschlüsse vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - VIZ 2000, 661 f., vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 und vom 16. September 2009 - BVerwG 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 f.).

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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 03.04.2002 - 8 B 144/02   

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https://dejure.org/2002,25894
VG Braunschweig, 03.04.2002 - 8 B 144/02 (https://dejure.org/2002,25894)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 03.04.2002 - 8 B 144/02 (https://dejure.org/2002,25894)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 03. April 2002 - 8 B 144/02 (https://dejure.org/2002,25894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 AsylVfG; § 36 Abs. 4 S. 1 AsylVfG; § 77 Abs. 1 S. 1 AsylVfG; § 51 Abs. 1 AuslG
    Annehmbarkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags bei einer gefestigten und hinreichend aktuellen obergerichtliche Rechtsprechung über das Bestehen inländischer Fluchtalternativen; Annehmbarkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annehmbarkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags bei einer gefestigten und hinreichend aktuellen obergerichtliche Rechtsprechung über das Bestehen inländischer Fluchtalternativen; Annehmbarkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 2002, 102
  • NVwZ 2002, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 03.04.2002 - 8 B 144/02
    Sie geht daher wohl - und dies ist hier nicht zu beanstanden - von dem Bestehen einer asylrelevanten kollektiven Verfolgungssituation für Tschetschenen in Tschetschenien aus, sei es in Gestalt einer regionalen Gruppenverfolgung, sei es in Form einer örtlich begrenzten Verfolgung (zur Begrifflichkeit vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.9. 1997 - BVerwG 9 C 43.96 -, NVwZ 1999, 388).
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 27.03.2002 - 8 B 144/02   

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https://dejure.org/2002,27693
VG Braunschweig, 27.03.2002 - 8 B 144/02 (https://dejure.org/2002,27693)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.03.2002 - 8 B 144/02 (https://dejure.org/2002,27693)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. März 2002 - 8 B 144/02 (https://dejure.org/2002,27693)
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