Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12167
BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99 (https://dejure.org/1999,12167)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99 (https://dejure.org/1999,12167)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99 (https://dejure.org/1999,12167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten i.S.d. Gesetzes zur Klärung offener Vermögensfragen (VermG) - Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren magels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Nachweis des Zwecks der Eintragung einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksbelastung; Aufbauhypothek; Berücksichtigung vom Baukrediten; Beweislast für Baumaßnahme; Kreditaufnahme; Umschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 226.99

    Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Frage - Beweislast des

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99
    Daß den Eigentümer dabei das Risiko der Nichtbeweisbarkeit trifft, ist unter dem Gesichtspunkt der Beweisnähe vom Gesetz bezweckt (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 226.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 16 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99
    Auszug aus BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 31.99 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Dies würde im Ergebnis auf eine Art Beweisführungspflicht hinauslaufen, die in der Regel mit den verwaltungsprozessualen Grundsätzen nicht vereinbar ist (vgl. aber zu einer gesetzlich vorgesehenen Ausnahme Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 8 B 213.99 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 9).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Dass das nach allgemeiner Meinung auch dann gilt, wenn ein Teil des mit dem Grundpfandrecht gesicherten Darlehens nicht der Finanzierung von Baumaßnahmen oder, was diesen gleich gestellt ist (BVerwG, VIZ 2001, 208 f.; 2001, 261, 263), der Ablösung von Baufinanzierungspfandrechten, sondern anderen Zwecken diente (Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus/Impelmann, VermG, § 16 Rdn. 60; Kimme/Petter, Offene Vermögensfragen, § 16 VermG Rdn. 24; RVI/Kiethe, § 16 VermG Rdn. 88), hilft dem Kläger nicht.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99

    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -;

    In einer solchen Umschuldung ist eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück im Sinne von § 16 Abs. 5 Satz 3 VermG zu sehen (Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 8 B 213.99 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 9 S. 8 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht