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   BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00   

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https://dejure.org/2001,11031
BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00 (https://dejure.org/2001,11031)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2001 - 8 B 266.00 (https://dejure.org/2001,11031)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2001 - 8 B 266.00 (https://dejure.org/2001,11031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Feststellung der dauerhaften Überschuldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00
    Geklärt ist, dass bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeit im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts die Aufwendungen zu berücksichtigen sind, die für Instandsetzungsmaßnahmen notwendig gewesen wären, aber vom Eigentümer aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 = BVerwGE 98, 87 ).

    Geklärt ist ferner, dass zu den Verbindlichkeiten auch Aufwendungen gehören können, die der Eigentümer in der Vergangenheit für notwendige Instandsetzungsarbeiten erbracht, jedoch weder aus den Mieterträgen noch mit Fremdmitteln, sondern aus seinem sonstigen Vermögen finanziert hat (Urteil vom 16. März 1995 a.a.O. S. 92 bzw. 93 f.).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00
    Nach § 1 Abs. 2 VermG sollen Eigentumsschäden wieder gutgemacht werden, die infolge der Niedrigmietenpolitik der DDR und der dadurch bewirkten ökonomischen Zwangslage eingetreten sind (stRspr; vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00
    Sind sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des bebauten (überschuldeten) Nachbargrundstücks notwendig, erstreckt sich der Rückgewähranspruch auch auf sie (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 ).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 7 B 102.99
    Auszug aus BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00
    Die Vorschrift ist objektbezogen, sie begrenzt den Schädigungstatbestand unmissverständlich auf solche Grundstücke, die wegen der Überschuldung Grund für die Eigentumsaufgabe waren (Beschluss vom 29. Juni 1999 - BVerwG 7 B 102.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04

    Erbverzicht; Überschuldung; Mietwohngrundstück; Buchgrundstück;

    Buchgrundstücke, die selbst nicht überschuldet waren, können von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG erfasst sein, wenn sie mit einem überschuldeten Nachbargrundstück dergestalt in einem Funktionszusammenhang standen, dass sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des überschuldeten Grundstücks notwendig waren (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 -).

    Dann erstreckt sich der Rückgewähranspruch auch auf sie (Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 - VIZ 2002 S. 90).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 - n.v.).
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