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   BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12   

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https://dejure.org/2013,1064
BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12 (https://dejure.org/2013,1064)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2013 - 8 B 50.12 (https://dejure.org/2013,1064)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 8 B 50.12 (https://dejure.org/2013,1064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 S 1 BauGB
    Zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, wenn die Gemeinde Baugenehmigungsbehörde ist

  • Wolters Kluwer

    Mitentscheidungsrechte eines Stadtrats und Mitglieds des Ausschusses für Technik und Umwelt für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

  • rewis.io

    Zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, wenn die Gemeinde Baugenehmigungsbehörde ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitentscheidungsrechte eines Stadtrats und Mitglieds des Ausschusses für Technik und Umwelt für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12
    Aus Sicht des Bundesgesetzgebers bestand keine Veranlassung für die Einführung eines gesonderten Verfahrens zur internen Abstimmung zwischen verschiedenen Organen der Gemeinde; das Bundesrecht enthält insoweit auch keine verfassungsrechtlichen Vorgaben (Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 = Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 57 S. 12 m.w.N.).

    Daraus erwächst ihr jedoch kein rechtlich relevanter Nachteil, weil ihr die Befugnis, sich gegenüber der Widerspruchsbehörde auf den Schutz der materiell-rechtlichen Planungshoheit zu berufen, nicht abgeschnitten wird (Urteil vom 19. August 2004 a.a.O. S. 344 bzw. S. 13 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12
    Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet den Gemeinden im Sinne einer institutionellen Garantie das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, so dass hieraus keine eigenständige Rechtsposition für kommunale Organe abgeleitet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 - BVerfGE 50, 50 f; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 28 Rn. 17).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage liegt dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfene Frage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit den üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 266.94 - Buchholz 406.401 § 8a BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1995, 601 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Das Bundesrecht enthält in § 36 BauGB hierzu jedenfalls keine entsprechenden Bestimmungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339, juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 17. Januar 2013 - BVerwG 8 B 50.12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 15 ZB 13.105

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle

    Welches Gemeindeorgan zuständig ist, regelt allein das Landesrecht in der jeweiligen Gemeindeordnung; dem Bundesgesetzgeber fehlt die Kompetenz, das zuständige Gemeindeorgan zu bestimmen (vgl. BVerwG, U.v. 3.10.1984 - 4 N 1/84, 4 N 2/84 - NVwZ 1985, 487 = juris Rn 20 zur Bauleitplanung; zu § 36 BauGB vgl. BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 8 B 50/12 - juris Rn. 6; BVerwG, U.v. 19.8.2004 - 4 C 16/03 - BVerwGE 121, 339 = juris Rn. 12; BVerwG, B.v. 22.12.1989 - 4 B 211/89 - juris Rn. 2 unter Hinweis auf das Urteil vom 3.10.1984 a.a.O.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2013, § 36 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2377

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Bauantrag für ein Wettbüro;

    Da die beklagte Stadt selbst Baugenehmigungsbehörde ist, ist § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB unanwendbar (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2004 - 4 C 16/03 - BVerwGE 121, 339; BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 8 B 50/12 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2378

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung; ungenehmigte

    (1) Richtig ist zunächst, dass die Notwendigkeit der Einvernehmenserklärung entfällt, wenn die Gemeinde selbst Baugenehmigungsbehörde ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2004 - 4 C 16/03 - BVerwGE 121, 339; BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 8 B 50/12 - juris Rn. 6).

    a) § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB kommt bei Gemeinden, die selbst untere Bauaufsichtsbehörde sind, nicht zur Anwendung (BVerwG, U.v. 19.8.2004 - 4 C 16/03 - BVerwGE 121, 339; BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 8 B 50/12 - juris Rn. 6).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15

    Denkmal; Fassadenänderung; Einvernehmen der Gemeinde; denkmalfachliche

    Es ist aber Sache der Gemeinde selbst oder des Landesgesetzgebers, durch kommunalverfassungsrechtliche Regelungen dafür zu sorgen, dass die Belange der Planungshoheit hinreichend gewahrt bleiben (vgl. zu § 36 BauGB BVerwG, B. v. 17.01.2013 - 8 B 50/12 - juris).
  • VG München, 12.10.2016 - M 9 K 16.1541

    Einfügen hinsichtlich der zu überbauenden Grundfläche

    Der entgegenstehende Bescheid der Beklagten ist aufzuheben, weil die Kläger die Erteilung der Baugenehmigung beanspruchen können, unabhängig davon, dass die Beklagte, da sie selbst Bauaufsichtsbehörde ist, nicht über ein gemeindliches Einvernehmen, das es in dieser Konstellation nicht gibt (vgl. Schiwy, BauGB, 155. EL, Stand: Oktober 2016, § 36 Rn. 16; BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 8 B 50/12 - juris Rn. 6), entscheiden durfte.
  • VG München, 12.10.2016 - M 9 K 16.1542

    Einfügen eines Bauvorhabens nach der zu überbauenden Grundfläche

    Der entgegenstehende Bescheid der Beklagten ist aufzuheben, weil die Kläger die Erteilung der Baugenehmigung beanspruchen können, unabhängig davon, dass die Beklagte, da sie selbst Bauaufsichtsbehörde ist, nicht über ein gemeindliches Einvernehmen, das es in dieser Konstellation nicht gibt (vgl. Schiwy, BauGB, 155. EL, Stand: Oktober 2016, § 36 Rn. 16; BVerwG, B.v. 17.1.2013 - 8 B 50/12 - juris Rn. 6), entscheiden durfte.
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