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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02   

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https://dejure.org/2002,31675
BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02 (https://dejure.org/2002,31675)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2002 - 8 B 17.02 (https://dejure.org/2002,31675)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 8 B 17.02 (https://dejure.org/2002,31675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung des Zulassungsgrundes des Divergenz - Bezeichnung einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).

    Damit lässt sich aber eine Divergenzrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht erfolgreich dartun (Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; gleich etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AOSLG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; gleich etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AOSLG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Es gehört zu den dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgaben, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2002 - 8 B 17.02
    Es gehört zu den dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgaben, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 27.08.2003 - 8 B 17.02   

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https://dejure.org/2003,28728
OVG Berlin, 27.08.2003 - 8 B 17.02 (https://dejure.org/2003,28728)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2003 - 8 B 17.02 (https://dejure.org/2003,28728)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2003 - 8 B 17.02 (https://dejure.org/2003,28728)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    AuslG 1990 § 3 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 3 Abs. 3; ; AuslG 1990 § 7 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; AuslG 1990 § 28 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 114

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung eines Besuchsvisums; Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Sichtvermerks (Visums); Mißbrauch eines Besuchsvisums zur Erschleichung eines Daueraufenthalts

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Ein Verpflichtungsbegehren, das ein Visum für einen zeitlich begrenzten und kalendarisch bestimmten oder bestimmbaren Aufenthalt zum Gegenstand hat, erledigt sich mit Ablauf dieses Zeitraums (wie OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003 - OVG 8 B 17.02 -, entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 - OVG 12 B 44.07 -).

    Dies gilt auch für ein Verpflichtungsbegehren, das die Erteilung eines Visums für einen kalendarisch bestimmten oder in sonstiger Weise fest umschriebenen Aufenthaltszeitraum zum Gegenstand hat (OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003 - OVG 8 B 17.02 - Beschluss vom 11. Juni 2004 - OVG 2 M 31.04 - Beschlüsse des Senats vom 31. März 2009 - OVG 3 S 18.09 - und vom 22. Februar 2006 - OVG 3 M 6.06 - so im Grundsatz auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2009 - OVG 12 M 113.08 -, juris, Rz. 3).

    Unterhalb dieser Schwelle verbleibende Rückkehrzweifel sind im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung bei der Abwägung zwischen den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Gewicht des Besuchswunsches zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 319; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003, a.a.O.).

  • VG Berlin, 18.09.2008 - 2 V 29.08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Erteilung eins Besuchsvisums

    Der für ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren erforderliche vorausgehende Antrag bei der zuständigen Behörde ist gestellt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt z. B. OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003 - OVG 8 B 17.02 -).

    Reist ein Ausländer mit einem Visum ein, das ihn nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt berechtigt, während seine Einreise und Aufenthaltnahme aber von vornherein einen anderen, auf Dauer gerichteten Aufenthaltszweck (vgl. § 31 AufenthV) verfolgt, beeinträchtigt er Interessen der Bundesrepublik Deutschland (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 - InfAuslR 1996, 309; OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003 - OVG 8 B 17.02 -) .

  • VG Berlin, 27.04.2009 - 24 K 44.09

    Ablehnung eines Besuchsvisums für ukrainische Staatangehörige

    13 Im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung hat eine Abwägung zwischen den privaten Interessen des Antragstellers, insbesondere der Gewichtigkeit des beabsichtigten und belegten Aufenthaltszwecks und den öffentlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen (OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003 - 8 B 17.02 -).
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