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   BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00   

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BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00 (https://dejure.org/2000,4895)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2000 - 8 B 31.00 (https://dejure.org/2000,4895)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 8 B 31.00 (https://dejure.org/2000,4895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
    Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung; unentgeltliche Verfügung

  • Wolters Kluwer

    Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum - Ausschluß der Rückübertragung - Unentgeltliche Verfügung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Entgeltlichkeit der Verfügung

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Cottbus, 09.06.1999 - 1 K 78/96
    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
    VG Cottbus vom 9. Juni 1999 - Az.: VG 1 K 78/96 -.

    BVerwG 8 B 31.00 VG 1 K 78/96.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
    Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
    Dazu hätte es der Darlegung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes bedurft, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13, 14).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97

    Redlicher Erwerb - Vorweggenommene Erbfolge - Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
    Die Beschwerde hat indes mit dem Beschluß vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39) keine Divergenzentscheidung benannt; denn sie verhält sich zum Redlichkeitsschutz nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, um den es vorliegend nicht geht.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
    Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -).
  • BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
    Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung

    Das BVerwG habe in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 - ausdrücklich festgestellt, dass die Entgeltlichkeit für den Untergang des Rückübertragungsanspruchs rechtserheblich sei.

    Ist über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden, erlischt nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG der Restitutionsanspruch; an die Stelle der Rückgabe tritt der Anspruch auf Auskehr des Erlöses (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145.98 - Buchholz 428 § VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - 7 C 2.99 -.) Daraus folgt, dass § 3 Abs. 4 S. 3 VermG als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Unentgeltlichkeit des der Verfügung zugrundeliegenden Kausalgeschäfts voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 zitiert nach juris, Rn 5), mithin die Entgeltlichkeit für den Untergang des Rückübertragungsanspruchs nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG rechtserheblich ist (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 a. a. O.).

    Der in § 3 Abs. 4 S. 3 VermG angeordnete Ausschluss der Restitution erfolgt aus Gründen der Investitionsförderung und der Sicherheit des Grundstückverkehrs- somit des Drittschutzes - (BVerwG, Beschluss vom 23. - Mai 2000 - 8 B 31/00 - a. a. O.).

    Vor diesem Hintergrund ist kein triftiger Grund ersichtlich, um von der Verkehrsfähigkeit auch solcher Vorgänge zu Lasten von Berechtigten auszugehen, die unentgeltlich sind (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 zitiert nach juris).

  • BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05

    Grundstück; Rückgabe; Restitutionsausschluss; Siedlung; Siedlungsbau; komplexer

    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass unentgeltliche Verfügungen über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nicht hindern (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).

    Da § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 -, a.a.O.), kann in der vorliegenden Konstellation keine entgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem Grundstück gesehen werden.

  • OLG Brandenburg, 23.12.2013 - 2 U 17/12

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Rechtswidrige Erteilung einer

    Es war nicht zwangsläufig zu erwarten, dass die Eigentumsübertragung keinen Bestand gegenüber dem angemeldeten Restitutionsanspruch haben würde, zumal die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach unentgeltliche Verfügungen einer Restitution nicht entgegenstehen, erst am 23. Mai 2000 erging (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000, Az.: 8 B 31/00).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02

    Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche

    Für eine einschränkende Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG streitet weiterhin der Ausnahmecharakter dieser Bestimmung (vgl. Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen für die Erteilung einer

    Danach sei das Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit eines kostenlosen Erwerbs des restitutionsbelasteten Grundstücks ohne Rückhalt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000, Az. 8 B 31/00; zitiert nach juris).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

    Im Übrigen hindert eine unentgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

    Im Übrigen hindert eine unentgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Nur in diesem Fall verdient der Drittschutz Vorrang vor dem Restitutionsinteresse des Berechtigten (BVerwG, Beschl. v. 17. April 2009 - BVerwG 8 B 28.09 - juris, Rn. 5 und Beschl. v. 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 11.08.2004 - 7 B 65.04

    Unternehmensrestitution; Unmöglichkeit Rückgabe; Veräußerung; Nichterreichen des

    Das gilt übrigens unabhängig davon, ob der in dem Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37) zu § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG vertretenen Auffassung, eine unentgeltliche Verfügung über einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand stehe dessen Rückübertragung nicht entgegen, zu folgen sein würde; denn die diesem Beschluss zugrunde liegende Erwägung, dem bei einer unentgeltlichen Veräußerung andernfalls leer ausgehenden Berechtigten den Restitutionsanspruch zu erhalten, lässt sich auf den Fall des zum Restitutionsausschluss führenden Verfehlens des Quorums schon deshalb nicht übertragen, weil den Berechtigten in § 6 Abs. 6 a Satz 4 VermG der Zahlungsanspruch auch bei einer unentgeltlichen Veräußerung eingeräumt wird.
  • VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
    Vor diesem Hintergrund ist kein triftiger Grund ersichtlich, um von der Verkehrsfähigkeit auch solcher Vorgänge zu Lasten von Berechtigten auszugehen, die unentgeltlich sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 -, Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37 = juris Rn. 8, und vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 31.10 -, Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 78 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 30.10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung sich widersprechender,

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10

    Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame

  • BVerwG, 20.08.2008 - 8 B 42.08

    Erlöschen des Restitutionsanspruches infolge einer zivilrechtlich wirksamen

  • BVerwG, 18.06.2001 - 8 B 38.01

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

  • VG Berlin, 23.03.2007 - 4 A 32.07

    Kein Restitutionsausschluss bei unentgeltlicher Verfügung

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