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   BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98   

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BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98 (https://dejure.org/1999,4723)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1999 - 8 B 160.98 (https://dejure.org/1999,4723)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 8 B 160.98 (https://dejure.org/1999,4723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückübertragung des Eigentums - Grundstück - Aufklärungspflicht - Pachtvertrag - Verstoß gegen Beweisgrundsätze - Entscheidungserheblicher Sachverhalt - Beweiswürdigung - Verletzung der Denkgesetze - Überzeugungsgrundsatz

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; VermG § 30 a; ; GKG § 13; ; GKG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahren - Verfahrensmangel durch Verstoß gegen Beweisgrundsätze?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 BVerwG 1 B 13.78 Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).

    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ; Beschluß vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 a.a.O. S. 4), liegt ersichtlich nicht vor.

    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (vgl. etwa Beschluß vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Sind bei der tatsächlichen Würdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, gehört es zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 BVerwG VIII B 3.72 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 Buchholz a.a.O. Nr. 199 S. 31 ).

    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 BVerwG 9 C 147.86 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 a.a.O. m.w.N. und vom 8. Juli 1988 BVerwG 4 B 100.88 Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 BVerwG 1 B 13.78 Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Sind bei der tatsächlichen Würdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, gehört es zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 BVerwG VIII B 3.72 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 Buchholz a.a.O. Nr. 199 S. 31 ).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 BVerwG 9 C 147.86 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 a.a.O. m.w.N. und vom 8. Juli 1988 BVerwG 4 B 100.88 Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ; Beschluß vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 a.a.O. S. 4), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 160.98
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 BVerwG 9 C 147.86 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 a.a.O. m.w.N. und vom 8. Juli 1988 BVerwG 4 B 100.88 Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 8.06

    Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung;

    Schon bei der Bezeichnung mit Straßennamen und Hausnummern wurde auf die naheliegende Möglichkeit zwischenzeitlicher Änderungen hingewiesen und ein Einbezogensein anderer oder weiterer Parzellen in den Antrag für möglich gehalten, wenn entweder die postalische Anschrift gewechselt hatte oder Anhaltspunkte für eine Unsicherheit oder einen Irrtum des Antragstellers bestanden (Beschlüsse vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - n.v., vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 171.98 - n.v., vom 27. März 2000 - BVerwG 8 B 77.00 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 15 und vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 7 B 7.03 - n.v.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 8 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, daß ein Antrag - um fristwahrend zu wirken - das Grundstück oder die Grundstücke, auf die sich das Restitutionsbegehren bezieht, so genau bezeichnen muß, daß zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Anspruchsteller begehrt (vgl. Beschluß vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8 S. 1 unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - und vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 B 6.98 - beide n.v.).

    So hat es der Senat als Frage des Einzelfalles angesehen, ob ein Antrag, der zwei Grundstücke konkret bezeichnete, als abschließende Aufzählung anzusehen war oder ob bestimmte Umstände des Einzelfalles bei der Antragstellung die Auslegung rechtfertigten, daß weitere Grundstücke angemeldet werden sollten (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - n.v.).

  • BVerwG, 22.04.1999 - 8 B 81.99

    Revision - Zulässigkeit - Zulassung - Darlegungsgebot - Grundsätzliche Bedeutung

    Ist ein Antrag in diesem Sinne eindeutig, erstreckt er sich (nur) auf den von ihm benannten Vermögenswert; eine Ausdehnung auf andere Werte im Wege der "Auslegung" ist bei eindeutiger Bezeichnung ausgeschlossen (Beschlüsse vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - n.v. und vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 B 6.98 - n.v.).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß ein Antrag gemäß § 30 VermG auf Rückübertragung abschließend aufgezählter, konkret bezeichneter Grundstücke "zweifellos allein diese Grundstücke erfaßt" und "nicht im Wege der Auslegung auf weitere Grundstücke ausgedehnt werden kann" (Beschlüsse vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 B 6.98 -, vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - jeweils n.v.).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 170.00

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes

    Wenn ein Antrag in diesem Sinne eindeutig ist, erstreckt er sich nur auf den von ihm benannten Vermögenswert; eine Ausdehnung auf andere Werte im Wege der Auslegung ist bei eindeutiger Bezeichnung ausgeschlossen (stRspr, Beschlüsse vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 160.98 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 zu § 30 a VermG Nr. 8).
  • VG Magdeburg, 25.02.2003 - 5 A 65/02
    Ist ein Antrag in diesem Sinne eindeutig, erstreckt er sich (nur) auf den von ihm benannten Vermögenswert; eine Ausdehnung auf andere Werte im Wege der Auslegung ist bei eindeutiger Bezeichnung ausgeschlossen (Beschlüsse vom 20.01.1999 - BVerwG 8 B 160.98 -n.v. und vom 29.01.1998 - BVerwG 7 B 6.98 - n.v.).
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