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   BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98   

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BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98 (https://dejure.org/1998,3681)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1998 - 8 B 25.98 (https://dejure.org/1998,3681)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 (https://dejure.org/1998,3681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Steuerpflichtiger Personenkreis einer Zweitwohnsteuer - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Qualifizierung einer Wohnung als Zweitwohnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
    Eine Abweichung ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluß vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2).
  • BVerwG, 12.01.1989 - 8 B 86.88

    Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandssteuer - Umsatzsteuer - Vermögensteuer -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
    Deshalb können auch Mieter Schuldner der Zweitwohnungssteuer sein (Beschluß vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - (Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 ) klargestellt, daß mit dieser Bemerkung nur gemeint sein kann, daß es der Gemeinde obliege, u.a. im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - (BVerwGE 99, 303 [BVerwG 10.10.1995 - 8 C 40/93]) unter Einbeziehung der von der Beschwerde herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß zwar die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht ausschließe, aber eine umfassende Würdigung der Umstände im Einzelfall die Vermutung rechtfertigen könne, eine Zweitwohnung werde (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten.
  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94 - (DStR 1995, 1270) legt die Beschwerde nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dar.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 348 f. und vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 334; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O. , vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16 , vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 S 7 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5 , vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - [...] und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f. und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16, vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - juris Rn. 15, 16; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5, vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - juris und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27).
  • VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 186/15

    Kommunalrecht: Zweitwohnungssteuer für Mobilheime

    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 20.04.1998 - 8 B 25/98 -, juris).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 348 f. und vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 334; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 6. Dezember 1996 BVerwG 8 C 49.95 Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16, vom 27. Oktober 2004 BVerwG 10 C 2.04 Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 S.7 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 BVerwG 8 B 86.88 Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5, vom 2. Juni 1997 BVerwG 8 B 113.97 juris und vom 20. April 1998 BVerwG 8 B 25.98 Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

    Die Klägerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, Buchholz 401.61 Nr. 15 Zweitwohnungssteuer Nr. 15, entnehmen lässt, dass Innehaber einer Wohnung derjenige ist, der berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat.

    Soweit die Klägerin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u.a. und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1998 8 B 25/98 - und vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, jeweils a.a.O. benannt hat, ergibt sich aus den Ausführungen unter oben 1., dass die Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu nicht in Widerspruch stehen.

  • VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08

    Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters

    Innehaben bedeutet Dispositionsfreiheit über die Wohnung zum Zwecke der eigenen Nutzung, was eine tatsächliche Verfügungsmacht im Rahmen einer rechtlichen Verfügungsbefugnis über die Wohnung voraussetzt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 9 LA 323/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG, siehe auch Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: Dezember 2008, § 3 Rn. 112 m.w.N.; zum Erfordernis einer rechtlichen Verfügungsbefugnis vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BB 1993, 2368; OVG Koblenz, Beschluss vom 29. Januar 2007 -, 6 B 11579/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 1991 - 2 L 118/91 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1992, 33 f., 34 sowie - der Sache nach wohl auch - Urteil vom 16. Juni 1994 - 2 L 64/94 -, V.n.b.; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 1649/00 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 - 8 B 25.98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NordÖR 1998, 249 - Steuerpflichtiger sei, wer berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung habe - auf die "tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis" ausdrücklich abstellend: VGH München, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06/367 -, juris, mit Veröffentlichungsnachweis auf ZKF 2007, 90).
  • BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03

    Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der

    Im Übrigen ist es auch in der Sache nicht zu beanstanden, zur Beantwortung der Frage, wer eine Zweitwohnung innehat, darauf abzustellen, wer berechtigt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung besitzt (BVerwG, Beschluss vom 20. April 1998 BVerwG 8 B 25.98 Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15).
  • VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03

    Vermietungsbemühungen zur Annahme einer reinen Kapitalanlage im

    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • VG Schleswig, 27.05.2003 - 14 A 323/00

    Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze

    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 14 A 122/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung

    Der Zweitwohnungsinhaber betreibt einen besteuerbaren Aufwand, wenn er in seiner Person oder in der eines Angehörigen die Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutzt bzw. sie für diese Zwecke vorhält, so dass er sich zumindest die Möglichkeit der Eigennutzung offen hält (BVerfGE 65, 325; BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerwGE 109, 188 m.w.N.).

    Dies könnte etwa erfolgen aufgrund der Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, bei Abschluss eines Dauermietvertrages, aufgrund der Übertragung der Vermietung an eine Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen (BVerwGE 99, 303 und in NordÖR 1998, 249; BVerfG NVwZ 1996, 57).

  • VG Schleswig, 13.06.2001 - 14 A 131/01

    Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht;

  • VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung

  • VG Schleswig, 10.08.2004 - 14 A 107/03
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben;

  • VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14

    Zweitwohnungssteuer für Mobilheime

  • VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 4324/09

    Rechtmäßigkeit einer sog. Kinderzimmerbesteuerung bei einem Studenten mit

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,

  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05

    Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage;

  • VG Schleswig, 26.06.2003 - 14 A 329/01

    Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsinhaber, Nießbrauch

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

  • VG München, 08.05.2014 - M 10 K 13.3224

    Zweitwohnungsteuer auch bei Anmietung für Familienangehörige

  • VG München, 13.06.2013 - M 10 K 13.142

    Innehaben einer Zweitwohnung

  • VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 7091/09

    Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer für eine Nebenwohnung

  • VG Oldenburg, 18.05.2005 - 2 B 1723/05

    Aufwandsteuer; auswärtiger Zweitwohnunginhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Ermessen;

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