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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09.AK   

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https://dejure.org/2010,3386
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09.AK (https://dejure.org/2010,3386)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.02.2010 - 8 B 1652/09.AK (https://dejure.org/2010,3386)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK (https://dejure.org/2010,3386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Genehmigung der Annahme, Lagerung und Aufbereitung von gebrauchtem Gleisschotter und gebrauchten Betonschwellen auf einem ehemaligen Bahnhofsgelände; Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund fehlender erforderlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Genehmigung der Annahme, Lagerung und Aufbereitung von gebrauchtem Gleisschotter und gebrauchten Betonschwellen auf einem ehemaligen Bahnhofsgelände; Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch ( BauGB ) aufgrund fehlender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Bahngelände betriebene Anlage ist nicht Bahnanlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 475
  • DVBl 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09
    vgl. Vallendar, in: Hermes/Sellner (Herausgeber) Beck'scher AEG-Kommentar, 2006, § 18 AEG Rn. 51; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2001 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818.

    oder die Lagerhalle eines privaten Gewerbebetriebs der Metall- und Rohstoffverwertung, die zum Güterumschlag Straße/Schiene genutzt werden soll, - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2001 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818 - noch eine Abfalldeponie, deren Abfälle dem Eisenbahnbetrieb entstammen, vgl. Vallendar, in: Hermes/Sellner (Herausgeber) Beck'scher AEG-Kommentar, 2006, § 18 AEG Rn. 49 m.w.N.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09
    BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 (115 f.).
  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2010 - 8 B 1652/09
    Rspr., vgl. nur Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144; Beschluss vom 14. Juni 2007 - 4 BN 21.07 -, juris.
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15

    Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Soweit die Klägerin auf den Beschluss des OVG Münster vom 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK - verweise, habe die dort in Rede stehende Schotteraufbereitungsanlage einem Unternehmen gedient, das weder Eisenbahnverkehrsdienstleistungen erbringe noch eine Eisenbahninfrastruktur betreibe.

    Bei der Entscheidung über die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG handelt es sich um eine gebundene Entscheidung(Vgl. Hermes/Sellner, AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 23 Rn. 23) mit einem korrespondierenden Anspruch der Gemeinde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen; der Planfeststellungsbehörde kommt bei ihrer Entscheidung über die Freigabe kein Abwägungs-, Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu.(Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK -, juris).

    Eine "Reservierung" von Bahngrundstücken für zukünftige - nicht präzisierte - Nutzungen unter Berufung auf die vage Möglichkeit einer späteren eisenbahnspezifischen Nutzung erlaubt § 23 AEG nicht.(Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK -, juris) Im vorliegenden Zusammenhang kommt es, wie die Aufzählung der Anhörungsberechtigten in § 23 Abs. 2 AEG zeigt, nicht allein auf die Bekundungen der betreibenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der nutzungsinteressierten Eisenbahnverkehrsunternehmen an, sondern auch auf die aktuellen Konzepte der Vertreter des öffentlichen Interesses an einem attraktiven Verkehrsangebot auf der Schiene.

    Soweit die Klägerin auf den Beschluss des OVG Münster vom 4.2.2010 - 8 B 1652/09.AK - verweist, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt nicht annähernd mit dem vorliegenden vergleichbar, da die dort in Rede stehende Schotteraufbereitungsanlage einem Unternehmen diente, das weder Eisenbahnverkehrsdienstleistungen erbrachte noch eine Eisenbahninfrastruktur betrieb.

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2020 - 14 K 226/10

    Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Aufbereitung von Bahnbaubetriebsstoffen

    Aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.

    Dies habe bereits auch für das von der Klägerin genannte der Beigeladenen zu 2. vergleichbare Unternehmen gegolten, welches Antragstellerin in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK - gewesen sei.

    vgl. OVG Münster Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09 -, beck-online.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK -, juris.

    Die Kammer folgt insoweit nicht der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09-, beck-online, welches hinsichtlich eines dem Betrieb der Beigeladenen zu 2. jedenfalls im Wesentlichen vergleichbaren Unternehmens, der Auffassung war, dass diesem die erforderliche Eisenbahnbetriebsbezogenheit fehlt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 2010 - 7 B 39.09 -, NVwZ 2010, 1159 = juris Rn. 18, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 = BRS 49 Nr. 3 = juris Rn. juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK -, NVwZ-RR 2010, 475 = juris Rn. 58.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK -, NVwZ-RR 2010, 475 = juris Rn. 66 und 69.

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